Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Vorratsdatenspeicherung - wie geht es weiter?

  1. #1
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
    Registriert seit
    17.07.2005
    Ort
    Überall und nirgends
    Beiträge
    24.822

    Standard Vorratsdatenspeicherung - wie geht es weiter?

    Mit diesem Essay gebe ich meine persönliche Meinung zum aktuellen Verfahrensstand in der Debatte um die vom Bundesverfassungsgericht gekippte und eventuell demnächst wieder eingeführte Vorratsdatenspeicherung wieder.

    Diskutiert wird in einer Abwägung zweier Rechtsgüter.
    Auf der einen Seite steht das Schutzinteresse der Bürger, diese haben Anspruch auf Schutz vor einfacher Alltagskriminalität einerseits und Schwerstkriminalität bzw. Terrorismus andererseits.
    Auf der anderen Waagschale liegt der berechtigte Anspruch der Bürger auf den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte.

    In Deutschland gilt die öffentliche Meinung vielfach als besonders kritisch eingestellt gegenüber Verletzungen der Persönlichkeitsrechte. Vielfach wird den Deutschen eine Neigung zu übertriebener Angst nachgesagt. Angst vor staatlicher Überwachung zum Beispiel. Diese Angst ist durch die Erfahrungen aus zwei Diktaturen des vergangenen Jahrhunderts begründet, und sie hat auch oft schon die Debatten in manchmal einseitiger und verengender Weise bestimmt.

    Es gab in der Mitte der 1960-er Jahre in Westdeutschland eine erhitzte Diskussion über die Verabschiedung der sogenannten "Notstandsgesetze". Diese Notstandsgesetze von 1968 (heute nach wie vor gültig), die im Fall einer tiefen, schwerwiegenden Krise unter direkter Bedrohung der inneren Sicherheit und des Bestands des Staatswesens greifen sollen, waren äußerst umstritten. Geregelt wurden darin vier verschiedene Bereiche: der Verteidigungsfall, der Spannungsfall, der innere Notstand und der Katastrophenfall. Für diese Fälle ist ein Eingriff in bestimmte Grundrechte vorgesehen, etwa hinsichtlich der Presse- und Versammlungsfreiheit. Die Verabschiedung dieser Notstandsgesetze war Bedingung dafür, dass die Westaliierten der Bundesrepublik damals einen Großteil der Souveränitätsrechte zurückgaben.

    Letztendlich sind die Horrorszenarien, die damals von den Gegnern der Gesetze an die Wand gemalt wurden, so nicht berechtigt gewesen. Denn tatsächlich ist in den gesamten 42 Jahren seit der Verabschiedung der Gesetze bis heute keiner der vier Notstände jemals ausgerufen worden. Auch beispielsweise während der Zeit des RAF-Terrors 1977 ließ sich die Krise ohne Ausrufen eines "inneren" Notstandes regeln. Das zeigt, dass die politischen Institutionen der Bundesrepublik bisher stabil genug waren, um mit solchen Krisen auch ohne vorschnelle Ausrufung eines Notstandes fertig zu werden. Zudem darf mit Recht die Frage aufgeworfen werden, ob es nicht tatsächlich Sinn macht, die Kompetenzen für solche Fälle eindeutig vorab zu regeln, um eben hoffentlich gerade dadurch im Ernstfall einen Missbrauch von Machtbefugnissen verhindern zu können.

    Es kommt eben nicht allein auf die formal geltenden Gesetze an. Sondern es kommt darauf an, dass sowohl bei den Regierenden als auch bei der Bevölkerung ein Bewusstsein dafür vorhanden ist, dass die Grundrechte zu achten und zu schützen sind. In einer Situation, wo dieses Bewusstsein nicht mehr existiert, wird früher oder später ein Übergang zu einer Diktatur stattfinden, und eine solche Diktatur wird so oder so Mittel und Wege finden, alle vorhandenen technischen Möglichkeiten der Überwachung auszunutzen - und zwar völlig gleichgültig, welche Kontrollgesetze vorher zum Schutz gegen staatliche Willkür bestanden hatten. Ein Erich Mielke hätte sich nicht lang um irgendwelche Bedenken geschert. Die heute vorhandenen technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung wären für ihn und die Stasi ein gefundenes Fressen gewesen. Es wäre alles umgesetzt worden, was verfügbar und gerade noch bezahlbar gewesen wäre. Dessen kann man sicher sein. Hätte es in den 1980-er Jahren bereits ein Internet in der heutigen Form gegeben, es wäre wahrscheinlich in der DDR auf den Ostblock beschränkt gewesen, und mit Sicherheit hätte sich die Stasi mit einem einzigen Mausklick in alle Internetaktivitäten jedes einzelnen "Werktätigen" einklinken können. Und zwar mit Zugriff auf die Inhalte der Kommunikation. Das alles offiziell im vollen Einklang mit der Verfassung der DDR, die - wenn man sie so liest - vom unschuldigen Wortlaut her eine der freiheitlichsten der ganzen Welt gewesen ist.

    Maßgebend für den Schutz der Grundrechte sind allein die Stabilität der Institutionen, die ganz strikte Einhaltung der Gewaltenteilung (diese war in der DDR de facto aufgehoben!), sowie das faktische Bewusstsein der Bürger und der Regierenden um die Notwendigkeit der Einhaltung von Regeln zum Schutz der Grundrechte.

    Diese Erläuterungen sind für die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung nicht unwichtig.

    Wenn wir pauschal gegen die Vorratsdatenspeicherung sind, dann garantieren wir damit allein keinesfalls von vornherein, dass der Staat nicht etwa irgendwann trotzdem in eine totalüberwachende Diktatur abgleiten könnte. Wenn wir uns einbilden, das Horrorszenario einer staatlichen Totalüberwachung allein durch die Verhinderung von Gesetzen wie dem zur VDS ausschließen zu können, dann reduzieren wir unsere Sichtweise und ermöglichen vielleicht gerade dadurch erst das Entstehen der Voraussetzungen eben dieses Horrorszenarios.

