Hi,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber meinem kranken und alten Vater lastet nun ein Problem mit dem Verein "Deutscher Werbe- und Datenschutzverein e.V." mit Sitz in Wesel (Xantener Straße 3, 46487 Wesel) bzw. Postfach in Duisburg und - der lu(i)stigerweise per cold call sich zu ihm Zugang verschafft hatte. Leider habe ich das erst zu spät festgestellt wegen eines Briefes dieser Herrschaften - und Vater hat denen anscheinend auch die Kontodaten durchgegeben. Wenn man googlet, bekommt man gleich die wichtigsten Informationen dazu, u.a. eine warnung des Verbraucherschutzes in Schleswig-Holstein. Die von denen angegebene Website whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] ist zwar da, hat aber keine Inhalte. ...
Kurzum: Mein Vater soll 159 ¤ löhnen für eine Jahresmitgliedschaft. Eine Widerrufsbelehrung hat er aber nicht, und ich habe beim Suchen auch nichts gefunden. Merkwürdigerweise hat man ihm vorgeschlagen, die 159 ¤ zurückzubuchen und statt dessen 129 ¤ zu überweisen, da sich seine (nur seine?) Mitgliedschaft wegen ihrer guten Arbeit um 20% reduziert habe - aber das angebot galt nur 7 Tage. ... vorsorglich habe ich nun einen widerruf geschrieben mit sofortiger Wirkung. Hintergrund ist u.a., dass er zur Mitgliedsbescheinigung keine Widerrufsbelehrung bei sich hat, auch wenn man in der Antwort zum Widerruf sagt, dass eine an ihne ergangen sei. Liegt die Beweispflicht bei meinem Vater oder bei denen?
Und noch etwas: Man schrieb darin, dass er ihnen telefonisch nicht nur die Mitgliedschaft sondern auch die erlaubnis zum Abbuchen des Beitrages gegeben habe. ... Kann man das überhaupt. Fakt ist, dass man mittels PP-Zahlungsysteme GmbH tatsächlich abgebucht hatte. Telefonische Einzugsermächtigung? ich habe veranlasst, dass dieses Geld wieder rückgebucht wurde.
Nun gibt man noch einmal eine frist bis zum 1. Mai d.J.. Danach seien wieder die 159 ¤ fällig und nicht die 129 ¤. ... Sehr undurchsichtig! Und auch, dass man selber zunächst die 159 ¤ sich wieder holen solle und dann 129 gleichzeitig (und nur kurzfristig) überweisen soll.
Noch etwas: Man versprach, dass man nach Rücksendung eines unterschriebenen Gutscheines zu 100 ¤ auf dem Mitgliedskonto gutschreiben würde. Man hat also dort auch noch ein Konto? Jedenfalls ist auf dem Konto meines Vatrers bis dato keine 100 ¤ eingegangen. Ich verstehe nicht, wieso man nicht einfach 30 ¤ rücküberweist, und auch nicht, dass man nun nach dem Widerruf, den man akzeptiert (aber Laufzeit der Mitgliedschaft bleibt bei einem Jahr), die 100 ¤ einfach verrechnet und dann nur noch 59 bzw. 29 ¤ verlangt, damit alles ausgreglihen ist? ...
Kennt jemand diesen Verein und hat mit denen Erfahrungen? Kennt jemand den Inhalt dieses Gutscheines? Und kennt jemand die Widerrufsbelehrung? Möglichst aktuell, da die Info, dass die Widerrufsbelehrung nicht vollständig sei usw. nicht ganz aktuell ist (Könnte ja sein, dass der Verein seine Belehrung inzwischen vervollständigt hat). Nochmals: Ist die Beweispflicht, das mein Vater eine Widerufsbelehrung erhalten hat auf Seiten des Vereins?
Ich hoffe, es war nicht zu verwirrend - aber ich hoffe, dass so schnell wie möglich Antworten und Erfahrungen und viell. auch Tipps kommen usw. usf.
Danke schon mal im voraus
Hasan
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