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Thema: Gewerbeeintrag-Zentrale / Gewerbeauskunft-Zentrale / GWE Wirtschaftsinformations GmbH

  1. #311
    Mitglied Helmi98 schreibt nur Brauchbares! Helmi98 schreibt nur Brauchbares! Helmi98 schreibt nur Brauchbares! Helmi98 schreibt nur Brauchbares! Helmi98 schreibt nur Brauchbares! Helmi98 schreibt nur Brauchbares! Avatar von Helmi98
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    Neues zu GWE:

    http://www.ferner-alsdorf.de/2013/04/gewerbeauskunft-zentrale-amtsgericht-duesseldorf-klage/

    In dieser Sache nunmehr erreicht mich heute der (erwartete) Beschluss hinsichtlich des vereinfachten Verfahrens (es wird ohne mündliche Verhandlung entschieden), wobei das Amtsgericht Düsseldorf des Weiteren folgenden Interessanten Hinweis an die GWE GmbH gibt:

    Das Gericht weist darauf hin, dass es in früheren Entscheidungen zu derselben Fallkonstellation die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.7.2012 zugrunde gelegt hat. Es wird angeraten, den Anspruch anzuerkennen.
    Telefon: eine Erfindung des Teufels, die die erfreuliche Möglichkeit, sich einen lästigen Menschen vom Leib halten zu können, teilweise wieder zunichte macht.
    (Ambrose Bierce)

  2. #312
    Huhngeheuer Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Avatar von Mittwoch
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    Zitat Zitat von Helmi98 Beitrag anzeigen
    http://www.ferner-alsdorf.de/2013/04/gewerbeauskunft-zentrale-amtsgericht-duesseldorf-klage/
    Um Missverständnissen vorzubeugen: Rechtsanwalt Ferner hat gegen die GWE Klage eingereicht, um die Rückzahlung früher bezahlter Beträge ("Rechnungen") zu erreichen. Im Rahmen dieses Verfahrens rät nun das AG Düsseldorf der Beklagten (GWE) dazu, die Forderung von Herrn Ferner anzuerkennen.

    Es geht hier ausdrücklich nicht darum, die Forderungen der GWE anzuerkennen.

    Schönen Gruß
    Mittwoch
    21 ist nur die halbe Wahrheit!

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  3. #313
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    http://www.lhr-law.de/magazin/lhr-er...hr-anschreiben
    LHR erwirkt gerichtliches Verbot: Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) darf Mandanten nicht mehr anschreiben

  4. #314
    Huhngeheuer Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Avatar von Mittwoch
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    Um Missverständnissen vorzubeugen: Die GWE darf gewisse Mandanten der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum (LHR), von deren Internetseite der Text stammt, nicht mehr anschreiben, die damit nichts anderes als ihr gesetzlich verbrieftes Recht auf Unterlassung geltend gemacht haben. Dieser Fall ist trotz der etwas reißerischen Schlagzeile nichts besonderes.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

    offtopic:
    P.S.: Ja, ich weiß, ich wiederhole mich. Und nein, ich möchte die GWE nicht in Schutz nehmen und bin auch nicht mit ihr irgendwie verbandelt. Der vorschnelle Eindruck, die GWE würde per se immer unterliegen, kann dazu führen, dass Gewerbetreibende sich keinen professionellen Beistand holen, wenn sie in die Fänge der GWE geraten sind. Und das wäre eine dumme Entscheidung, denn Gewerberecht ist um Längen weniger fehlertolerant als das Recht, dem Privatverbraucher unterliegen.
    21 ist nur die halbe Wahrheit!

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  5. #315
    Verbalakrobat Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Avatar von Goofy
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    Es ging bei dem Fall um die penetrante Zusendung der Eintragungsformulare an Filialen einer bundesweit tätigen Firma. Zwar ist die Zustellung von Werbepost zunächst einmal nicht verboten, jedoch kann ein Verbot gerichtlich dann durchgesetzt werden, wenn trotz Aufforderung zur Unterlassung weitere Post zugestellt wird. Das wurde hier gemacht. Es ging nicht um die Zustellung von Rechnungen/Mahnungen. Insofern ist der Titel des Artikels etwas mißverständlich, wenn man den Text nicht liest.

    Die GWE hat inzwischen eine Vielzahl von Prozessen gegen Gewerbetreibende verloren. Darunter waren sowohl Zahlungsklagen, die von der GWE selbst eingereicht wurden, als auch negative Feststellungsklagen, die von den Betroffenen eingereicht wurden. Man kann speziell am Gerichtsstand Düsseldorf inzwischen wohl die Rechtslage als eindeutig geklärt und rechtssicher für die Betroffenen bezeichnen.

    Trotzdem sieht die Lage auch weiterhin so aus, dass die Betroffenen die Fälle in die Hände ihrer Anwälte geben sollten. Nichtreaktion ist hier die schlechteste Idee, denn es ist z.B. durchaus so, dass die GWE es in solchen Fällen gern mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid versucht. Wenn auch daraufhin nicht reagiert wird (was in einigen Fällen leider z.B. durch Falschberatung aus dem Internet passiert sein soll...), dann hat die GWE einen vollstreckbaren Titel, der speziell bei Gewerbetreibenden wohl kaum aus der Welt zu schaffen ist. Völlig unnötig.

    Daher wieder einmal der Link auf den Artikel, den jeder Betroffene lesen sollte:
    Abzocke an Gewerbetreibenden mit neuen gelben Branchenbüchern, Gewerberegistern und Adressverzeichnissen
    Goofy
    Luscinia, te cum pedibus terram pulsare audio

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