    Dabei kann eine Initiative gegen die Vorratsdatenspeicherung durchaus dazu beitragen, dass das Bewusstsein für die Notwendigkeit des Schutzes der Grundrechte erhalten bzw. gefördert wird. Dabei sollte jedoch das Augenmerk vermehrt darauf gelegt werden, einseitige Verengungen sowie Begriffsverwirrungen zu vermeiden.

    Zu warnen ist in der Debatte einerseits vor einem überzogenen Sicherheitsdenken.
    Das Phänomen des Terrorismus wird es immer geben. Und vor allem wird sich dieses Phänomen nicht etwa dadurch bessern, indem die gegenwärtige internationale Politik eines unsinnigen westlichen Messianismus gegen die muslimische Welt in ihrer jetzigen Form so weiterverfolgt wird. Den sogenannten "Dominoeffekt" werden wir bekommen, aber ganz anders, als wir ihn uns vorgestellt haben.

    Auch auf anderen Gebieten wird es immer Kriminalität geben. Verrückte, welche zum Beispiel Stahlplatten auf Bahnschienen legen, Ziegelsteine von Autobahnbrücken werfen, ohne ersichtlichen Grund mit Messern oder Waffen Amokläufe begehen etc, wird es in der einen oder anderen Form leider immer geben. Diese werden sich auch durch noch so hohe Strafandrohungen nicht immer abhalten lassen. Wir können auch nicht alle Bahnstrecken und Autobahnbrücken lückenlos rund um die Uhr überwachen. Jeder von uns kann prinzipiell Opfer werden, auch wenn die statistische Wahrscheinlichkeit gering ist. Es kann jedoch nie eine 100-%-ige Sicherheit vor Kriminalität geben, sondern immer nur eine relative. Für diese relative Sicherheit ist es in einem geregelten Zusammenleben eines dicht besiedelten Staatsgebietes notwendig, dass der Staat als Träger des Gewaltmonopols auch Mittel in die Hände bekommt, die eine effektive Ermittlungsarbeit ermöglichen. Hierbei besteht jedoch immer eine Kollision mit Freiheits- und Persönlichkeitsrechten. Es stellt sich immer wieder die Frage, zu wieviel an Aufgabe der Persönlichkeitsrechte die Gesellschaft bereit ist, und ob die Aufgabe eines Teils der Persönlichkeitsrechte zu dem Gewinn an Sicherheit in einem vertretbaren Verhältnis steht. Bedenklich ist die teilweise zu beobachtende Leichtfertigkeit, mit der man Persönlichkeits- und Grundrechte über Bord werfen will, unter dem unsinnigen Argument: "Ich habe nichts zu verbergen".

    Bedenklich ist aber auch die Begriffsverwirrung, die in der Diskussion teilweise zu beobachten ist. So wird zum Beispiel vielfach der Begriff der Bestandsdatenzuordnung (Zuordnung einer IP-Adresse zum Benutzer, Zuordnung einer Telefonnummer zu einem Nutzer) verwechselt oder bereits gleichgesetzt mit dem Begriff der Verbindungsdaten. Unter "Verbindungsdaten" versteht man jedoch härtere Informationen, z.B. an welche Adresse eine e-Mail versendet wurde, oder mit welchem Teilnehmer ein Gespräch geführt wurde. Die Inhalte einer Kommunikation (Text der e-Mail, Text der SMS, Gesprächsinhalt, welche Webseite wurde besucht...) werden mit der Vorratsdatenspeicherung überhaupt nicht erfasst.

    De permanente Begriffsverwirrung, die in der fehlenden Trennung zwischen den Begriffen "Bestandsdaten" und "Verbindungsdaten" liegt, sorgt meines Erachtens für eine teilweise unnötige Radikalisierung der Debatte. Es tut der Debatte nicht gut, wenn man nicht in der Lage ist, diese Bereiche klar auseinanderzuhalten, und wenn man auf diese Weise selbst die Speicherung von Bestandsdaten, woraus sich keine persönlichen Profile erstellen lassen, pauschal verteufelt.

    Angenommen, es gäbe keine Kennzeichen an den Kraftfahrzeugen. Jedermann kann sich wohl unschwer vorstellen, was dann auf unseren Straßen los wäre. In einem Land mit dichtem Verkehrsaufkommen muss es also Möglichkeiten geben, z.B. Drängler auf der Autobahn, die bei Tempo 160 km/h fast die Stoßstange des vorderen KFZs berühren, zu ermitteln. Dies wird auch allgemein so akzeptiert und nicht mehr hinterfragt. Der alte Carl Benz konnte noch mit seiner Motorkutsche unbeschildert über Berge und Täler fahren, es gab kein Tempolimit (seine Kutsche fuhr sowieso nur 18 km/h), keine Vorfahrtsregeln, keinen Blinker - das wäre heute unvorstellbar. Es müssen strenge Regeln im Straßenverkehr gelten, und die Einhaltung muss überwacht werden. Das geht nur über eine Registrierung der Teilnehmer. Die Daten der KFZ-Halter sind daher beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg und bei den Zulassungsstellen hinterlegt, sie sind nur für Behörden zugänglich. Daran stört sich hierzulande niemand. Hier handelt es sich um einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte, der allgemein als notwendig und unumgänglich akzeptiert wird. In der Schweiz ist es sogar so, dass man diese Daten auf den Kantonsbehörden in öffentlich von jedermann einsehbaren Büchern nachschlagen kann, z.T. sogar im Internet.

    In diesem Zusammenhang müssen sich die radikalen Gegner einer Vorratsdatenspeicherung schon fragen lassen, ob sie es wirklich für richtig halten, dass ein Internetsurfer quasi machen kann was er will, ohne jemals nachverfolgbar sein zu können.

