Mittlerweise warnt sogar das Ordnungsamt hier im Amtsblättchen vor der GWE-Masche.
Wir kriegen euch alle!
Man versucht es wiederholt mit pseudoamtlicher Aufmachung!
Aktuelle Abzockernummer : 0800 3552222
1138,12 € für ein 2 Jahres Adressgrab!
Die Adressen sind sehr aktuell aus dem Handels/Handwerksregister entnommen.
Egal ob Fax oder Brief, nicht zurücksenden!
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Der Vollständigkeit halber, hier nocheinmal die "zauberhaften" AGB
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Selbst ein Überfliegen dieses Schreibens, sollte akutes "Abzockererbrechen" verursachen.
Diese Krankenakte hier ist bereits dermaßen lang, das einem schlecht werden kann.
Ignorantia non est argumentum
Und wenn nach der glorreichen "Datenschutzentscheidung" unserer Damen und Herren Volksvertreter zur Weitergabe von Daten von Privatpersonen erhält künftig wohl dann auch jeder Privathaushalt einen so "hilfreichen" Aufruf zum Eintrag in irgendein Verzeichnis. DANN wird einem RICHTIG schlecht.
Ich warte in dieser ganzen Angelegenheit mit Spannung auf das Ergebnis der Initiative der Herrn Dr. Rechtsanwaltes, der den Spieß hier mal umgedreht hat. Bei positivem Ergebnis werde ich dann mit Freunden jedes analog geänderte Angebot zurückfaxen :-)
http://www.ferner-alsdorf.de/2012/07/gewerbeauskunft-zentrale-mysterios-wechselnde-agb/
Gewerbeauskunft-Zentrale: Mysteriös wechselnde AGB!?
....
Sehr viel kritischer und vielleicht dann sogar mit strafrechtlicher Relevanz versehen ist es aber, dass man offensichtlich beim Zusammenkopieren dieser Formulare Fehler begangen hat: Inzwischen ist mir hier in einer zweiten Sache aufgefallen, dass man wohl unterschiedliche AGB jeweils auf die Rückseiten kopiert hat.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...&pos=0&anz=122
Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in ein Internet - Branchenverzeichnis unwirksam
Mit Rücksicht darauf, dass Grundeinträge in ein Branchenverzeichnis im Internet in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten werden, wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil. Im vorliegenden Fall machte bereits die Bezeichnung des Formulars als "Eintragungsantrag Gewerbedatenbank" nicht hinreichend deutlich, dass es sich um ein Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages handelte. Die Aufmerksamkeit auch des gewerblichen Adressaten wurde durch Hervorhebung im Fettdruck und Formulargestaltung zudem auf die linke Spalte gelenkt. Die in der rechten Längsspalte mitgeteilte Entgeltpflicht war demgegenüber drucktechnisch so angeordnet, dass eine Kenntnisnahme durch den durchschnittlich aufmerksamen gewerblichen Adressaten nicht zu erwarten war. Die Zahlungsklage ist daher zu Recht als unbegründet abgewiesen worden.
Weiß jemand, welche Gesellschaft dieses Verfahren betrifft?
sastef
Vermutlich die, welche unten im ersten Scan steht.
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?23783-Gewerbeeintrag-Zentrale&p=338612&viewfull=1#post338612
Edit: Wohl doch nicht, das beschriebene Layout in der Pressemitteilung ist von der Masche gleich, aber wohl etwas anders.
Ignorantia non est argumentum
Geklagt hatte die Marber GmbH, Recklinghausen. Zu denen gehört whois:gewerbedatenbank.org.
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