Das Bächlein in Fürth-Lörzenbach hat jetzt sicher Hochwasser, nachdem die Rufnummern so schnell abgeschaltet wurden. Das ist ein effektives vorgehen der BNetzA, und wenn das so bleibt, können sich diemallorquinischendeutschen Gewinnbimmler sicher freuen.
"Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009Spende an Antispam / Hilfe für Neulinge / Forenregeln / Nettiquette / Das Antispam - Lexikon / Werden Sie Mitglied
"Das Internet ist für uns alle Neuland." - Bundeskanzlerin Angela Merkel (19.06.2013)
smayer@public-files.de smayer@fantasymail.de
Requiem für die Grünen oder aber: "Auch Sonnenblumen welken, wenn man sie mit zuviel Sch**ße düngt"
Bei uns hat Lara Stern auch vorhin angerufen und einen Mercedes Cabrio für 45000€ ganz fest versprochen. Die übermittelte Rufnummer wau die schon bekannte 006966102277. Anrufen soll man die Nummer 09--005-67-35-00 um die Übergabe des "Gewinns" zu vereinbaren.
Sollte die Nummer nicht schon abgeschaltet sein? Ich habs nicht getestet. Aber die Wege zum CC sind ja wohl doch etwas länger. Oder man hat nicht mit so schneller Reaktion gerechnet.
Forum-Statistik: 80%: 100x dieselbe Frage! Kaum einer liest, bevor er fragt! 10% zu faul, selbst zu suchen, oder man liest "leudz, lol, oO" und vokalloses SMS-Gestammel. => 90% Ausschuss. 10% helfen weiter, Schreiber hat überlegt, was er schreibt und Rechtschreibung geprüft. Traumhaft :-). [(M.Goldmann, gekürzt, Internet Professionell 4/07)]
Die deutsche Sprache ist Freeware, jeder darf sie kostenlos nutzen. Sie ist jedoch nicht OpenSource und eigenmächtige Veränderungen sind nicht gestattet.
Es soll laut VZ Baden-Württemberg lediglich kein wettbewerbsrechtliches und kein telekommunikationsrechtliches Verbot dieser Anruf-Aktionen existieren. ( Das bedeutet jedoch NICHT, daß die Anruf-Belästigungen "erlaubt" seien, bzw. von den Angerufenen hingenommen werden müßten! )
"Es meldet sich ein Sprachcomputer mit "Verbraucherinstitut Freiburg". Der Sprachcomputer gibt vor, dass man einen Preis gewonnen hat und versucht die Daten der Verbraucher abzufragen. Da mit unterdrückter Nummer angerufen wird, gibt es bislang noch keine Hinweise auf die Urheber."
Offenkundig liegt in der Anruferei keine "Werbung" ( für irgendetwas ), sodaß die wettbewerbsrechtliche Handhabe des § 7 UWG nicht greift ( Werbung mit unzumutbar belästigenden Methoden, wie etwa unverlangten Telefonanrufen, Einsatz von Anrufmaschinen ), und auch nicht des § 4 UWG ( Verschleierung des Werbecharakters geschäftlicher Handlungen ) oder des § 3 UWG ( Werbung mit Gewinnzusagen ), und auch nicht das telekommunikationsrechtliche Verbot des § 102 TKG ( Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ).
Somit könnte auch weder die Verbraucherzentrale wegen "unzulässiger Werbung" dagegen vorgehen, noch die Bundesnetzagentur wegen Verstoßes gegen Telekommunikationsrecht.
Belästigte Angerufene dürften sich jedoch wohl selbst zur Wehr setzen ( müssen ):
a) wegen rechtwidriger Verletzung ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Gestalt eines Eindringens in ihre Privatsphäre mit unverlangten Automatenanrufen zwecks Datensammlung zur Übersendung angeblich gewonnener Preise.
b) Verbraucher könnten zudem gegen den Anrufenden Unternehmer auf Leistung des Preises klagen, über dessen angeblichen Gewinn ihnen eine Mitteilung "zugesandt" wurde - sofern ein Gericht den Tatbestand des "Sendens" als erfüllt ansehen wollte, obwohl die Gewinnschwindler die Mitteilung nur (fern-)mündlich machen - so daß es ( nur ) auf den ersten Blick an einer für den Begriff des "Versendens" nötigen Verkörperung der Mitteilung zu fehlen scheint ...