    Halten sie es für richtig, dass Cyber-Stalker sich ungestraft über alle Regeln hinwegsetzen? Mobben, beleidigen, Psychoterror in sozialen Netzwerken - alles erlaubt?
    Darf man ungestraft in Internet-Shops, um z.B. seinen Nachbarn zu ärgern, in dessen Namen jeden Tag zehn andere Artikel bestellen?
    Dürfen Kreditkartenbetrüger über gestohlene Daten Leistungen im Internet beziehen?
    Und das alles, ohne nachverfolgbar zu sein?

    Übertragen wir den Vergleich einmal auf den Bereich der KFZ-Kennzeichen. Es ist ein Unterschied, ob das KFZ-Bundesamt die Daten der Fahrzeughalter vorhält (etwa vergleichbar mit "Bestandsdaten"), oder ob etwa das LKW-Maut-System dazu benutzt würde, um "Bewegungsprofile" zu erstellen: welches Fahrzeug ist wann wohin gefahren. Das wäre dann mit "Verbindungsdaten" vergleichbar, im Sinne einer anlasslosen Datenspeicherung über die Bewegungen jedes Autofahrers.

    Natürlich wird nun der Einwand kommen, dass sich ein Cyber-Stalker recht einfach schützen kann, indem er z.B. über einen Proxy-Server surft. Der Einwand stimmt teilweise, jedoch zeigt die Erfahrung von Ermittlern gegen Computerkriminalität, dass gerade im Bereich der Kleinkriminalität die Täter eben doch nicht solche Schutzmaßnahmen ergreifen. Zudem ist dann auch den betroffenen Dienstleistern selbst ein gewisses Eigenverschulden vorzuhalten. Heutzutage gibt es zwar nicht von allen, aber von einem Großteil der bekannten Proxy-Server weltweit schwarze Listen. Es ist für einen Dienstleister eigentlich eine leichte Übung, diese Proxy-Server über .htaccess zu blocken. Und kein Dienstleister ist gezwungen, seinen Service für alle Betreiber chinesischer, kasachischer und ukrainischer Internetdienste offenzuhalten, wenn aus diesen Ländern ohnehin keine Kunden zu erwarten sind. Gegen Proxies und chinesische Schwarzhüte kann sich ein Webshop schützen, gegen Betrüger oder Stalker aus regulären deutschen dial-up-Netzwerken kann jedoch ein Schutz nur durch Strafandrohung gewährleistet werden. Dieser Schutz ist jedoch ohne Rückgriff zumindest auf Bestandsdaten nicht effektiv möglich.

    Die Internetprovider selbst sind eigentlich schon zum Eigenschutz ihrer Netzwerke gezwungen, zu einer IP-Adresse die Bestandsdaten zuordnen zu können. Angenommen, ein Websurfer hat sich einen Trojaner auf seinem Rechner gefangen. Nun setzt der russische Phisher eine Bankbetrugsseite auf und hostet sie auf einem Botnetz, über dynamisches DNS. Das kommt gerade im Phishing-Bereich oft vor, auch bei Viagra- oder Uhrenspam gab es das schon, denkbar wäre es auch im Bereich der Kinderpornographie. Hier wäre es besonders perfide, auf Bots ohne Wissen der Besitzer über ein dynamisches DNS zu hosten. Wie soll jetzt aber der Besitzer des verseuchten PCs ermittelt werden, wenn nicht über eine Zuordnung der Bestandsdaten?

    Die Zuordnung der IP-Adressen zu den Bestandsdaten halte ich schon angesichts der weltweit wachsenden Zahlen von infizierten Rechnern einfach für eine Notwendigkeit. Das ist meines Erachtens der kleinste gemeinsame Nenner, auf den man sich eigentlich leicht einigen könnte. Mit der Zuordnung zu den Bestandsdaten ist lediglich feststellbar, wer wann mit der IP-Adresse xxx.xxx.xxx.xxx im Internet gesurft hat. Vergleichbar mit der Information, wer der Halter des Kraftfahrzeugs mit dem Kennzeichen X - XX 1234 ist. Die Erhebung und Nutzung dieser Mindestinformation muss möglich sein, das halte ich für ein Gebot der Vernunft. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 2. März 2010 ausdrücklich nicht grundsätzlich die Erhebung und Verwertung der Bestandsdaten bemängelt. Es hat jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen wegen schwerer Form- und Ausführungsmängel die damit verbundenen Paragraphen gekippt, wodurch jetzt auch die Speicherung und Verwertung von IP-Adressen nur noch sehr eingeschränkt möglich ist, bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes über die VDS. Genau diese Tatsache kritisieren auch die Ermittler, die mit der Aufklärung von Computerstraftaten befasst sind. Selbst in den Fällen, wo aufgrund der vertraglichen Vereinbarung eine Speicherung der IP-Adressen zu Abrechnungszwecken überhaupt stattfindet, ist es den Ermittlern jetzt nur noch über den zeitraubenden Weg des richterlichen Beschlusses möglich, an die Bestandsdaten zu kommen. In vielen anderen Fällen existiert die Speicherung der IP-Adressen seit dem Urteil nun entweder gar nicht mehr, oder allenfalls für ganz wenige Tage. Soweit es momentan überhaupt für Ermittler möglich ist, an die Bestandsdaten zu kommen, ist dieser Weg so umständlich und zeitraubend, dass er für die Routineermittlung der Kleinkriminalität nicht mehr vertretbar ist.

