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Thema: Gewerbeeintrag-Zentrale / Gewerbeauskunft-Zentrale / GWE Wirtschaftsinformations GmbH

  1. #251
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Walbeck Beitrag anzeigen
    Geklagt hatte die Marber GmbH, Recklinghausen.
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  2. #252
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Das war wohl ein anderes Verfahren. In dem Fall hatte die Marber GmbH aufgrund der qualifizierten Klageerwiderung der Rechtsanwältin aus Halle die Klage zurückgenommen. Genau das sagen wir ja auch in unserem [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]: wenn man als Betroffene(r) den Fall zeitnah an einen Anwalt abgibt, hat man in aller Regel gute Karten.

    In dem Fall weiter oben hat es dann die Marber GmbH wohl wirklich wissen wollen und hat sich vor dem BGH die finale Watsche gefangen. Recht so, das hat den Abzocker wohl einen satten fünfstelligen Betrag an Gerichts- und Anwaltsgebühren gekostet.

    Die beiden Fälle werde ich noch in den Wiki-Artikel aufnehmen.
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  3. #253
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    Die Gewerbeauskunft-Zentrale soll jetzt Mahnbescheide verschicken, wie die IHK Saarland schreibt.

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    ..., erhalten zur Zeit viele saarländische Unternehmen gerichtliche Mahnbescheide des Unternehmens. Die IHK Saarland rät allen Betroffenen auf die Mahnbescheide zu reagieren und innerhalb der vorgegebenen Frist Widerspruch einzulegen.

  4. #254
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Laut Information der Anwaltskanzlei Ferner hat die Anwaltskanzlei Hofheinz, die bisher die GWE GmbH ("Gewerbeauskunft-Zentrale") vertreten hat, das Mandat niedergelegt.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Eine kurze – und zu erwartende – Mitteilung: Die Rechtsanwaltskanzlei Hofheinz hat hierhin mit Schreiben vom 29.08.2012 mitgeteilt, dass in allen bearbeiteten Sachen “Gewerbeauskunft-Zentrale.de” das Mandat niedergelegt wurde und weitere Post in Zukunft nur noch an die GWE GmbH direkt zu richten ist.
    Derzeit versucht die GWE GmbH massenweise, an den vertretenden Anwälten der Betroffenen vorbei durch drohende Faxzustellungen unter Beifügung eines "Klageentwurfs" eine außergerichtliche "Einigung" gegen Zahlung des Betrags von 375 Euro zu erzielen.

    RA Ferner kündigt demgegenüber nun an, die von ihm vertretenen Fälle demnächst per negativer Feststellungsklage entscheiden zu lassen.
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  5. #255
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    Faxnutzung untersagen und bei Ignoranz gleich ne Klage auf Unterlassung hinterher.
    sastef

  6. #256
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    Mahnung: über die Deutsche Direkt Inkasso.
    Das Chaos begann im Januar 2010, also jetzt fast 3 Jahre. Es war fast ein Jahr Ruhe, aber nun geht das Theater weiter!
    Die DDI verschickt jetzt massiv Eintreibungsbriefe. Der Inhalt in Kürze:
    Vor Einleitung der gerichtlichen Maßnahmen die Gelegenheit 783,53€ zu bezahlen. Die Androhung bei Nichtzahlung -nach rechtskräftiger Titulierung-zwangsweise Eintreibung. Pfändung v. Lebensversicherungen, Sparguthaben, Bankkonten usw. Die Kreditwürdigkeit leidet bei negativen Auskünften von Wirtschaftsauskunfteien oder der Schufa. Das Amtsgericht Düsseldorf hat eindeutig am 13.10.2011 zu Gunsten der GWE entschieden.
    Ganz Aktuell: Das Landesgericht Gießen, hat mit Urteil vom 05.07.2012 alle Einwände des Kunden für nichtig erklärt. Noch ist aufgeführt: Köln vom 06.06.11. und Bergisch - Gladbach vom 28.07.11. Der Vertrag ist somit wirksam geschlossen. Dann das üblich Bla.. Bla
    Wer kennt die Deutsche Direkt Inkasso und was soll man davon halten?
    Mit den besten Grüßen
    Geändert von Sicher (17.10.2012 um 18:22 Uhr)

  7. #257
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Branchenbuch-Abzocker und ihre Inkassobüros führen typischerweise immer nur die Urteile an, die ihnen passen.

