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Thema: Gewerbeeintrag-Zentrale / Gewerbeauskunft-Zentrale / GWE Wirtschaftsinformations GmbH

  1. #41
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    Czesc,

    was kostet das denn? Man kann doch so ein Schreiben selber verfassen.

  2. #42
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    Zitat Zitat von Polski Beitrag anzeigen
    Ich würde auch sehr gerne solch ein Schreiben abschicken und meine Ma beruhigen.

    Das wär echt super lieb von Dir. Als Gegenleistung verspreche ich Dir, daß ich heute noch "Das Fass ohne Boden" (Taff Pro7) kontaktieren werde.
    Vielleicht einmal mitteilen, ob denn schon eine Meldung der Firma (Rechnung?) vorliegt. Wenn ja, bitte einmal hier Fax und Reaktion (anonymisiert!: Kundennummer und Adressen) hochladen. Es werden Zeugen für die Masche und Nachweise dazu, wer sich auf Bestellungen meldet, gesucht.
    sastef

  3. #43
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    Zitat Zitat von Polski Beitrag anzeigen
    Man kann doch so ein Schreiben selber verfassen.
    Kann man, aber natürlich sollte man das nur dann tun, wenn man genau weiß, was man da tut. Sonst kann man genau das gegenteil von dem erreichen, was man möchte.
    sastef

  4. #44
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Ich kann mich daran erinnern das irgendwo bei den Rechnungen im Kleingedruckten ein Vermerk ist, daß man mit Zahlung einen Standardeintrag bestellt. Es ist wohl eine Art Proforma Rechnung die erst mit Zahlung zum Vertrag führt. Auf jeden Fall wäre es mal interessant einen Scan der Sache zu sehen.

  5. #45
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    Allein schon sehr dubios, wie die "Leistung" im Fax unter Basiseintrag beschrieben wird:

    Basiseintrag
    Name, Adresse, Telefon, Telefax, Informationstext, Email,
    Internetadresse inklusive Verlinkung auf Ihre Homepage
    und einen integrierten automatischen Routenplaner.
    Marketingbeitrag mtl. zzgl. Ust: 39,50. Die
    Aktualisierung erfolgt einmal pro Jahr.

    Monatliche Kosten von 39,50 - Währung in welcher das berechnet werden soll wird scheins ausgewürfelt. zzgl. Ust...?

    Zur Laufzeit steht glaube ich auch nichts wirklich drauf, lediglich dass die Aktualisierung 1x pro Jahr erfolgt. Da das Fax schon eigentlich verdammt dreist ist, wäre ne Rechnung wohl auch sehr interessant.

  6. #46
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    Hier mal einige Hinweise, falls jemand Hilfe braucht:
    Das BGH Urteil vom 4.12.2003,5StR 308/03 hat ein betrügerfreundliches Urteil,welches den Privatmann mehr geschützt hat als den sog. Vollkaufmann,aufgehoben!"Leichtgläubigkeit oder Erkennbarkeit der Täuschung bei hinreichend sorgfältiger Prüfung schließen die Schutzbedürftigkeit des potentiellen Opfers und damit ggfs. eine Täuschung nicht aus"(vgl.BGHSt 34,199,201)
    Falls ein Vertrag bereits zustande gekommen ist, besteht ab Erkennen des Irrtums 10 Tage lang die Möglichkeit, diesen Vertrag wegen Irrtums anzufechten.
    Das nächste ist, dass es erkennbar sein muß,wenn es um Entgelt geht.Dies muß im Text so hervorgehoben sein,dass man nicht drüberliest:blablabla50¤blabla...
    Eine Rechnung muß die USt-ID beinhalten.
    Und die saloppe Art des Faxens unterstellt Geschäftsbeziehungen, die nicht vorhanden sind.
    Diese Informationen sind nicht auf meinem Mist gewachsen, ich habe sie über einen befreundeten Anwalt sowie über ein Rechtsforum erhalten.
    Ich denke, dass das BGH Urteil sehr, sehr wichtig ist!
    Liebe Grüße, Bijou

