Strafanzeige kann man in so einem Fall probieren, aber je nach Engagement der jeweiligen StA ist das so eine Sache. Deutsche Staatsanwälte finden sowas meistens nicht allzu schlimm.
Ich erinnere da an die bekannte Unterhosen-Inkassoschaukel aus der Vorderpfalz, die machen sowas regelmäßig (die drohen nicht nur damit, sondern die schreiben wirklich ohne vorliegenden Titel Vorpfändungsgesuche an die Banken!), und nichts passiert dort. Die StA Frankenthal findet das alles nicht weiter tragisch. Wie auch immer, versuchen kann man es trotzdem.
Evtl. auch die Wettbewerbszentrale involvieren.
Wegen der negativen Feststellungsklage wäre die übliche Vorgehensweise:
1) Ein einziges Mal nachweislich (Einschreiben/Rückschein) Widerspruch einlegen und die Forderung bestreiten. Egal ob beim Inkassobüro oder beim "Mandanten" selbst.
2) Wenn dann noch ein einziges Mal genölt wird: sofort und ohne weitere Vorwarnung mit der negativen Feststellungsklage (gegen die Firma selbst) kommen. Nicht noch einen Anwaltsbrief außergerichtlich hinschicken lassen, denn dann erklärt die Gegenseite natürlich sofort außergerichtlich den Forderungsverzicht, und Du bleibst auf den Anwaltskosten sitzen.
Wenn die Gegenseite auf die NFK hin den Forderungsverzicht erklärt, hat sie alle Rechtskosten zu zahlen, auch Deine Anwaltskosten. Das aber nur dann, wenn Du Dich nachweislich vorher einmal außergerichtlich um Klärung der Angelegenheit bemüht hast.
Wenn die sich um die Zahlung der Kosten drücken, dann gibt es diverse Mittelchen. Auch bei einer GbR.
Ich persönlich würde da nicht lange fackeln. Die brauchen das.


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