Weihnachten naht und deshalb scheinen es einige dubiose LEute wieder einmal an der Zeit zu finden, ihre Produkte zu vermarkten unter dem Siegel der Nächstenliebe. Angeblich von Behinderten gefertigte Waren werden an der Haustür zum Verkauf angeboten.
Da kostet der Strassenkehrbesen aus angeblicher Blindenproduktion mal eben 26 Euro, aber gerade die ältere Kundschaft ist natürlich immer gerne bereit diesen armen Leuten zu helfen.
Ich denken das rührt aus den Kindheitserlebnissen her und der Kriegszeit mit den vielen Kriegsversehrten. Leider wird diese Masche heute immer noch fortgesetzt. Was damals einen sozialen Zweck hatte um Menschen in Arbeit zu bringen, wird heute für den Kommerz missbraucht. Wer die Sache nüchtern angeht und sich Benzinkosten und auch die Vergütungen eines Vertreters ansieht, dem müsste klar sein, daß die Behinderten wohl sehr wenig vom Verkaufserlös zu erwarten haben.
Ich habe einmal die wesentlichen Dinge aus einem Infoblatt hier zusammengefasst, daß umfasst auch die jetzt auftauchenden Weihnachtskarten ect.:
• Grundsätzlich gilt, dass Behindertenwerkstätten ihre Waren, wie Spielzeug oder Handarbeiten nicht an der Haustür vertreiben. Dazu gibt es spezielle Basare oder eigene Werkstattläden. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe bietet diese Waren auch in einem Katalog an, welcher kostenlos über die Telefonnummer 06421 / 491165 angefordert werden kann.
• Eine Ausnahme bildet hierbei die Blindenware. Gelegentlich werden Blindenarbeiten an der Haustür angeboten, dabei sollte auf das geschützte Zeichen für Blindenware geachtet werden. An den zwei Händen, die nach der Sonne greifen, ist ersichtlich, ob es sich wirklich um ein Produkt aus einer anerkannten Blindenwerkstatt handelt.
• Die Verkäufer dieser Waren können einen Blindenwarenvertriebsausweis vorweisen. Dieser ist braun, mit Namen und Passbild des Verkäufers versehen. Der Stempel des Ausweises beinhaltet den Städtenamen der Blindenwerkstatt und dem bereits oben erwähnten Zeichen für Blindenarbeit. Lassen Sie sich zusätzlich den Bundespersonalausweis zeigen!
• Typische Blindenwaren sind: Bürsten, Besen, Matten, Flecht-, Web-, Strick-, Knüpf- und Häkelwaren, kunstgewerbliche Töpfer- und Keramikwaren oder Federwäscheklammern.
• Noch ein paar Hinweise für die unbestellte Zusendung von Behindertenwaren geringen Wertes, wie Postkarten, Kalender, Christbaumschmuck:
1. Selbst wenn die Vorlagen dafür von behinderten Künstlern stammen, sind sie am Gewinn üblicherweise nicht beteiligt, Gewinn macht nur der Vertreiber!
2. Unverlangt zugesandte geringwertige Ware braucht nicht bezahlt, aufbewahrt oder zurückgesandt werden!
3. Dem Empfänger entstehen aus solchen Zusendungen keinerlei Verpflichtungen!
Soziales Engagement ist sicher gut, aber wenn der Kommerz im Vordergrund steht eigentlich deplatziert. Ich spende lieber direkt oder Verbinde das mit dem Besuch des Weihnachtsbasars einer Werkstätte
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