    (Fortsetzung im nächsten Posting)
    Goofy
    ______________________________
    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  2. #2
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
    Registriert seit
    17.07.2005
    Ort
    Überall und nirgends
    Beiträge
    24.822

    Standard Teil II

    Bezüglich der Zuordnung der IP-Adressen zu den Bestandsdaten ist der Vorteil aus der Verwertung im Kampf gegen die Alltagskriminalität durchaus gegeben, und der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist demgegenüber nicht so schwerwiegend, dass eine pauschale Ablehnung gerechtfertigt wäre.
    Ganz anders sieht die Sache dagegen in einem Bereich aus, wo man zu einer Speicherung von wirklichen Verbindungsdaten kommt. Also zu einer Erhebung von Daten, wer mit wem gesprochen oder gemailt hat.
    Gerade der Aspekt des Kampfes gegen Terrorismus und Schwerstkriminalität wird zur Rechtfertigung der Vorratsdatenspeicherung von deren Befürwortern gern herangezogen. Gerade hier ist jedoch die Zweckmäßigkeit zu hinterfragen, wenn es um die Vorhaltung solcher brisanter Datenmengen geht.

    Grundsätzlich ist zwar nicht auszuschließen, dass man einen Schwerstkriminellen über die Verbindungsdaten ermitteln könnte. Jedoch liegt es auf der Hand, dass gerade diese Gruppe sich wenigstens mittel- oder langfristig auf die neue Situation einstellen wird, soweit sie es nicht längst schon getan hat. Zwar hat nach den Bahnanschlägen 2004 in Madrid anscheinend die Auswertung von TK-Daten entscheidend zur Ermittlung der Täter beigetragen. Jedoch darf dies als Glücksfall angesehen werden, der sich in künftigen Fällen nicht zwingend wiederholen wird. Im Gegenteil ist damit zu rechnen, dass die Täter dazulernen. Zudem hat man es im Bereich des islamistischen Terrorismus immer mehr mit Selbstmordattentätern zu tun. Das war in Madrid nicht der Fall gewesen. Einem Selbstmordattentäter dürfte es jedoch aus ganz naheliegenden Gründen so ziemlich gleichgültig sein, ob nach der Tat noch die Verbindungsdaten seines Mobiltelefons ausgewertet werden. Beispiele für eine präventive Ergreifung eines potenziellen Selbstmordattentäters über die Auswertung von TK-Verkehrsdaten sind mir nicht bekannt. Die Ergreifung der sogenannten "Sauerland-Gruppe" basierte auf breit angelegter Observation sowie Telefonüberwachung, wie sie bereits vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung im Jahre 2008 zulässig war, und wie sie auch heute noch - mit richterlichem Beschluss - zulässig ist.

    Man darf damit rechnen, dass islamistische Terroristen dazulernen werden. Sie werden auch bei bestehender Vorratsdatenspeicherung Mittel und Wege entwickeln, um ihre Schläfer und Residenten zu schützen.
    Schwerstkriminelle werden ihre Arbeitsweise immer an den ihnen bekannten Ermittlungsmethoden ausrichten. Sie sind lernfähig, reagieren z.T. schnell und passen sich neuen Gegebenheiten immer wieder flexibel an. Es handelt sich um ein gewisses Wechselspiel, um ein Wettrüsten zwischen immer raffinierteren Ermittlungsmethoden einerseits und immer ausgeklügelteren Tricks andererseits, mit denen dann die neuen Ermittlungsmethoden konterkariert werden.
    Man kann vielleicht das dahinter stehende Wechselspiel am Beispiel der Einführung der Fingerabdrücke Anfang des 20. Jahrhunderts verdeutlichen. Hierauf haben sich zwar nicht die Kleinkriminellen, wohl aber die Profis schnell eingestellt.
    Obwohl doch die technische Möglichkeit dieser Beweissicherung allgemein bekannt ist, hinterlässt der Kleinkriminelle oder der Gelegenheitsverbrecher immer noch oft Fingerabdrücke am Tatort. Der versierte Schwerverbrecher wird sich jedoch zu schützen wissen. Entweder, er verwendet Handschuhe, oder er wischt hinterher über alle Flächen, die er angefasst hat, bevor er den Tatort verlässt.

    Genauso wird es auch mit der Vorratsdatenspeicherung passieren. Terroristen und Schwerkriminelle werden sich über kurz oder lang darauf einstellen. Es ist technisch mit relativ geringem Aufwand möglich, sich im Internet am Telefon oder im Internet so zu tarnen, dass man nicht nachzuverfolgen ist.
    So kann auch ein technisch nur halbwegs geübter Laie ohne weiteres im Internet eine Verbindung über einen sogenannten "Proxy-Server" aufbauen. Hierbei handelt es sich um eine anonyme Zwischenstation. Wird hier ein Betreiber ausgesucht, der im Ausland sitzt, der die Zugriffe nicht mitprotokolliert und vielleicht sogar noch eine Anonymisierungstechnik wie "JAP" oder "THOR" verwendet, so wird ein Nachverfolgen der Bestandsdaten oder Verbindungsdaten kaum oder gar nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus gibt es andere Möglichkeiten wie z.B. die Benutzung von Internetcafes oder öffentlichen W-LAN-Hotspots.

    Ermittelt wird also weniger der Schwerkriminelle oder der Terrorist, sondern zum Beispiel ein Scheckkartenbetrüger, der dumm genug ist, immer wieder dasselbe Internetcafe zu besuchen, und der dann von der Polizeistreife in eben diesem Internetcafe auf frischer Tat erwischt wird (solche Fälle gibt es tatsächlich).

