Ein telefonischer Vertragsabschluss ist ein sogenanntes "Handschlaggeschäft" und erfordert, einen ausführlichen Bestätigungsverkehr indem die Rechte und Pflichten des Konsumentens klargelegt werden. Grundsätzlich ist nach österreichischen Recht auch keine automatische Vertragsverlängerung zulässig, wenn Du nicht ausdrücklich, z.B auf der Widerrufsbelehrung, auf einen Vertrag auf unbestimmte Dauer hingewiesen worden bist.Ich hab doch schon mehrmals geschrieben, dass sie dem Gewinnspiel telefonisch zugesagt hat, nachdem sie die Kontodaten rausgerückt hatte. "Ja, ich möchte... bla bla".
Das ist gut, die Österreicher haben bessere Gesetze@siebchen:
Das sind die Pfeifen aus Österreich
Wende dich an den Rechtsanwalt der Arbeiterkammer Wien ( [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]). Der wird die Herrschaften schriftlich um eine Stellungnahme auffordern und gegebenfalls auch Klagen. Diese Verfahren sind für den Konsumenten gratis.
Du könntest weitere Druckmittel anwenden, Auskunft gem. DSG 2000 (§§ 1, 26 u.a.) verlangen und bei Nichtbeauskunftung die Datenschutzkommision des Bundeskanzleramtes einschalten. Diese kann die Auskunft auch per Geldstrafe erzwingen. So macht das spielen mit denen dann so richtig SpassEDIT:
Ich wollte eigentlich einen Abmahnbrief schreiben, aber das wird doch kaum was bringen, wenn dieser "telefonische Vertrag" bereits zustande gekommen ist, oder?
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