Der Weg hängt davon ab, wie sehr Dir daran gelegen ist, eine Antwort zu bekommen. Eine Mail bleibt gerne mal in Filtern hängen und man kann die Zustellung nicht nachweisen. Wenn sie allerdings beim Abuse-Desk ankommt, ist man in der Regel schnell bei den Richtigen.
Am Telefon erwischt man häufig die falschen Ansprechpartner und wir bestenfalls über sechs Ecken weitergestellt. Dafür können die nur schwer sagen, Du hättest sie nicht angerufen.
Einen Brief macht den meisten Eindruck, erfordert aber auch den größten finanziellen Einsatz. Von einem Einschreiben würde ich absehen, da Du ja (noch) nichts gegen Vodafone durchsetzen willst.
In jedem Fall würde ich allerdings die Zentrale von Vodafone Deutschland kontaktieren.
Zum Inhalt: Ich würde denen sehr detailliert schildern, was Dir wann und wie widerfahren ist, und dass Du Dich über die Anrufe im Namen von Vodafone doch sehr wunderst, wo Du doch Kunde beim Rosa Riesen bist. Dann würde ich unschuldig fragen, ob Vodafone tatsächlich dahinter steckt, und wenn ja, sie gleichzeitig um Stellungnahme bitten.
Im Anhang würde ich dann noch - nur zur Sicherheit natürlich - ein Gedächtnisprotokoll des Anrufes mitschicken, samt Deiner Telefonnummer für den Fall, dass Vodafone mal bei der Telekom anfragen will, wer da angerufen hat.
Hätte ich nur schriftlich gemacht. Der Grund dafür ist im Wiki nachzulesenBeweiswert_elektronischer_Kommunikation . Falls die es sich nämlich mal anders überlegen und wieder anrufen, kann ich eine Unterlassungserklärung mit meiner vorherigen schriftlichen Willenserklärung untermauern.
Schönen Gruß
Mittwoch
Vielen Dank für die ausführliche Darstellung der Optionen im Umgang mit Vodafone. Ich sehe, Ihr beschäftigt Euch nicht erst seit gestern mit dem Thema Später ist mir dann auch eingefallen, daß Vodafone - falls echtes Interesse herrscht - vermutlich tatsächlich Wege haben wird, den Anrufer auch ohne Hilfe meinerseits, sprich ohne eine von mir beantragte offizielle Fangschaltung zu identifizieren. Obwohl das andererseits schon wieder sehr fragwürdig wäre. Nach meinem Empfinden, das natürlich keineswegs mit der geltenden Gesetzeslage übereinstimmen muß, müßte Vodafone dann zuvor meine Zustimmung zur Einsicht in meine Verbindungsdaten einholen.
Zu den "Kundenbetreuungsanrufen" der Telekom:
Danke für diesen sehr wichtigen Hinweis! Daß der Inhalt von Telefonaten für alle praktischen Zwecke nicht existent ist, war mir bewußt, allerdings nicht, daß dies tatsächlich auch für e-mails und Faxe gilt. Bei wichtigen Telefonaten zB mit Behörden, oder auch nach persönlichen Gesprächen dieser Art hielt ich es immer schon für eine gute Idee, ein schriftliches Gesprächsprotokoll hinterherzuschicken. Das ist natürlich aufwendig, und es kommt auch nicht immer soo gut an, wenn man Nägel mit Köpfen macht und die Menschen auf Ihre Aussagen festlegt. Aber wenn man es nicht tut, sind telefonische oder persönliche Absprachen rechtlich schlicht nicht existent, nicht weil sie grundsätzlich ungültig wären, sonder weil man den Inhalt einfach nicht nachweisen kann.
Gruß,
elfenbeinturm
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