Mit einer mehrfach bekannten falschen Gewinnmitteilung mit Bezug auf §661a BGB wollen die Kaffeefahrtenabzocker erneut Senioren vorgaukeln, dass sie Geld gewonnen haben und dieses im Rahmen einer Busfahrt bei ihrer Geschäftsstelle abholen können. Dies ist natürlich GELOGEN!
Die Busfahrt führt nicht zu einer Geschäftsstelle des nicht existierenden Gewinnkontors sondern zu einem Gasthof oder einer sonstigen Lokalität, die hoffentlich bei diesen Temperaturen halbwegs vernünftig beheizt ist, um den „Gewinnern“ stundenlang minderwertige und überteuerte Produkte bzw. fragwürdige Reisen mit Buchungsgebühren anzudrehen. Von dem versprochenen Gewinn ist dann nicht mehr die Rede.
Die Gewinnmitteilung kommt diesmal vom:
Gewinnkontor
Postfach 102605
10831 Berlin
Scan der Gewinnmitteilung ist hier zu sehen:
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Während man den Empfänger solcher Gewinnmitteilungen in aller Regel um eine Anmeldung per Antwortkarte gebeten hat (siehe vergleichsweise:
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]) wird im Falle des Gewinnkontors keine Rückmeldung erwartet, weil die Plätze für die Fahrt lt. Schreiben bereits reserviert wurden und die glücklichen „Gewinner“ gefälligst am xx.02.2012 um 6:00 früh an der vorgeschriebenen Bushaltestelle erscheinen sollen. Somit ersparen sich die Veranstalter die Portokosten für unfrankierte Anmeldungen!
Der Gipfel aller Unverschämtheiten ist der Satz:Ja, da wird einem eine ungewollte Busfahrt aufgedrängt und dann soll der Empfänger dieses Schreibens noch schriftlich absagen, falls er nicht teilnehmen will oder kann! Es fehlt nur noch der Satz „Falls Sie nicht Absagen und zur Fahrt nicht erscheinen, so müssen wir Ihnen xx,xx Euro/Person als Entschädigung für die Platzreservierung in Rechnung stellen“.Sollten Sie widererwartend nicht teilnehmen können, bitten wir um schriftliche Mitteilung.
Niemand soll sich zur Teilnahme an solchen Fahrten verpflichtet fühlen, nur weil alles angeblich bereits gebucht ist, sondern er/sie sollte am besten dieses Schreiben an die nächste Polizeidienststelle weiterleiten und eine Kopie davon an die lokale Presse zur Herausgabe einer Warnmeldung senden.
Schön wäre es, wenn die Polizei an dieser Haltestelle am xx.02.2012 eine Verkehrskontrolle durchführen würde. Dies hat schon öfters unangenehme Überraschungen für den Busfahrer bzw. das Busunternehmen bereitet und die Weiterfahrt somit verhindert.
Gruß von SpamKampf
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