Das Verbot beschränkt sich nicht nur auf staatliche Betreiber.
Genauer gesagt müssen wir hier trennen: Die eigentliche Lotterie darf nur unter staatlicher Kontrolle stattfinden, Stichwort Glücksspielmonopol. In Deutschland hat das zur Folge, dass (fast) alle Lotterien wie NKL oder SKL sowie alle Casinos vom Staate selber betrieben werden. Die einzige Ausnahme stellen Daddelautomaten und Losverkäufer auf Jahrmärkten dar, aber die unterliegen einer strengen Kontrolle.
Nun dürfen solche Glücksspiele seit Anfang 2008, als der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten ist, nur noch über Radio beworben werden. Ein ColdCall für Lotterieteilnahme ist also nicht nur als Anruf ohne Zustimmung gemäß UWG illegal, sondern auch wegen des Anrufgegenstands.
Um nun auf Deine Frage zu antworten: Wenn sich die ColdCaller schon nicht um die Illegalität gemäß UWG scheren, warum sollten sie dann die Regelungen des Glückspielstaatsvertrags befolgen?
Wenn man bei NKL und SKL nachfragt, reden sie sich gerne damit heraus, dass der Vertrieb von Speilscheinen über externe Firmen erfolgt, die dann für die ColdCalls verantwortlich gemacht werden müssten. Diese Argumentation ist in gewissem Maße nachvollziehbar, denn der Staat - besser gesagt in diesem Fall die Bundesländer - partizipieren über die Glückspielabgaben nicht unerheblich an den Einsätzen. Das ändert allerdings nichts an der Verwerflichkeit von Werbung für Lotterien, gleich in welchem Medium.
Diese Kontrollanruf-Masche ist eine relativ neue Entwicklung im Bereich von Abzocke per Telefon und daher ein sehr sicheres Zeichen für selbige.
Über den Zweck bzw. die Hintergründe kann ich nur mutmaßen. Nach allem, was ich bisher hier im Forum darüber gelesen habe, nehme ich an, dass die Kontrollanrufe eine gewisse Seriosität vortäuschen sollen. So was ähnliches wie dasDouble-Opt-In -Verfahren bei Newslettern. Wo Letzteres allerdings eine durchaus wünschenswerte Einrichtung ist, die Betreiber rechtlich absichert, wird mit Ersterem eine solche Absicherung nur vorgegaukelt. Es wird unterstellt, dass durch den Rückruf ein Vertragsverhältnis zustande kommt, quasi als Ersatz für eine Unterschrift. Anders jedenfalls als mit dem Zweck einer vermeintlichen Beweissicherung kann ich mir die wiederkehrenden Berichte von Mitschnitten nicht erklären. Über deren Rechtswirksamkeit haben sich meine Vorredner bereits zu genüge ausgelassen.
Ich ordne die Rückrufe in die gleiche Kategorie ein, wie das juristische Drohungs-Kasperletheather, dass üblicherweise in den Mahnungen von Abzockern gespielt wird. Beides soll die Opfer aus der Reserve locken und zu Schritten veranlassen, die dann tatsächlich als Anerkenntnis eines Vertragsverhältnisses durchgehen und einen Zahlungsanspruch begründen. Und so, wie ich jedem zum weitgehenden Ignorieren des Kasperletheathers rate, würde ich auch bei den Rückrufen sofort wieder auflegen.
Schönen Gruß
Mittwoch
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