Es ist meines Wissens nicht strafbar, per Anrufmaschine mit unterdrückter Rufnummer massenhaft unverlangte Anrufe durchzuführen, und unter einem Fantasie-Namen den angeblichen Gewinn eines Preises mitzuteilen und zu diesem Zweck die Angabe persönlicher Daten zu erfragen.das Vortäuschen falscher Tatsachen um an Daten heranzukommen ist doch net auf einmal legal?
f.
Dass werbrechtlich hier nichts greift ist mir schon klar.
Mir stösst nur böse die neue Qualität des Datenphishings auf und natürlich die Verletzung der Privatsphäre durch solche unverlangten Anrufe.
Was sagt denn das Datenschutzgesetz zu dieser Masche?
Geändert von Gaia (15.05.2010 um 21:55 Uhr) Grund: Falsche Formulierung
unabhängig von der Gesetzeslage muß man sich darüber im Klaren sein, daß die Abzocker schon wissen in welchen Ländern sie ihre Firma aufmachen können um nicht greifbar zu sein und daß sie wissen, wann sie die Firma schließen und eine Neue aufmachen müssen! Und schwups, hat man eine neue unbescholtene Firma.
Ich stelle immer öfter fest, daß ich irgendwas falsch mache...
Gruß Frechdachs
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kaffeefahrten sind / ist staatlich geduldete(r) Diebstahl, Betrug, Erpressung und Nötigung
Es werden doch offenbar immer noch dieselben Frankfurter Nummernbereiche zur Anwahl verwendet, die bereits bei ähnlichen Abzockwellen 2008 Verwendung fanden.
069661021970, 069661021971, 069661021972, 069661021973, 069661021974, 069661021975, 069661021976, 069661021977, 069661021978, 069661021979
069661021651 - 069661021652 - 069661021653 - 069661021654 - 069661021655 - 069661021656 - 069661021657 - 069661021658 - 069661021659
Tecom Solution,
069661021838 tauchte bereits 2007 auf (das war der Österreicher Harald B*, der auf telefonische Anfrage erklärte, seine Aktion werde in Deutschland von einer Firma TELEMAR durchgeführt. Man darf annehmen, dass spätestens seit Anfang 2008 beim Netzbetreiber Kenntnis davon vorhanden war. Es sind ja schließlich heute noch dieselben Stimmen und Hintermänner)
Die BNetzA hat derartige Nummern bereits 2008 gesperrt und den Netzbetreiber abgemahnt.
Ein Zusammenhang zwischen diesen Nummern und der net mobile AG wurde damals von RTL2 eingeräumt ( [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ])
Auch bei [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]. Natürlich wird es für net mobile AG juristisch die Möglichkeit geben, mit "Nichtwissen" zu argumentieren - aber nicht alles, was nicht gerichtsfest beweisbar ist, ist (allein) deshalb schon nicht wahr. Natürlich werde ich nichts behaupten, was ich nicht beweisen kann - aber in welche Richtung ich tendiere, darf ich doch sicher andeuten.
Die These, dass sehr wohl Kenntnis von Missbrauch vorliegt, bzw. Kenntnis von der Gefahr, dass bei Geschäftsbeziehungen mit solchen Leuten eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass Missbrauch passiert, klingt plausibler als die Gegenthese ("ist halt dummer Zufall").
Bei anderen Anbietern, wie bei Frontal21 zu sehen, funktioniert eine "due diligence" ja auch.
Geändert von gation (15.05.2010 um 23:09 Uhr)
Lesezeichen