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Thema: Klingel-Werbung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Neues Mitglied
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    Standard Klingel-Werbung

    Hallo zusammen,
    ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, habe auch das ganze Forum durchsucht,
    aber bisher keinen Beitrag gefunden.
    Sollte ich im falschen Forum sein, möchte ich mich für Unannehmlichkeiten gleich entschuldigen.

    Ich arbeite seit ca. 6 Monaten nicht mehr, wegen einem schweren Unfall.
    Nun verbringe ich sehr viel Zeit zu Hause und bekomme LEIDER mit was an meiner
    Haustür so für "Spam" klingelt.
    Gestern waren 2(!) Telefonanbieter da, dann ein Zeitschriften Verkäufer und eine
    Spenden-Tante.
    Gesamt auf die Woche gesehen klingelt es ca. 10 mal an der Tür und irgendwer davon will mir was Verkaufen. :-( (die Zeugen J. usw. sind hier nicht mit eingerechnet)
    Wenn ich die Tür nicht aufmache, klingeln die teilweise
    Sturm oder kommen stündlich wieder. Ein NEIN kennen die nicht, schicken dann am nächsten Tag einfach nen anderen (oder eine andere).
    An meinem Briefkasten steht "keine Werbung" .. Hat damit aber nichts zu tun oder?
    Ist das nicht auch Werbung?
    Ich finde das ist die schlimmste Art überhaupt.
    Habt Ihr eine Idee wie ich das unterbinden kann?

  2. #2
    Hyperparasit Avatar von wahwah
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    Standard

    Hallo und willkommen bei AntiSpam e.V.

    In der Tat kann man "Türklingelspam" als Spam und äußerst belästigend bezeichnen.

    Ehemalige Nachbarn von mir hatten dafür ein extra Schild an ihrer Haustür:

    Wir haben alles
    Wir geben nichts
    Wir brauchen nichts
    Wir wollen auch nichts

    Hausierer sind hier also unerwünscht!


    Auch im Internet gibt es hierzu allerhand Angebote.

    Unter den Stichworten "Betteln und Hausieren verboten" findet man eine Menge.
    Geändert von wahwah (02.10.2009 um 11:37 Uhr) Grund: Ergänzt
    Ignorantia non est argumentum

  3. #3
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    Daumen hoch

    Vielen Dank.

    großes Schild hängt jetzt am Briefkasten, unten Klingelschild und oben an der Tür.
    Sollte das nicht genügen, belästige ich Euch nochmal :-)
    Geändert von wahwah (02.10.2009 um 13:41 Uhr) Grund: Geklebt. Bitte die 30 Minuten Editierfunktion nutzen.

  4. #4
    Senior Mitglied Avatar von madsi
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    Standard

    Zitat Zitat von blbemi Beitrag anzeigen
    Sollte das nicht genügen, belästige ich Euch nochmal :-)
    Das wird hier nicht nur gerne gesehen, sondern regelrecht erwünscht, glaube ich!
    Was Du nicht willst was man Dir tut, das füge auch keinem anderen zu.

  5. #5
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    Ich hätte da mal eine Verständnisfrage.

    Eigentlich ist das doch noch eine viel heftigere Belästigung als "Telefonmarketing", also für mich zumindest. Ist das nicht ebenso illegal ?
    Im UWG habe ich diesbezüglich nichts gefunden.

    Ich wage nämlich zu bezweifeln daß die Drücker sich von Schildern wie "Betteln und Hausieren verboten" abschrecken lassen. Sie betteln ja nicht sondern wollen einem nur helfen mit dem ultimativen Telefonvertrag Geld zu sparen

  6. #6
    Hyperparasit Avatar von wahwah
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    Standard

    Soweit mir bekannt, regelt nach deutschen Recht

    §312 BGB das sogenannte "Haustürgeschäft".

    Hier steht dem "Kunden" ein Widerrufsrecht gemäß §355 BGB und ein Rückgaberecht
    nach §356 BGB zu.

    Die unverlangte Werbebelästigung von Privatpersonen an der Haustür, ist nach meiner Kenntniss, nirgendwo geregelt.
    Geändert von wahwah (02.10.2009 um 18:03 Uhr) Grund: Schreippfähler
    Ignorantia non est argumentum

  7. #7
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von helli65 Beitrag anzeigen
    Eigentlich ist das doch noch eine viel heftigere Belästigung als "Telefonmarketing", also für mich zumindest. Ist das nicht ebenso illegal ?
    Vorab: IANAL

    Meiner laienhaften juristischen Meinung zufolge ist einmaliges Klingeln durch VertreterInnen an der Haustür zunächst einmal keine Belästigung. Zumindest solange nicht, wie an Deiner (Wohnungseingangs-)Tür nicht erkennbar ist, dass Du solche Besuche nicht wünscht. Oder solange Du Vertreter MüllerMeierSchulze bzw. Firma IrgendeinFirmenname nicht untersagt hast, Dich zukünftig nochmal zu besuchen, am Besten natürlich schriftlich.

