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Thema: Haufe Service Center Gmbh

  1. #21
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    Strafanzeige kann man in so einem Fall probieren, aber je nach Engagement der jeweiligen StA ist das so eine Sache. Deutsche Staatsanwälte finden sowas meistens nicht allzu schlimm.

    Ich erinnere da an die bekannte Unterhosen-Inkassoschaukel aus der Vorderpfalz, die machen sowas regelmäßig (die drohen nicht nur damit, sondern die schreiben wirklich ohne vorliegenden Titel Vorpfändungsgesuche an die Banken!), und nichts passiert dort. Die StA Frankenthal findet das alles nicht weiter tragisch. Wie auch immer, versuchen kann man es trotzdem.

    Evtl. auch die Wettbewerbszentrale involvieren.

    Wegen der negativen Feststellungsklage wäre die übliche Vorgehensweise:

    1) Ein einziges Mal nachweislich (Einschreiben/Rückschein) Widerspruch einlegen und die Forderung bestreiten. Egal ob beim Inkassobüro oder beim "Mandanten" selbst.

    2) Wenn dann noch ein einziges Mal genölt wird: sofort und ohne weitere Vorwarnung mit der negativen Feststellungsklage (gegen die Firma selbst) kommen. Nicht noch einen Anwaltsbrief außergerichtlich hinschicken lassen, denn dann erklärt die Gegenseite natürlich sofort außergerichtlich den Forderungsverzicht, und Du bleibst auf den Anwaltskosten sitzen.

    Wenn die Gegenseite auf die NFK hin den Forderungsverzicht erklärt, hat sie alle Rechtskosten zu zahlen, auch Deine Anwaltskosten. Das aber nur dann, wenn Du Dich nachweislich vorher einmal außergerichtlich um Klärung der Angelegenheit bemüht hast.

    Wenn die sich um die Zahlung der Kosten drücken, dann gibt es diverse Mittelchen. Auch bei einer GbR.
    Ich persönlich würde da nicht lange fackeln. Die brauchen das.
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  2. #22
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    Zitat Zitat von Schorchgrinder Beitrag anzeigen
    Die Überlegung zu der negativen Feststellungsklage hatte ich schon. Aber laut dem Wiki
    Leider können Sie das lästige Inkassobüro, welches für eine Briefkastenfirma mahnt, nicht auf negative Feststellung verklagen.
    Behauptet der Inkassokomiker in dem Schreiben nicht, die Forderung wäre abgetreten worden, und damit kann man die NFK gehen die Inkassobutze schiessen?

    Edit:
    Ah - gefunden:
    Leider können Sie das lästige Inkassobüro [...] nicht auf negative Feststellung verklagen. [...] Der Fall liegt allerdings sofort anders, wenn das Inkassobüro sich die Forderung hat abtreten lassen. In diesem Fall tritt das Inkassobüro selbst als Forderungssteller in eigener Sache auf, und es kann auch von Ihnen auf negative Feststellung verklagt werden.
    Geändert von TheDoctor (05.05.2012 um 15:39 Uhr)
    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)

  3. #23
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    Richtig, das Detail hatte ich übersehen. Wenn die Forderung angeblich abgetreten wurde, dann ist jetzt das Inkassobüro selbst Inhaberin der Forderung und hat sich folglich auch gemäß § 404 BGB mit Deinen Einwendungen auseinandzusetzen. Macht das Inkassobüro auf diese Einwände hin keine schlüssigen Angaben zur Forderung, dann ist das Inkassobüro jetzt sofort passivlegitimiert für Deine negative Feststellungsklage. Das heißt, die zu beklagende Partei wäre hier das Inkassobüro.
    Hei, was ein Spaß. Das würde ich mir nicht zweimal sagen lassen.
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  4. #24
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    Nun der Versuch ist es auf jeden Fall wert.
    Der Weg zum Anwalt immer lohnt, auch wenn er etwas weiter wohnt.

  5. #25
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    So ich hoffe mal das ist das letzte Update.

    Nach meinem letzten Brief, per Einschreiben und ein wenig harscher im Ton, bekam ich die Unterlagen. Stellt sich die Frage warum man das nicht im ruhigen klären kann *naja

    Soweit wie ich das sehe schein der Titel in Ordnung zu sein, auch wenn ich davon erst jetzt die Info habe. Aber das war ja auch meine letzte GbR, um den Rest wird sich der Verwalter kümmern.
    Der Weg zum Anwalt immer lohnt, auch wenn er etwas weiter wohnt.

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