    Dass es durchaus Fälle gibt, wo ein Täter mittels Telefonverbindungsdaten ermittelt wird, zeigt auch das Beispiel der Aushebung einer Bande von Enkeltrickbetrügern.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Hier war die erfolgreiche Ermittlung der Bande nur über die Auswertung der Verbindungsdaten der Mobiltelefone möglich.
    Denkbar ist eine solche Ermittlung auch in anderen Fällen. Jedoch darf künftig bei den Fällen, wo das Mobiltelefon nicht unmittelbar zur Tatausführung dient, vermehrt damit gerechnet werden, dass die Täter sich einfach dadurch schützen, indem sie während der Tat das Mobiltelefon ausschalten.
    In dem obigen Beispiel hätten sich auch die Enkeltrickbetrüger meines Erachtens sehr einfach schützen können, indem sie z.B. bei ebay gebrauchte SIM-Karten ersteigert hätten, selbstverständlich unter falschen Namen. Sicher darf man auch damit rechnen, dass es die nächste Bande genau so oder ähnlich machen wird.
    Auch hier zeigt sich: ermittelt wird der Kleinkriminelle, vielleicht auch noch der Halb-Profi, kaum aber der Vollprofi.
    Angenommen, ein professioneller Erpresser entführt das Kind eines Prominenten und verlangt ein Lösegeld. Derjenige müsste angesichts einer laufenden Speicherung von Verbindungsdaten schon äußerst dämlich sein, wenn er seinen Erpresseranruf ausgerechnet von seinem eigenen Mobiltelefon aus durchführen würde. Nein: er wird einen anonymen Weiterleitungsdienst im Ausland nutzen. Die Nigeria-Connection (diese ist allerdings nicht auf dem Sektor der Erpressungen, sondern im Vorschussbetrug tätig) verwendet hierfür gern z.B. den britischen Dienst "Magrathea". Es ist auch problemlos möglich, sich anonym oder unter falschem Namen eine Prepaid-SIM-Karte zu besorgen. Auch sind bei ebay oder anderswo gebrauchte Prepaid-SIM-Karten mit Restguthaben problemlos zu bekommen. Wenn der Erpresser dann noch zusieht, dass er für den Anruf in eine andere Stadt fährt, kann er sich auch damit relativ einfach schützen.

    Auch hier könnte man z.B. den Vergleich mit einer Verkehrsüberwachung durch die LKW-Mautstellen heranziehen. Angenommen, die Daten des Mautsystems würden künftig auf breiter Front zur Aufklärung von Straftaten herangezogen. Dann wäre es auch hier so, dass die kriminellen Profis sich sehr schnell auf die neue Situation einstellen würden.
    Entweder, sie würden öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Oder ein Taxi. Oder sie würden kurz vor der Tatausführung ein fremdes Kennzeichen stehlen und an das zur Tat benutzte Fahrzeug montieren. Oder sie würden das Fahrzeug wechseln, wie es z.B. die Profis unter den Bankräubern ohnehin fast immer machen. Was also will man in so einem Fall dann noch mit den ausgewerteten Mautdaten anfangen? - Übrigens haben Motorräder vorn keine Kennzeichen und werden von den Mautsystemen daher gar nicht zu erfassen sein. Auch das wäre also eine Möglichkeit. Wer kreativ und logisch denkt, findet immer einen Weg.

    Auch bezüglich der Speicherung und Auswertung von Verbindungsdaten darf mit Fug und Recht die Frage aufgeworfen werden, in wie weit hier überhaupt noch eine Verhältnismässigkeit besteht zwischen dem bestenfalls marginalen Gewinn an innerer Sicherheit und der Aufgabe von Persönlichkeitsrechten. Denn aus der Nutzung von Verbindungsdaten lassen sich in der Tat soziale persönliche Profile erstellen. In diesem Zusammenhang erstaunt die Leichtfertigkeit, mit der die Protagonisten der Vorratsdatenspeicherung die Brisanz einer solchen Datensammlung einfach beiseite wischen. Immerhin wird hier die anlasslose Sammlung dieser Daten privaten Organisationen und Betrieben überlassen, das Bundesverfassungsgericht hat sicher mit Recht den mangelnden Datenschutz und die leichtfertige Vergabe von Rechten für die Nutzung der Daten bemängelt. Da die Sammlung der Verkehrsdaten datenschutzrechtlich so brisant ist, kommt eine Nutzung eigentlich nur für die Aufklärung schwerster Straftaten, nicht aber bei Kleinkriminalität infrage. Denn es besteht weitgehende Übereinstimmung, dass ein Schutz der brisanten Daten nur dann möglich ist, wenn die Zahl der Zugriffe auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt wird. Da jedoch, wie oben bereits dargelegt, Kleinkriminelle sich nicht oder nur begrenzt auf die VDS einstellen werden, Schwerkriminelle jedoch durchaus, darf hier die Frage gestellt werden, ob dann noch die Aufgabe der Persönlichkeitsrechte im Sinne einer anlasslosen Speicherung des Kommunikationsverhaltens in einem vernünftigen Verhältnis mit dem erwarteten Sicherheitsgewinn steht. Die avisierte Zielgruppe wird sich über kurz oder lang auf die VDS einstellen, die geeignete Zielgruppe der Kleinkriminellen wird aus rechtlichen Gründen nicht betroffen sein. Die einzigen, die betroffen sind, sind alle Bürger, die dann ohne Anlass einem Generalverdacht ausgesetzt werden. Zudem verursacht man einen nicht zu unterschätzenden logistischen Aufwand bei den Dienstleistern, und man schafft ein bürokratisches Monstrum, indem man jetzt zusehen muss, dass den Bedenken des Verfassungsgerichts in einer künftigen Gesetzesvorlage Rechnung getragen werden. Die Hürden für die Nutzung der Verbindungsdaten werden zwangsläufig sehr hoch angesetzt werden müssen, wenn der Gesetzgeber nicht Gefahr laufen will, eine neue Schlappe vor dem Verfassungsgericht zu erleiden.

