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Thema: Prozess gegen "Kinder in Not" / "Deutsche Gesellschaft für Tiere und Natur"

  1. #1
    Mitglied Avatar von heinrichh
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    Standard Prozess gegen "Kinder in Not" / "Deutsche Gesellschaft für Tiere und Natur"

    Heute in der Online-Ausgabe der Bildzeitung gefunden:

    München (dpa/lby) - Vor dem Münchner Landgericht hat heute der Prozess gegen die Chefin der Hilfsorganisationen «Kinder in Not» in München wegen Millionenschwindels mit Spendengeldern begonnen. Die 72-jährige Leiterin leitete auch die «Deutsche Gesellschaft Tier und Natur», mit ihr zusammen angeklagt ist einer ihrer Söhne.
    Quelle: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    ... wurde auch Zeit!

    @ Moderation: ich habe die Info hierhin gepackt, weil beide Vereine gern per Drücker/Einkaufszentrumsdrücker gearbeitet haben. Falls hier unpassend, bitte verschieben.
    Geändert von mareike26 (03.02.2010 um 12:32 Uhr) Grund: Urheberrecht - maximal 2-3 Saetze
    lupDujHomwIj lubuy'moH gharghmey

  2. #2
    Mitglied Avatar von P. Bateman
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    Standard

    Nur der Ordnung halber:
    Die 72 Jahre alte Mutter muss 57.600 Euro zahlen, der 39-jährige Sohn 25.200 Euro, ordneten die Richter am Mittwoch an.
    ...und zwei Jahre auf Bewährung. Klingt ja erstmal nicht ganz schlecht, doch
    Die Mutter schaffte laut Urteil knapp 4,7 Millionen auf die Seite.
    Dann relativiert sich das wieder, zumal
    Die Millionen sind verschwunden, nach Aufdeckung des Spendenskandals konnte nichts mehr sichergestellt werden.
    ...und das nach 5 Jahren Ermittlungsarbeit! Respekt, verehrte Staatsanwaltschaft!

    Und für alle die es jetzt noch nicht ahnen:
    Die beiden Vereine bestehen unter neuer Führung weiter.
    Quelle: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Gruß
    P. Bateman
    "Quis custodiet ipsos custodes?" Juvenal, Satiren, VI,347

  3. #3
    knoerfli
    Gast

    Standard

    naja, bei dem 'Verdienst' würde ich das Urteil auch sofort annehmen :-)
    Nix für ungut, aber das ist halt Deutschland.

  4. #4
    Mitglied Avatar von Frechdachs
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    Standard

    Wie war das noch mit der Portokasse?

    Gruß Frechdachs
    Gruß Frechdachs
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Kaffeefahrten sind / ist staatlich geduldete(r) Diebstahl, Betrug, Erpressung und Nötigung

  5. #5
    Mitglied
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    Standard

    Zitat Zitat von P. Bateman Beitrag anzeigen
    Nur der Ordnung halber:

    Die 72 Jahre alte Heidrun S. muss 57.600 Euro zahlen, der 39-jährige Sohn 25.200 Euro, ordneten die Richter am Mittwoch an.

    ...und zwei Jahre auf Bewährung.
    FAKT vom 14. Februar 2005
    "Die Gründerin und langjährige Vorsitzende wurde bereits 1991 zusammen mit ihrem Sohn Steffen M. in München wegen Untreue zum Schaden des Vereins verurteilt.

    Mitte der 90er Jahre schlägt auch die Staatsanwaltschaft in Gießen zu ... Im Jahr 2001 wird das Hauptverfahren wegen Untreue und Betrugs eröffnet. Doch Heidrun hat Glück - das Verfahren muss eingestellt werden, weil das Gericht es versäumt hatte, Maßnahmen zu ergreifen, die eine Verjährung verhindern."
    .....

    "Heidrun verbreitet gerne die Mär sie sei unangreifbar und hätte beste Verbindungen zur Justiz. Bisher habe ich darüber allenfalls geschmunzelt, mittlerweile fange ich an ernsthaft darüber nachzudenken. Man muss sich das vorstellen, Wohnsitz in St. Gallen, Liechtenstein, Gran Canaria und in Asuncion (Capitan Samudio). Alles kein Grund für U-Haft."
    ( [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] )

    FAKT vom 05.12.2005, mdr
    Da wäre z.B. der eine Sohn. Mit seinen Firmen kümmert er sich um die Drückerwerbung für die Vereine und lässt sich das gut honorieren. Dementsprechend aufwendig ist der Lebensstil der Familie Mindestens ein Bentley und ein Rolls Royce stehen im auch ansonsten üppigen Fuhrpark.

    Anton Winkler, Oberstaatsanwalt München:

    "Die Staatsanwaltschaft München I führt Ermittelungen gegen Heidrun S. und ... "
    Quelle: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Strafmildernd wirkte sich ... auch die lange Verfahrensdauer aus.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Es besteht der Verdacht, daß die Staatsanwaltschaft München das Verfahren absichtlich in die Länge gezogen haben könnte, um damit der Angeklagten und ihren Söhnen mit den angeblich "besten Verbindungen zur Justiz" im Falle einer Verurteilung die Aussicht auf ein niedrigeres Strafmaß zu eröffnen.

    f.
    Geändert von mareike26 (26.05.2010 um 16:43 Uhr) Grund: quote

  6. #6
    Mitglied Avatar von heinrichh
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    Standard

    Moin,

    ich verfolge von seiten der Tierschutzszene diesen Verein schon länger, und bin (wieder einmal) einigermaßen enttäuscht von dem Urteil. Rein spekulativ würde mich mal interessieren, wie das Urteil ausgefallen wäre, wenn es sich um einen gemeinnützigen Verein gehandelt hätte?
    lupDujHomwIj lubuy'moH gharghmey

  7. #7
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von heinrichh Beitrag anzeigen
    Rein spekulativ würde mich mal interessieren, wie das Urteil ausgefallen wäre, wenn es sich um einen gemeinnützigen Verein gehandelt hätte?
    Rein spekulativ: Nicht anders. Gemeinnützigkeit ist ein rein steuerrechtlicher Tatbestand und wird gerne mit einer inhaltlichen Bewertung der Vereinsarbeit verwechselt, die bei der Prüfung derselben allerdings nur oberflächlich vorgenommen wird, siehe Wikipedia *klick*. Für das Gericht spielt der durch den Betrug entstandene Schaden die Hauptrolle.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

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