    Ich sehe hier klare Parallelen zur Briefwerbung, speziell zu Postwurfsendungen. Hier urteilten die Gerichte leider auch mehrheitlich, dass entweder ein Hinweis am eigenen Briefkasten oder die Untersagung weiterer Werbezustellungen dazu führen, dass man nicht mehr behelligt werden darf. Hierbei ist anzumerken, dass der "Bitte keine Werbung"-Hinweis auf dem betroffenen Briefkasten angebracht sein sollte, pauschale Verbote der Hausverwaltung müssen nicht unbedingt beachtet werden.

    Von daher würde ich Dir anraten, zunächst einmal einen Hinweis an Deiner Wohnungstür anzubringen. Wenn trotzdem jemand klingelt, kann man direkt fragen, ob der/diejenige des Lesens mächtig ist. Da dies offenbar nicht der Fall ist, findest du es natürlich zu bedauerlich, dass Du keinen Vertrag abschließen kannst, denn DeinE potentielleR VertragspartnerIn kann ja nicht lesen, was da abgeschlossen werden soll. Ein abschließendes "Guten Tag" sollte seine wirkung nicht verfehlen. Wenn du einen Spion hast, würde ich an Deiner Stelle anschließend mal hindurch schauen.

    Bei mir hat ein offener Brief an meine MitbewohnerInnen Wunder gewirkt. Zugegeben, ich habe auch den Vandalismus beklagt und mögliche Einbruchversuche angesprochen, aber seitdem wird schon darauf geachtet, dass die Haustür verschlossen ist und die Gegensprechanlage genutzt wird. So kommt hier nun nicht mehr jedeR ins Haus. Klar, ist keine Allzweckwaffe, aber warum sollte man es Drückern einfacher machen als unbedingt nötig?

    Viel Erfolg und schönen Gruß
    Mittwoch

  8. #8
    Mitglied
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    705

    Standard

    Zitat Zitat von blbemi Beitrag anzeigen
    An meinem Briefkasten steht "keine Werbung" .. Hat damit aber nichts zu tun oder?
    Ist das nicht auch Werbung?
    Ich finde das ist die schlimmste Art überhaupt.


    1. Jeder der hundert Hausierer "belästigt" Dich zwar; allerdings (noch) nicht schon von vorneherein rechtswidrig ( "unzumutbar" ). Denn es gibt kein Grundrecht, aus dem sich grundsätzlich ein Schutz vor jedweder Art von Belästigung ergäbe, sodaß sofort JEDER sich rechtswidrig verhielte, sofern er bloß irgendwie belästigend mit Dir in Kontakt tritt:

    "Das ... schließlich genannte und noch weiterreichende Recht, in Ruhe gelassen zu werden, sprengt den Kontext der Kommunikationsgrundrechte: Wollte man in jeder mehr oder weniger unerwünschten Kommunikation immer schon einen unerlaubten Eingriff (in den momentanen Informationsbestand einer Person?) sehen wollen, so wäre ein solcher "Kommunikationsangriff" im Ansatz auch schon zu bejahen, wenn etwa Reisende auf dem Bahnhof von Stadtstreichern auf Kleingeld angesprochen werden. Auch hier ist mit guter Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß der Empfänger das Ansinnen (als Belästigung) offenkundig ablehnt. Ein solcher Grundrechtsschutz geht ersichtlich zu weit."
    AG Kiel, 110 C 243/99 - Entscheidung vom 30. September 1999

    2. Wer (wiederholt) zu Werbezwecken an Deiner Tür klingelt, obwohl erkennbar ist ( etwa weil Du's dem Werber tags zuvor gesagt hast, oder weil Du an Deiner Klingel ein Schild angebracht hast: "Hausieren unerwünscht" ), der wirbt unzumutbar belästigend, und damit unzulässig.

    An meinem Briefkasten steht "keine Werbung"
    Damit hast Du nicht zugleich zum Ausdruck gebracht, daß Du mit einer persönlichen, freundlichen Ansprache zwecks Führung eines netten Werbegesprächs nicht einverstanden wärst.

    f.

  9. #9
    Neues Mitglied
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    29

    Standard

    Heute waren nur zwei da!! (Bis jetzt)
    Ich habe jedesmal die erstmal labern lassen (ohne die reinzulassen) und dann ganz frech gesagt dass ich hoch verschuldet bin und ob es möglich ist das auf Raten zu kaufen.
    Komisch, irgendwie wollten die nichts mehr von mir, eher ganz schnell weg und "ich schicke ihnen was zu"

  10. #10
    mareike26
    Gast

    Standard

    Warum gibst Du diesen Leuten Informationen? Selbst wenn die Infos falsch sind, ist jede Info eine zuviel. Knall ihnen die Tuer vor der Nase zu, sonst spricht es sich imho eher rum, dass da ein potentielles Opfer wartet.

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