Nein, die Schuldrechtsreform war schon 2002. Seitdem gilt die 3-jährige Regelverjährung. Und für Altfälle gab es damals eine Übergangsfrist bis 2004, seitdem sind auch Altfälle von vor 2002 i.d.R. verjährt.
Vollzugsverjährung wegen Betrug, das würde mit den 10 Jahren hinkommen. Allerdings ginge das nicht über eine Lastschriftrückbuchung, sondern man müsste das Geld in der Nebenklage vom Täter zurückfordern. Herausgabe aus Bereicherung.
Lesezeichen