    Wenn man sich schon trotz der oben aufgeführten Bedenken einen Sicherheitsgewinn aus der Speicherung der Verbindungsdaten verspricht, so sollte wenigstens die Brisanz einer solchen Datensammlung durch datenschutzrechtliche Maßnahmen in geeigneter Weise beachtet werden. Bedenklich war schon die Schnelligkeit, mit der die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in für EU-Verhältnisse verdächtig kurzen 5 Monaten durch das EU-Parlament geschubst wurde. Bedenklich ist die Leichtfertigkeit, mit welcher der deutsche Gesetzgeber es in der vom Verfassungsgericht verworfenen VDS unterlassen hat, wirksame Datenschutzbestimmungen festzulegen, sowie die Kompetenzen und Regularien für den Zugriff auf die Daten genau genug zu umschreiben.

    Meines Erachtens machen die Gegner der VDS den Fehler, die Debatte nicht auf die Belange des Datenschutzes auszudehnen. Die Förderung eines effektiven Datenschutzes halte ich für weitaus wichtiger für die Wahrung der Grundrechte, als den einseitigen Kampf gegen eine möglicherweise zum Missbrauch verführende VDS.

    Der Datenschutz wird nicht nur von den Befürwortern, sondern auch von den Gegnern der VDS hinsichtlich der Bedeutung für die Freiheitsrechte weit unterschätzt. Die Konzentration an Macht, die eine zentrale Datensammlung immer bedeutet, wird kaum bzw. unzureichend thematisiert. Es wird kaum die Frage aufgeworfen, welche Folgen der künftige Verzicht auf schriftliche Dokumente und eine einseitige Konzentration auf jederzeit manipulierbare Datensammlungen haben können.

    Nehmen wir nur einmal ein Szenario an, wir seien in der DDR, und es gebe eine staatliche Datenbank mit den genetischen Codes aller Einwohner ab 12 Jahren. Nehmen wir weiterhin an, es gebe hierüber keinerlei schriftlichen Aufzeichnungen, sondern es existiere nur eine einzige, zentral verwaltete digitale Datenbank in der Stasi-Hauptverwaltung.
    Nun kann man sich das daraus resultierende Horrorszenario leicht ausmalen. Was hätte die Stasi mit einem missliebigen Staatsbürger gemacht? - Ganz einfach. Man hätte in der zentralen Datenbank seinen genetischen Code gegen den eines Kinderschänders ausgetauscht. Und - ruckzuck wäre der Mann auf ewig in der Haftanstalt Bautzen oder in einer Irrenanstalt verschwunden gewesen. Mit wenigen Mausklicks hätte man seine Existenz zerstören können. Soll er es doch mal versuchen, nachzuweisen, dass er es nicht gewesen ist, der das Kind XY umgebracht hat. Unmöglich.
    Angenommen, der DDR-Staat habe eine zentral verwaltete Datei mit allen Sozial- und Rentennummern. Was wäre das verlockend, hierüber eine Mobbing-Operation gegen ein missliebiges "Element" zu starten, indem man z.B. ganz einfach den kompletten Datensatz löscht. Die Person gibt es dann auf einmal gar nicht mehr. Alle Rentenansprüche wären z.B. weg. - "Weisen Sie uns mal nach, dass es Sie überhaupt gibt. Das kann jeder erzählen."

    Die Brisanz, die in einer Zentralisierung bei gleichzeitig mangelnder Kontrolle wichtiger persönlicher Daten liegt, wird weitgehend verkannt. Hieraus entsteht ein nicht unbeträchtlicher Machtfaktor, und auch ein sehr hohes Potenzial für den Missbrauch. Man kann in fünf Minuten eine Datenbank mit den persönlichen Daten von einer Million Menschen kopieren - bei einem Aktensystem in Papierform wird das wohl so nicht gehen. Und die digitalen Daten können binnen weniger Minuten über das Internet oder auf anderen Wegen in die Hände dubioser Datenhändler oder gar von Kriminellen fallen. Daten können beliebig manipuliert und verändert werden - und zwar von jedem, der darauf Schreibzugriff hat.

    Für diese Fragen fehlt einerseits teilweise das Bewusstsein, andererseits fehlen neue Konzepte und Antworten. Beispielsweise könnte eine Antwort gegen die Bedrohung durch digitale Manipulation in der Aushändigung eines Kontrolldatensatzes an jeden Bürger bestehen. Hierzu müssten jedenfalls ganz neue Antworten und Lösungen entwickelt werden.

    Fatal ist es jedoch, wenn der Datenschutz lediglich als "notwendiges Übel", als Stiefkind, betrachtet wird. Und wenn er leider nur zu häufig den vordergründigen Kommerzinteressen von Wirtschaft und Marketing weichen muss. In einem Land, wo wir es noch nicht einmal schaffen, das unsägliche "Listenprivileg" zur Speicherung persönlicher Daten im Marketing zu kippen, darf man schwer gespannt sein, ob wir die zukünftigen Aufgaben des Datenschutzes überhaupt wahrnehmen. Das ist meines Erachtens ein Faktor, vor dem man vielleicht weit mehr Angst haben darf als vor der Vorratsdatenspeicherung. Datenschutz ist Voraussetzung für den Schutz der Grundrechte. Hierauf sollte sich die Debatte konzentrieren.

