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Thema: Inkasso Debitas - VIP50 - TOP50 - Gewinnspiele

  1. #51
    Urgestein
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    Zitat Zitat von kottler Beitrag anzeigen
    Und abgesehen davon, hat natürlich keine Belehrung stattgefunden. Ich hätte also bis Ende letztes Jahr jederzeit wirksam widerrufen können, wobei es eigentlich gar nichts zu widerrufen gab.
    Jetzt besteht ein gewisses Durcheinander, das ich mitverursacht habe. Genherell gilt: Widerspruch, wofür die Belehrung relevant sein könnte, macht nur bei einem wirksamen Vertrag Sinn. Verjährung erfordert keine Belehrung, aber Kenntnis vom Anspruch und den Parteien des Anspruchs. Wurde also noch nicht gezahlt, ist der angebliche vertragliche Anspruch, soweit er in 2009 entstanden ist, verjährt. Soweit er später (Dauervertragsverhältnis?) entstanden ist, ist er noch nicht verjährt. Geht es aber umgekehrt darum, gezahlte Beträge zurückzuholen, kann Verjährung nur dann vorliegen, wenn die Zahlung bereits 2009 vorgenommen wurde und auch noch 2009 Kenntnis von den Anspruchsparteien des Rückforderungsanspruchs des abgezochten Gewinnspielopfers bestand. Das wird bei den ganzen weitgehend anonymen Lastschriften in diesem Bereich oft mangels Kenntnis des abbuchenden nicht der Fall sein. Wenn aber bewußt bereits 2009 auf eine Forderung an eine bekannte Person selbst gezahlt und bis jetzt geschlafen wurde, dann sind die Messen gesungen, sofern wenn die Forderung oder ihre Durchsetzung nicht gerade sittenwidrig war (z. B. wenn der Sache ein Betrug zugrundelag und dies auch der Zahlungsempfänger bei der Forderung wußte und das alles auch nachweisbar ist).
    sastef

  2. #52
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    und mal wieder ein Anruf von der Inkasso Debitas auf meiner Mailbox. Um Rückruf wird gebeten.
    Jetzt habe ich allerdings wirklich keine Lust mehr zu. Die Nummer wird ab sofort geblockt.

  3. #53
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von kottler Beitrag anzeigen
    Um Rückruf wird gebeten.
    Für die mitlesenden Betroffenen:
    Es ist weder notwendig noch zielführend, bei Inkassobüros zurückzurufen, die von Abzockern beauftragt wurden. Ebenso gut kann man vor einer Parkuhr ein Adventslied singen.

    Es gibt bei einer unberechtigten Forderung keine Rechtspflicht, Stellung gegenüber der Gegenseite nehmen zu müssen. Wenn die Gegenseite wirklich was will, soll sie halt Klage einreichen. Das werden die nicht, und die wissen auch, warum.

    Ein Inkassobüro ist keine Behörde, sondern nur ein beauftragtes Schreibbüro. Die haben überhaupt keine Sondervollmachten.
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  4. #54
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    ...Es ist weder notwendig noch zielführend, bei Inkassobüros zurückzurufen, die von Abzockern beauftragt wurden...
    Zuerst mal völlige Zustimmung.
    Hat man allerdings gerade nichts besseres zu tun, kann das durchaus äußert spaßig und unterhaltsam sein. ;-)

  5. #55
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Adventsliedersingen vor der Parkuhr?

    Die üblichen Inkassobüros handhaben das meistens so, dass immer nur Textbausteine herumgeschickt werden: "Unser Mandant hat eine Aufzeichnung des Voice-files"... ..."zahlen Sie, sonst... Pfändung Ihrer Hartz-IV-Bezüge und Unterhosen... und Einlieferung in den Schuldturm... Amputation der rechten Hand durch den Bundesoberinkassoscharfrichter..."

    Es kommt eigentlich immer der gleiche Mist.
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