
Zitat von
Arthur
Um Missverständnissen vorzubeugen: Die GWE darf gewisse Mandanten der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum (LHR), von deren Internetseite der Text stammt, nicht mehr anschreiben, die damit nichts anderes als ihr gesetzlich verbrieftes Recht auf Unterlassung geltend gemacht haben. Dieser Fall ist trotz der etwas reißerischen Schlagzeile nichts besonderes.
Schönen Gruß
Mittwoch
offtopic:
P.S.: Ja, ich weiß, ich wiederhole mich. Und nein, ich möchte die GWE nicht in Schutz nehmen und bin auch nicht mit ihr irgendwie verbandelt. Der vorschnelle Eindruck, die GWE würde per se immer unterliegen, kann dazu führen, dass Gewerbetreibende sich keinen professionellen Beistand holen, wenn sie in die Fänge der GWE geraten sind. Und das wäre eine dumme Entscheidung, denn Gewerberecht ist um Längen weniger fehlertolerant als das Recht, dem Privatverbraucher unterliegen.
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