    Die Regierung wäre meiner Ansicht nach gut beraten, wenn sie in der momentanen Lage aus ganz pragmatischen Gründen heraus den Teil der VDS, der lediglich in der Speicherung und Zuordnung der IP-Adressen zu Bestandsdaten besteht, so überarbeitet, dass er verfassungskonform ist. Hierfür wären vermutlich lediglich geringe Korrekturen erforderlich. Ob und wie in einem zweiten Schritt eine Wiedereinführung der Speicherung der "harten Verbindungsdaten" stattfindet, müsste eine eingehende rechtliche Überarbeitung ergeben. Hierbei scheinen die verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten sowie auch die Kontroversen innerhalb der Koalition so gravierend zu sein, dass ohnehin ein Konsens sowie dann eine verfassungsrechtlich tragfähige Lösung nicht zeitnah erfolgen wird. Daher wäre eine Auskoppelung in Form einer zeitnahen Umsetzung der Bestandsdatenzuordnung eine pragmatische und sicher tragfähige Lösung.
    Goofy
    ______________________________
    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  3. #3
    Mitglied Avatar von drboe
    Registriert seit
    19.07.2005
    Beiträge
    674

    Standard

    Zitat Zitat von Goofy
    es kommt darauf an, dass sowohl bei den Regierenden als auch bei der Bevölkerung ein Bewusstsein dafür vorhanden ist, dass die Grundrechte zu achten und zu schützen sind. In einer Situation, wo dieses Bewusstsein nicht mehr existiert, wird früher oder später ein Übergang zu einer Diktatur stattfinden, und eine solche Diktatur wird so oder so Mittel und Wege finden, alle vorhandenen technischen Möglichkeiten der Überwachung auszunutzen - und zwar völlig gleichgültig, welche Kontrollgesetze vorher zum Schutz gegen staatliche Willkür bestanden hatten.
    Die Frage, die sich hier aufdrängt ist, ob dieses Bewusstsein vorhanden ist und wenn ja, in welcher Gruppe. Angesichts einer Fülle von Gesetzen, bei denen der Gesetzgeber - nennen wir sie beim Namen: die Politiker von CDU/CSU/FDP und SPD - sehenden Auges und bewusst verfassungswidrige Gesetze verabschiedet haben, darf bezweifelt werden, dass die Regierenden ein Interesse daran haben die Grundrechte zu achten. Man testet eher, welche Zugeständnisse das BVerfG macht um über eine Erweiterung der Befugnisse jenseits des Geistes des Grundgesetzes den demokratischen Staat sukzessive zu schleifen. Wer das für überzogen hält, der sei daran erinnert, dass das BVerfG u. a. gekippt hat:

    - den "Großen Lauschangriff" (03.03.2004)
    - das Europäisches Haftbefehlsgesetz – EuHbG (18.07.2005)
    - Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (27.07.2005)
    - Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) zum Flugzeugabschuss (15.02.2006)
    - Rasterfahndung (04.04.2006)
    - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen über heimliche Onlinedurchsuchung (27.02.2008)
    - Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung zur automatische Kennzeichenerfassung (11.03.2008)
    - bayrisches Versammlungsrecht (17.02.2009)
    - elektronische Wahlgeräte (03.03.2009)
    - Vorratsdatenspeicherung (02.03.2010)

    Die Liste verfasungswidriger Gesetze enthält übrigens alle Überwachungs- und Sicherheitsgesetze, die nach 2001 verabschiedet wurden. Das ist gewiß kein Zufall, sondern ein deutlicher Hinweis auf den erwähnten systematischen Angriff auf die Grundrechte durch die herrschende Politik. Und darin steckt ein Problem, dem die Ausführungen von Goofy sich nur unvollkommen stellen. Jedes Mistrauen gegen die Absichten der Politik ist m. E. berechtigt, weil Politiker ganz unverblümt die Verfassung mit Füssen treten. Einige haben sogar die Chuzpe zu erklären, dass sie um die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes wissen und davon ausgehen, dass das BVerfG diese Gesetz nicht passieren lässt. So geschehen bei der Vorratsdatenspeicherung.

    Man beachte auch, dass zu den offensichtlich verfassungswidrigen Entscheidungen der Politik viele Maßnahmen durchgeführt wurden, die direkt oder mittelbar der Kontrolle der Bürger dienen. Ich nenne beispielhaft: anlaßlose Personenkontrollen, elektronische lesbare Pässe und Personalausweise, Massen-DNA-Tests, Videoüberwachung, BKA-Gesetz, usw. usf. Zusammen mit Systemen für Maut, IMSI-Catcher, ELENA und mehr entsteht der rund um die Uhr überwachte, in seiner Lebensgestaltung ausforschbare Bürger. Fast immer geht es um Aspekte einer sogn. "Sicherheitspolitik". Und die ist im Kern leider so antidemokratisch, wie es die herausragenden Politiker sind, die diese und andere Vorhaben in die Diskussion brachten bzw. bringen.

    Das berechtigte Mistrauen kann man nicht kleinreden, in dem man einen Mittelweg zwischen den Vorstellungen der Politiker und pauschaler Ablehnung von Gesetzesvorhaben, z. B. der Vorratsdatenspeicherung, sucht. Um es kurz und plakativ zu formulieren: ich diskutiere nicht mit Verfassungsfeinden, ich bekämpfe sie! Ich schrieb zu diesem Thema [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] bei odem.org:

    Zitat Zitat von drboe
    Freiheit stirbt scheibchenweise

    Die Bundesrepublik Deutschland, mit knapp über 50 eigentlich im besten Alter, leidet von Beginn an darunter, dass Politiker und Bürokraten die großzügigen Freiheitsrechte der unter dem Eindruck der Nazi-Diktatur entstandenen Verfassung, Stück für Stück schleifen wollen. Die Restauration eines Obrigkeitsstaates ist aber das Letzte, das wir gebrauchen können. Wir verdrängen viel oft, dass die Freiheit weniger von außen als von innen bedroht wird, wir seit langem in einem Überwachungsstaat leben, die Unverletzlichkeit der Wohnung ausgehöhlt ist, wie die Freizügigkeit und andere Rechte beschnitten. Dies Alles ohne Not. Es wird daher Zeit, den Rest der Freiheiten intensiv zu vertreten und zu schützen, eine Aufgabe, die man naturgemäß nicht dem Staat überlassen kann. Wir Deutsche haben historisch gesehen bekanntlich wenig Veranlassung, unseren Politikern und Staatsvertretern über den Weg zu trauen.
    Die Möglichkeiten des globalen Internets bedrohen zunehmend den Informations- und Kommunikationsvorsprung, auf dem sich Macht Jahrhunderte lang (auch) stützte.
    Unter dem Vorwand angeblich flächendeckender Straftaten und mit dem Ekelgefühl gegenüber Kinderpornographie soll nun diese Macht, wenigstens teilweise, durch ungesetzliche Maßnahmen wiedererlangt werden. Der Durchsetzung einer umfassenden Kontrolle und Zensur muss entschieden entgegengetreten werden.
    Ich stehe noch heute zu jedem Wort des obigen Textes.

