Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Ist DOI jetzt PFLICHT oder nicht?

  1. #1
    Mitglied
    Registriert seit
    28.10.2009
    Ort
    Da wo mich die Tiere brauchen
    Beiträge
    137

    Standard Ist DOI jetzt PFLICHT oder nicht?

    Wenn ich die DOI EMails erhalte "zum Bestätigen hier Klicken" und die Bestätigung nicht klicke (weil ja auch nicht beantragt) dann erhalte ich von den Unternehmen auch zu 98,9% keine weiteren Emails.
    Allerdings erhalte ich auch immer wieder einfach nur Emails die meine Eintragung bereits bestätigen. (Mittwoch hat mir dazu einen Wiki Link zum Lesen verpasst zum Thema OptOut)

    Wenn ich die DOI Mails bekomme, nervt mich das zwar, aber dafür ist diese DOI Mail ja da und somit unternehme ich auch erstmal nichts (außer bei denen die mich trotzdem mit Werbung zu bomben) -aber bei diesen OptOut Dingern frage ich mich schon ob ich da nicht mal was zuschicken sollte.
    Ich meine dann können Sie mir gleich Werbung schicken und ich muss über den schwindligen Link denn blödsinn abbestellen - oder seh ich das schon wieder falsch?
    Auch wenn in der Bestätigung noch keine Werbung drin ist, fühle ich mich langsam aber sicher belästigt.
    Bei einem besonderen Fall (bekomme täglich eine Eintragunsbestätigung, lasse mich jeden Tag wieder austragen und bekomme am nächsten Tag wieder eine *und täglich grüßt das Spammertier*) habe ich das Gefühl das dass Taktik ist. Nach dem Thema "Adressen gekauft und ich Spamme solange bis die Person aufgibt- habe ja immer einen "Eintragungsnachweis" geschickt..)

    Ja ich habe es immer noch nicht ganz kapiert
    Ich weigere mich, ohne Hoffnung zu sein (Nadine Gordimer)

  2. #2
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
    Registriert seit
    17.07.2005
    Ort
    Überall und nirgends
    Beiträge
    24.822

    Standard

    Nach der bekannten Rechtsprechung hat ein Gewerbetreibender, welcher elektronische Werbung versendet, zunächst einmal grundsätzlich sicherzustellen, dass ein Einverständnis vorliegt.

    Wie dieses Einverständnis nun eingeholt wird, darüber gibt es keine konkreten Vorschriften. Tatsache ist jedoch, dass der Unternehmer im Streitfall in der Beweispflicht ist.

    Daher gibt es de facto eigentlich nur zwei denkbare Möglichkeiten: 1) das double-opt-in, oder 2) die unterschriebene Genehmigung.

    In der Bestätigungs-Mail für das Double-Opt-In darf grundsätzlich keine Werbung enthalten sein, das ist richtig.

    Ob eine DOI-Bestätigungs-Mail bei Nichtreaktion "zur Erinnerung" wiederholt werden darf, darüber gibt es m.E. kein Grundsatzurteil. Jedoch würde ich persönlich vermuten, dass fast alle Richter bei einer wiederholten Zustellung einer "Erinnerungsmail" von einer unzulässigen Belästigung ausgehen würden. Eigentlich schon bei der zweiten Zustellung.

    Denn wenn der Adressat nicht reagiert, dann darf der Unternehmer nicht mehr vermuten, dass eine Einwilligung bestehen könnte. Sondern dann muss er davon ausgehen, dass entweder ein Fremder aus Jux den Adressaten "eingetragen" hat, oder dass der Adressat aus irgendwelchen Gründen nun doch nicht einwilligt. Von einem Einverständnis, beliebig viele "Erinnerungsmails" für die Freischaltung des Newsletters erhalten zu wollen, kann nicht ausgegangen werden.

    Da es hierzu jedoch kein Grundsatzurteil gibt, ist es gut möglich, dass ein LG-Richter das zunächst anders sieht, und dass man erst in Revision gehen muss.

    Vorher würde ich es in solchen Fällen mit dem ganz normalen T5F etc. versuchen.
    Goofy
    ______________________________
    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  3. #3
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    24.11.2008
    Ort
    Dortmund
    Beiträge
    1.430

    Standard

    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    In der Bestätigungs-Mail für das Double-Opt-In darf grundsätzlich keine Werbung enthalten sein, das ist richtig.
    Dabei vergessen viele Gewerbetreibene, dass auch schon der Domaenenname Werbung sein kann. Oder schlimmer, sie haben einen mail account bei einem 'kostenlosen' mail Anbieter, der Werbung unten dran tackert.
    ____
    IANAL

  4. #4
    Mitglied
    Registriert seit
    28.10.2009
    Ort
    Da wo mich die Tiere brauchen
    Beiträge
    137

    Standard

    Ok, aber wie sieht den die Bewispflicht aus wenn ich folgendes bekomme:

    Von nun an erhältst Du diesen Newsletter regelmäßig an Deine angegebene E-
    Mail-Adresse xxxx.xxxx@xxxxcom.

