Goofy, Vorsicht:
Nicht immer und unter allem Umständen, überzogene Notwehr gilt nicht und kann zur Anklage führen. Stichwort: nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Wenn die Knochenbrüche absichtlich herbeigeführt werden, kanns Ärger geben. Wenn sie versehentlich beim Abdrängen des Drückers passieren, eher nicht.Notwehrrecht. Eine gebrochene Kniescheibe oder ein gebrochenes Nasenbein darf da in Kauf genommen werden.
Ich habe es mir daher abgewöhnt, mein Hausrecht mit einer 20mm Zwilling durchzusetzen :-)
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