Hallo zusammen,
könnte man Cold Calls nicht als Stalking ahnden? Würde es Sinn machen, bei übertragener Rufnummer Strafanzeige zu erstatten?
Wie ist eure Meinung (keine Rechtsauskunft) dazu?
LG Frechdachs
Hallo zusammen,
könnte man Cold Calls nicht als Stalking ahnden? Würde es Sinn machen, bei übertragener Rufnummer Strafanzeige zu erstatten?
Wie ist eure Meinung (keine Rechtsauskunft) dazu?
LG Frechdachs
Gruß Frechdachs
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Kaffeefahrten sind / ist staatlich geduldete(r) Diebstahl, Betrug, Erpressung und Nötigung
Lieber Frechdachs,
viele Rufnummern sind doch eh gefälscht. Ich denke dass derartige Verfolgungen genauso langwierig sein werden wie bei der Bundesnetzagentur.
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
(Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)
Der § 238 StGB (Nachstellung, Belästigung, landläufig: "Stalking") ist noch relativ neu. Zu diesem "Stalking"-Paragrafen gibt es wenig Urteile, und keine bekannten Urteile, die sich auf Werbeterror beziehen.
Trotzdem ist der Paragraf sicherlich auf die Fälle von Werbeterror anwendbar, wo z.B. mit prediktiven Dialern gearbeitet wird, und wo teilweise 20 Anrufversuche am Tag erfolgen, bevor ein Versuch zum CCA durchgestellt wird. Auch in Fällen fortgesetzter Belästigung über Tage und Wochen ist das sicherlich anwendbar.
Es stellt sich halt nur - wie immer, wenn in Grauschwarzzonen gearbeitet wird - die Frage der Beweisbarkeit. Rechtskräftig beweisbar sind die Belästigungen eigentlich nur über eine Fangschaltung. Ohne diese wird der Störer auch nicht zu ermitteln sein. Nach Möglichkeit sollte dann versucht werden, den Störer mindestens 3-mal in die Fangschaltung laufen zu lassen, denn für die Erfüllung des Straftatbestandes dürfte eine sogenannte "Nachhaltigkeit" der Belästigung erforderlich sein, also die ständige Wiederholung. Sicherlich ist es nicht verkehrt, wenn man Zeugen aufbringen kann, die zusätzlich die Belästigung (mehrfaches Läuten des Telefons, wird aber sofort aufgelegt...) bestätigen können. Mit einem gerichtsfesten Nachweis ist dann hoffentlich auch ein Staatsanwalt zu überzeugen, zumindest einen Strafbefehl auszustellen.
Goofy
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Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
"Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
"Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
"Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
"Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken
Zumindest bei mir hat mal eine Drohung in die Richtung gewirkt. Bis zum 23.7. wurde ich fürchterlich mit Anrufen von Eprimo genervt. Beim letzten Anruf habe ich sehr deutlich (und laut) gefordert,dass sie meine Daten aus dem System nehmen sollen und dass es beim nächsten Mal eine Anzeige wegen Stalkings gibt. Die Anrufe haben schlagartig aufgehört.
Nanni
Meist werden die Leute ja nicht von einem Callcenter alleine sondern von 15 verschiedenen genervt. Da hilft einem der Stalkingparagraph auch nicht.
Unerlaubte Telefonwerbung ist ein Eingriff in das gemäß §§ 823 I, 1004 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht. Damit hat man ein wirksames Mittel, Unterlassung zu fordern - man muss sich nur die Muehe machen.
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