    Das Urteil aus Düsseldorf wurde im "vereinfachten Verfahren" und ohne mündliche Verhandlung gesprochen.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Das kann nur bedeuten, dass der Beklagte hier mehrere Verfahrensfehler begangen hat. Zum einen hat er offenbar mit der Vertragsanfechtung zu lange gewartet (dies steht auch im Urteilstext). Zum anderen hat er bzw. sein Anwalt nicht beantragt, dass nur in mündlicher Verhandlung zu entscheiden ist. Das wäre das allererste, was man bei der Klageabwehr in so einem Fall macht.
    Möglicherweise war auch der Abwehrvortrag entsprechend dünn.
    Rückschlüsse auf eine ungeschickte Verteidigung lässt dieser Satz hier zu:
    Denn ein Irrtum liegt dann nicht vor, wenn der Anfechtende den Vertrag oder die Erklärung ungelesen unterschrieben hat.
    Warum um alles in der Welt erklärt man auch noch bei der Klageabwehr, dass man das Formular ungelesen unterschrieben und abgeschickt hat? Ein Anwalt, der das so rausgehen lässt, ist nicht ganz bei Trost.

    Dem Düsseldorfer Urteil stehen gleich mehrere Urteile ebenfalls aus Düsseldorf entgegen, wo gegen die Gewerbeauskunfts-Zentrale entschieden wurde. Aber darüber schweigt des Inkassosängers Höflichkeit wohl lieber.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Es bleibt bei unserer Empfehlung: qualifizierten Anwalt mit der Forderungsabwehr beauftragen. In den allermeisten Fällen kommt es dann gar nicht erst zur Klage.
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  8. #258
    Mittwoch
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    Zitat Zitat von Sicher Beitrag anzeigen
    Wer kennt die Deutsche Direkt Inkasso und was soll man davon halten?
    Das gleiche wie von allen anderen Inkassobüros, die von Abzockern bemüht werden: gar nichts. Wenn es eine rechtmäßige Forderung wäre, könnten die im Brief angedrohten Folgen tatsächlich eintreten. Damit es eine rechtskräftige Forderung wird, muss sie von Dir aber erst einmal als solche anerkannt werden. Oder die Gegenseite beweist die Rechtmäßigkeit, z.B. durch Vorlage eines gültigen(!) Vertrags.

    Allein schon die Androhung der Konsequenzen nach zweieinhalb Jahren Ruhe deutet schon an, dass die Forderung allem Anschein nach substanzlos ist. Wäre es eine gerechtfertigte Forderung, hätte ein seriöses Unternehmen wenig Skrupel nach erster und vielleicht auch zweiter Mahnung zeitnah und direkt einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen und im Falle eines Widerspruches des Gläubigers gegen diesen Mahnbescheid vor Gericht zu ziehen, wo das Unternehmen mit ziemlicher Sicherheit auch Recht kriegen würde.

    Jeder davon abweichende Weg der Forderungseintreibung ist . Bei Geschäftsmodellen wie dem hier diskutieren hat sich die hier im Forum üblicherweise empfohlene Trias Zurücklehnen – Konto im Auge behalten – gerichtlichen Mahnbescheid abwarten noch nie als problematisch erwiesen. Nur weil ein Hund besonders laut bellt, hat er deswegen noch kein Anrecht auf Dein Leberwurstbrötchen. Bleib also ruhig, hefte die Schreiben zur Sicherheit für vier Jahre ab und mach in der gesparten Zeit Sinnvolleres.

    Schönen Gruß
    Mitwoch

  9. #259
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    Danke für die schnellen Antworten!
    In der Zwischenzeit habe ich unter DDI im Google auch nichts positives über die Firma lesen können. In einem Artikel stand, dass wenn man die Kuverts von GWE und DDI vergleicht, die gleiche Frankiermaschine verwendet wird. (Nr: 3D060009F8) Was das auch immer heißen mag. Darüber kann und muß man sich bestimmt Gedanken machen.
    Viele Grüße
    Sicher

  10. #260
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Warum um alles in der Welt erklärt man auch noch bei der Klageabwehr, dass man das Formular ungelesen unterschrieben und abgeschickt hat? Ein Anwalt, der das so rausgehen lässt, ist nicht ganz bei Trost.
    Oder doch bei Trost. Zur Blütezeit der Abofallenabzocke wurden reihenweise "Siegesurteile" auf deren Promotionseiten gelistet, die allesamt mehr als dubios waren und Absprachen zwischen Klägern und "Beklagten" nahelegen. Was die Beklagten zu zahlen hatten, war mit Links plus einem Aufgeld aus der Portokasse als "Werbungkosten" der Abzocker zu entgelten. Ein Zivilgericht hat nicht den Auftrag nach der Wahrheit zu suchen, sondern sich ausschließlich an den Vorträgen von Klägern und Beklagten zu orientieren, egal wie abstrus die klingen mögen.

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