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Thema: Deutscher Werbe- und Datenschutzverein e.V.

  1. #1
    Neues Mitglied Avatar von Hasan
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    Standard Deutscher Werbe- und Datenschutzverein e.V.

    Hi,
    ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber meinem kranken und alten Vater lastet nun ein Problem mit dem Verein "Deutscher Werbe- und Datenschutzverein e.V." mit Sitz in Wesel (Xantener Straße 3, 46487 Wesel) bzw. Postfach in Duisburg und - der lu(i)stigerweise per cold call sich zu ihm Zugang verschafft hatte. Leider habe ich das erst zu spät festgestellt wegen eines Briefes dieser Herrschaften - und Vater hat denen anscheinend auch die Kontodaten durchgegeben. Wenn man googlet, bekommt man gleich die wichtigsten Informationen dazu, u.a. eine warnung des Verbraucherschutzes in Schleswig-Holstein. Die von denen angegebene Website whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] ist zwar da, hat aber keine Inhalte. ...

    Kurzum: Mein Vater soll 159 ¤ löhnen für eine Jahresmitgliedschaft. Eine Widerrufsbelehrung hat er aber nicht, und ich habe beim Suchen auch nichts gefunden. Merkwürdigerweise hat man ihm vorgeschlagen, die 159 ¤ zurückzubuchen und statt dessen 129 ¤ zu überweisen, da sich seine (nur seine?) Mitgliedschaft wegen ihrer guten Arbeit um 20% reduziert habe - aber das angebot galt nur 7 Tage. ... vorsorglich habe ich nun einen widerruf geschrieben mit sofortiger Wirkung. Hintergrund ist u.a., dass er zur Mitgliedsbescheinigung keine Widerrufsbelehrung bei sich hat, auch wenn man in der Antwort zum Widerruf sagt, dass eine an ihne ergangen sei. Liegt die Beweispflicht bei meinem Vater oder bei denen?

    Und noch etwas: Man schrieb darin, dass er ihnen telefonisch nicht nur die Mitgliedschaft sondern auch die erlaubnis zum Abbuchen des Beitrages gegeben habe. ... Kann man das überhaupt. Fakt ist, dass man mittels PP-Zahlungsysteme GmbH tatsächlich abgebucht hatte. Telefonische Einzugsermächtigung? ich habe veranlasst, dass dieses Geld wieder rückgebucht wurde.

    Nun gibt man noch einmal eine frist bis zum 1. Mai d.J.. Danach seien wieder die 159 ¤ fällig und nicht die 129 ¤. ... Sehr undurchsichtig! Und auch, dass man selber zunächst die 159 ¤ sich wieder holen solle und dann 129 gleichzeitig (und nur kurzfristig) überweisen soll.

    Noch etwas: Man versprach, dass man nach Rücksendung eines unterschriebenen Gutscheines zu 100 ¤ auf dem Mitgliedskonto gutschreiben würde. Man hat also dort auch noch ein Konto? Jedenfalls ist auf dem Konto meines Vatrers bis dato keine 100 ¤ eingegangen. Ich verstehe nicht, wieso man nicht einfach 30 ¤ rücküberweist, und auch nicht, dass man nun nach dem Widerruf, den man akzeptiert (aber Laufzeit der Mitgliedschaft bleibt bei einem Jahr), die 100 ¤ einfach verrechnet und dann nur noch 59 bzw. 29 ¤ verlangt, damit alles ausgreglihen ist? ...

    Kennt jemand diesen Verein und hat mit denen Erfahrungen? Kennt jemand den Inhalt dieses Gutscheines? Und kennt jemand die Widerrufsbelehrung? Möglichst aktuell, da die Info, dass die Widerrufsbelehrung nicht vollständig sei usw. nicht ganz aktuell ist (Könnte ja sein, dass der Verein seine Belehrung inzwischen vervollständigt hat). Nochmals: Ist die Beweispflicht, das mein Vater eine Widerufsbelehrung erhalten hat auf Seiten des Vereins?

    Ich hoffe, es war nicht zu verwirrend - aber ich hoffe, dass so schnell wie möglich Antworten und Erfahrungen und viell. auch Tipps kommen usw. usf.

    Danke schon mal im voraus

    Hasan
    Geändert von cmds (19.04.2010 um 08:19 Uhr) Grund: whois gesetzt

  2. #2
    jens69
    Gast

    Standard

    Du brauchst nicht zu glauben, daß Dein vater jemals etwas von denen bekommen wird, außer weitere Cold Calls...

    Ich verstehe nicht so ganz genau um was es geht, ich vermute mal um einen Vertrag, der vor Cold Calls schützen soll und dementsprechend soll der wohl per Telefon abgeschlossen worden sein. Infos hierzu im Wiki:
    http://antispam-ev.de/wiki/Kategorie:Telefon-Spam
    Da gibt's auch Infos zum Thema telefonisch abgeschlossene Verträge

    Laut Google Maps liegt die Adresse Xantener Straße 3, 46487 Wesel im Grünen, genau genommen im Feld.

  3. #3
    Mitglied Avatar von Frechdachs
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    Standard

    Zitat Zitat von jens69 Beitrag anzeigen
    Laut Google Maps liegt die Adresse Xantener Straße 3, 46487 Wesel im Grünen, genau genommen im Feld.
    Das hier ist bei der normalen Googlesuche rausgekommen.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    LG Frechdachs
    Gruß Frechdachs
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  4. #4
    Neues Mitglied Avatar von Hasan
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    Standard

    Hallo Jens69,
    genau darum geht es. Man gibt vor, gegen cold calls vorgehen zu können (Vater soll dann am Telefon sitzen und jeden cold call fein säuberlich in ein formular eintragen - wozu dann 159 € Mitgliedsbeitrag, wenn er eigentlich selber arbeiten soll) - und melden sich per cold call.