  7. #47
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    Standard GEZ

    Zitat Zitat von Sastef Beitrag anzeigen
    Kann man, aber natürlich sollte man das nur dann tun, wenn man genau weiß, was man da tut. Sonst kann man genau das gegenteil von dem erreichen, was man möchte.
    Hast verdammt recht. Aber ich denke ich kenne mich ein bißchen mit den Gesetzestexten aus. Weiterhin gibt es auch viele nette Menschen, die einen beraten. Meine Mutter geht auch am Montag zur IHK mit dem von uns verfassten Schreiben. Vielleicht kann ich auch noch meinen Prof. zu Rate ziehen. Der wäre der Jackpot.

    Meinen Prof sehe ich aber erst am Donnerstag nächste Woche. Entdeckt hat meine Mutter den Irrtum aber erst letzten Mittwoch 10.06.09. Im Gesetz steht unverzüglich nach Entdeckung. Aber mal ganz ehrlich wer will denn beweisen können wann meine Mutter den Irrtum entdeckt hat. Meint ihr das geht klar wenn ich die Anfechtung am Freitag rausschicke??

    Noch eine Frage: Meint ihr das die das knallhart bis zum Ende, also bis vor das Gericht durchziehen?

    Ich persönlich denke nicht!!!

    Über eure Meinungen würde mich freuen!

    Danke für die Antworten...

    Fuck H. T..... und seine D[]! Sorry aber musste sein


    Gewerbeeintragzentrale = Betrug = Fraud= kriminell= Abzocke= Verarsche

    So ich denke die Suchbegriffe reichen! So werden noch mehr das Forum finden.
    Geändert von Goofy (15.06.2009 um 00:30 Uhr) Grund: Bitte keine Beleidigungen!

  8. #48
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    Zitat Zitat von Polski Beitrag anzeigen
    Hast verdammt recht. Aber ich denke ich kenne mich ein bißchen mit den Gesetzestexten aus.
    Na dann viel Spass.

    Zitat Zitat von Polski Beitrag anzeigen
    Weiterhin gibt es auch viele nette Menschen, die einen beraten. Meine Mutter geht auch am Montag zur IHK mit dem von uns verfassten Schreiben.
    Auweia. Frag lieber den Prof. Wenn es wenigstens ein Jurist ist.

    Zitat Zitat von Polski Beitrag anzeigen
    Im Gesetz steht unverzüglich nach Entdeckung. Aber mal ganz ehrlich wer will denn beweisen können wann meine Mutter den Irrtum entdeckt hat. Meint ihr das geht klar wenn ich die Anfechtung am Freitag rausschicke??
    Nochmal: Lass Dich besser beraten, bevor IRGENDETWAS von Dir selbst Verfasstes rausgeht.
    sastef

  9. #49
    Neues Mitglied
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    Standard einfach mal zurückrufen...

    Habe auch soeben ein solches Fax erhalten.

    Der Firmeninhaber Herr H. T. ist für jedermann gerne unter seiner Handynummer erreichbar.

    Herr H. T.
    GE-Zentrale ltd.
    Bodenheimerstr. 30
    50827 Köln

    Handy: 0177 65xxxxx
    Geändert von alariel (16.06.2009 um 20:06 Uhr) Grund: Lies die Forenregeln. Dringend! - anonymisiert

  10. #50
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    Standard

    Hallo
    Auch ich hasbe so ein Fax bekommen. Sinnigerweise abgeschickt zum zweitenmal am 17.6.2009 01:29:55
    Ich soll das ausgefüllte und unterschriebene Fax bis spätestene 12.06.2009 zurückfaxen, natürlich eine Kostenfreie Nummer 0228/304xxxxxx

    Ich werde darauf ein großes Fragezeichen setzen und dann nicht unterschrieben abschicken. Ob es wirklich kostenfrei sein wird, wir werden sehen.

    Ich schreibe wieder, wenn ich von dort eine Reaktion habe.

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