    Damit dieser Newsletter nicht ungewollt in Deinen Spamordner verschoben
    wird, trage bitte unsere Absenderadresse in Dein persönliches Adressbuch
    ein.
    Falls Du diesen Newsletter nicht mehr erhalten willst, klicke bitte
    hier: Blablubb

    Das ist ja eine Typische Opt-Out Mail, rüüüchtig? So nun bekomme ich diese Mail mehrmals am Tag. Es ist zwar keine Werbung dabei- aber ich empfinde es trotzdem als unzumutbar- .. und es ist keine DOI Mail. Die gehen einfach davon aus das ich das will.
    Es steht auch nicht dabei "DU hast Dich gerade da und da eingetragen" oder sonst was..

    Heißt (ich hoffe ich habe Dich jetzt richtig verstanden und dann erstmal nörv-pause ist) ich schicke das T5F an die Firmen auch wegen dieser Opt-Out Mail und könnte (wenn das Glück mir beisteht) eine Antwort darauf bekommen? bzw. das Glück haben das diese mir keine Eintragungsmails mehr schicken?
    Ich weigere mich, ohne Hoffnung zu sein (Nadine Gordimer)

  5. #5
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
    Registriert seit
    17.07.2005
    Ort
    Überall und nirgends
    Beiträge
    24.822

    Standard

    Richtig.
    Goofy
    ______________________________
    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  6. #6
    Forenbarbar Avatar von alariel
    Registriert seit
    02.03.2007
    Ort
    Hennef
    Beiträge
    3.434

    Standard

    NB: Funktioniert einigermassen aber eh nur in deutschen Gefilden
    Klickibunti, zur Dunklen Seite dieser Weg Dich führt!
    Isediatur ignoratia vestra ac stupitiatae causa!
    Barbar - und stolz darauf!! ~***~ Nam et ipsa scientia potestas est!

  7. #7
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von lucky Beitrag anzeigen
    Ich meine dann können Sie mir gleich Werbung schicken und ich muss über den schwindligen Link denn blödsinn abbestellen - oder seh ich das schon wieder falsch?
    Sie könnten schon. Dass sie sich in das Deckmäntelchen eines Opt-Outs kleiden, mag dem anglo-amerikanischen Recht geschuldet sein, wo solche Modelle durchaus gangbar sind. Irgendwie schwappt diese Rechtsauffassung in den letzten Jahren auch nach Europa über, was man z.B. auch an den schwachsinnigen Disclaimern in irgendwelchen Mails ablesen kann, nach denen man die Mail nur dann lesen soll, wenn sie auch tatsächlich für mich bestimmt ist - wieso das dann am Ende der Mail steht, ist mir bis heute ein Rätsel.

    Doch zurück zum Opt-Out: Ich warte immer noch darauf, dass sich eine Firma, die ein solches Opt-Out verwendet, sich im T5F und der UE mit eben diesem herauszureden versucht, nach dem Motto: $Verbraucher könne ja prinzipiell selber die Zusendung abbestellen. Ich und mein RA würden sich freuen, das vor Gericht in der Luft zu zerfetzen.

    Mit solchen Sprüchen sollen - nichts für ungut, ist nicht persönlich gemeint - juristisch etwas weniger erfahrene Internetnutzer beschwichtigt werden, von daher ist Deine Taktik-Vermutung schon richtig. Das heißt jetzt aber nicht, das man von den Austragelinks rege Gebrauch machen soll. Der Dir bereits angeratene Weg von T5F und UE ist der bessere.

    Kopf hoch! Ist manchmal ein Kampf gegen Windmühlen...
    Mittwoch

    P.S.: Die typischen Opt-Out-Floskeln eignen sich hervorragend als Filterkriterium. Einfach "Newsletter" und "austragen" als Filterwörter verwenden und alle gewollten Newsletter whitelisten.

Ähnliche Themen

  1. SPAM oder nicht?
    Von blacktiger10 im Forum 1.3 419 (Nigerian Fraud Letters)
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 25.03.2009, 08:59
  2. Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 07.08.2006, 14:18
  3. Jetzt oder Nie
    Von Ferber im Forum 1.1 deutschsprachig
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 11.05.2004, 19:49
  4. Dialer oder nicht?
    Von webeinspunktnull im Forum 4.2 Diskussion
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 01.03.2004, 12:55

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Partnerlink:
REDDOXX Anti-Spam Lösungen