    Den Widerruf hatte ich vorsorglich per Fax geschickt und wurde dann auch beantwortet. Mich würde interessieren, ob jemandem der wortlaut der angeblichen Widerrufsbelehrung des Vereins bekannt ist. es wäre z.B. zu prüfgen, ob dort eine ladungsfähige Adresse angegeben ist. Sämtliche Unterlagen weisen nur eine Postfachadresse aus. Lediglich auf dem Briefumschlag ist handschriftlich die Adresse "im Grünen" angegeben. ... Aber mein Vater hat keine Belehrung in seinen Papieren, auch wenn man behauptet, eine geschickt zu haben. Ich nehme doch an, dass die Beweislast hierin beim Verein liegt. Ich habe aber keine Ahnung, ob mein Vater irgrendwas unterschrieben hatte, worin auch steht, dass er eine solche bekommen habe usw. ... Genügt es schon, dass man bestreitet, eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung dauerhaft zu haben? Und dürfen die nach angeblichem mündlichem Einverständnis am Telefon einfach so abbuchen? Ganz ohne Unterschrift?

    Danke schon jetzt für jede Unterstützung

  5. #5
    Mitglied Avatar von Frechdachs
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    Zitat Zitat von jens69 Beitrag anzeigen
    Laut Google Maps liegt die Adresse Xantener Straße 3, 46487 Wesel im Grünen, genau genommen im Feld.
    Das hier ist bei der normalen [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] rausgekommen.

    LG Frechdachs
    Gruß Frechdachs
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  6. #6
    Deekaner Avatar von deekay
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    Im Grunde genommen brauchst Du dich weder um Widerspruchsfristen noch um eine Adresse dieses Vereins zu kümmern. Jede Abbuchung von denen wird zurückgebucht, Mahnungen schön abheften aber nicht darauf reagieren. Wenn es diesen Verein tatsächlich geben sollte solltest Du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen nach einigen Mahnungen. In dem muss der Verein dann die "Hosen herunterlassen" und eine ladungsfähige Anschrift nennen.

    Ich gehe aber davon aus dass es den Verein nicht gibt, es "letzte" , "allerletzte" , "allerallerletzte" Mahnungen gibt und ansonsten von denen nichts mehr kommt.
    (Nur meine Meinung - keine Rechtsberatung)
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  7. #7
    jens69
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    Standard

    @Hasen:

    Man könnte mit Abmahnungen gegen die Anrufer vorgehen wie es im wiki beschrieben ist, die Anwaltskosten müssen dann aber im Erfolgsfall die Abgemahnten tragen. Allerdings darf das nicht jeder und die Wettbewerbszentrale macht sowas kostenlos, kostetet nur bischen Porto/Fax, geht aber auch per eMail. Auch die bei den Anrufen mitgegebene Rufnummer ist otmals falsch und in aller Regel bekommt man von den Callcentern auch keine (korrekten) Informationen zum Unternehmen. In sofern ist es absolut unsinnig dort Dienste in Anspruch zu nehmen, zumal nicht zu erwarten ist, daß überhaupt irgendwelche Dienstleistungen erbracht werden außer den Cold Calls selber und der Entgegennahme der Zahlungen.

    Zum Thema Vertrag und Zahlungen hat deekay ja shon was geschrieben

  8. #8
    Neues Mitglied Avatar von Hasan
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    Standard

    Hi,
    im Grunde habe ich diese Vorgehensweise auch schon ins Auge gefasst, da erst auf den gelben Brief reagiert werden muss. Nach einer kleinen Recherche habe ich über eine Suche der angeblichen Vorsitzenden des Vereins diesen Link gefunden: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Es ist danach nicht klar, ob es den Verein nun gibt oder nicht. Laut der Website ja (Verweis auf IHK Duisburg - wobei erstaunlich ist, dass dies die IHK ist und nicht das Vereinsregister, da der Verein sich e.V. nennt). Und auf einem Schreiben wird ebenfalls angegeben, dass das "Registergericht" Duisburg sei.

    Ich möchte nur sichergehen in der Annahme, dass eine Widerrufsbelehrung nicht wirksam ist, wenn sie nicht vorhanbden ist, so dass ein widerruf der Sache nach jederzeit ohne fristsetzung möglich ist und so kein Anspruch auf das Geld besteht. denn ich nehme an, dass die Beweislast in Sachen Widerrufsbelehrung beim Verein liegt. Hätte ein Telefonmitschnitt überhaupt Chance, vor Gericht verwendet zu werden, falls es tatsächlich dazu käme? Und noch einmal: Kann einer abbuchen auf Grundlage eines Telefonats? Kann man abbuchen, wenn Vater explizit JA gesaagt hatte?
    Geändert von Hasan (19.04.2010 um 10:49 Uhr)

  9. #9
    Deekaner Avatar von deekay
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    Bitte ändere - anonymisiere - noch die genannten Namen!
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

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  10. #10
    Hyperparasit Avatar von wahwah
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    Hallo Hasan,

    Deine Fragen die Du gestellt hast werden hier hundertfach und immer wieder gestellt.

    Wir haben deswegen ein eigenes Wiki.

    Zum Beispiel hier:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Unter dieser Rubrik solltest Du alle Antworten finden.

    Falls noch Fragen offen bleiben, kannst Du sie gerne hier posten.
    Ignorantia non est argumentum

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