    Die radikale Ablehnung von Überwachungsmaßnahmen ist auch nicht gleichbedeutend damit, dass "ein Internetsurfer quasi machen kann was er will, ohne jemals nachverfolgbar zu sein". Die Verfolgung von Straftaten mit rechtsstaatlichen Mitteln ist nämlich nicht gleichbedeutend mit der von den Politikern erträumten Totalüberwachung. Es geht bei der Vorratsdatenspeicherung nicht um in wirksames Instrument für Strafermittler sondern um Abschreckung. Daher verbietet sich m. E. eine Debatte über die Möglichkeiten zur Speicherung der "harten Verbindungsdaten". Das wäre, egal wie man das ausgestaltet, immer ein weiterer Baustein zur Überwachung. Die Gegner der Verfassung hätten damit ihr Ziel erreicht. Es ist schade, dass das BVerfG zu feige war jede Vorratsdatenspeicherung für rundrum verfassungswidrig zu erklären.

    Die Crux ist u. a., dass Systeme, deren Idee man im Grundsatz teilen kann, sich auch für Überwachung einsetzen lassen. Und das sind nicht wenige. Selbst wenn man den heute agierenden Politiker noch soweit vertraut, dass sie dies nicht zulassen - ich halte dieses Vertrauen angesichts der Politik der letzten 10 Jahre für fahrlässig - so braucht es nicht viel Phantasie sich auszumalen, was wohl passiert, wenn andere die Politik bestimmen. Die Berlusconisierung der Politik spült obskure Leute in höchste Staatsämter, denen man alles zutrauen kann. Dagegen ist der frühere Innenminister Schäuble, ein Staatsfeind im Ministerrang, noch geradezu liberal. Das Tückische ist nun, dass eine autoritäre Partei, käme sie in Deutschland an die Regierung, kein einziges Gesetz ändern müsste um die "moderne Diktatur" zu vollenden. Es geht heute nicht mehr darum den Anfängen zu wehren, sondern um die Abwehr eines von innen getragenen, breitflächigen Angriffs auf die Demokratie in Deutschland. Die Vorratsdatenspeicherung, die ich rundweg ablehne, ist im Grunde nur ein Stein auf dem Weg zum totalitären Deutschland.

    M. Boettcher
    Für eine kritsche Gegenöffenlichkeit http://www.nachdenkseiten.de lesen

  4. #4
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
    Registriert seit
    15.01.2007
    Ort
    Avalon
    Beiträge
    13.392

    Standard

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Vorratsdatenspeicherung ist in der Europäischen Union nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten zulässig. Eine allgemeine Verpflichtung für Telekommunikationsanbieter, persönliche Nutzerdaten zu speichern, sei hingegen nicht erlaubt, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. In Deutschland gibt es Auflagen für die Vorratsdatenspeicherung.

    Die Richter entschieden zudem, dass Behörden in der Regel nur dann Zugang zu den auf Vorrat gespeicherten Daten erhalten dürfen, wenn dies zuvor von einem Gericht oder einer anderen unabhängigen Stelle erlaubt wurde. Außerdem müssen die Daten innerhalb der EU gespeichert werden. Anlass für das Urteil sind laufende Verfahren in Schweden und Großbritannien.

  5. #5
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
    Registriert seit
    15.01.2007
    Ort
    Avalon
    Beiträge
    13.392

    Standard

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Reaktionen auf das EuGH-Urteil

    Ein Sprecher des Justizministeriums sagte SPIEGEL ONLINE in einer ersten Reaktion, man werde das Urteil sorgfältig prüfen: "Die Bundesregierung hält das deutsche Gesetz aber weiter für verfassungs- und europarechtskonform."

    Der Netz-Experte und Richter U. B. sieht das anders. Zwar schließe das neue EuGH-Urteil eine Vorratsdatenspeicherung nicht kategorisch aus. "Aber einige wesentliche Aspekte des gerade mal ein Jahr alten deutschen Gesetzes dürften mit den neuen Anforderungen des EuGH nicht vereinbar sein", so B. auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE.

  6. #6
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
    Registriert seit
    15.01.2007
    Ort
    Avalon
    Beiträge
    13.392

    Standard

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    It's the end of Vorratsdatenspeicherung as we know it
    Der Europäische Gerichtshof beerdigt das Konzept der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Kaum vorstellbar, dass die deutsche Version im Rahmen des Erlaubten liegt.
    ...
    Das Urteil ist deshalb mindestens ein Sargnagel im bisherigen Konzept der Vorratsdatenspeicherung.

Ähnliche Themen

  1. T5F und wie geht es weiter?
    Von ppp im Forum 4.1 Vorbeuge gegen Spam
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 19.02.2009, 15:13
  2. (UCE)Wie geht es bei Ihnen beruflich 2005 weiter??????
    Von hanno im Forum 1.1 deutschsprachig
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 11.09.2005, 20:39
  3. Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 01.08.2005, 16:01
  4. [UCE/0190] Und wie geht es weiter?
    Von Gool im Forum 1.1 deutschsprachig
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 13.05.2005, 13:39
  5. Antispam.de-Jagd geht weiter!!!
    Von Druide im Forum 1.1 deutschsprachig
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 11.07.2002, 13:40

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Partnerlink:
REDDOXX Anti-Spam Lösungen