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Thema: Deutscher Werbe- und Datenschutzverein e.V.

  1. #21
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
    Registriert seit
    11.12.2008
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    2.829

    Standard

    Dieser dubiose Verein ist immer noch aktiv, wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Mit wettbewerbswidrigen Anrufen unter Nennung eines kompletten Datensatzes mit höchstpersönlichen Daten werden Angerufene unter Druck gesetzt, damit diese ihre Zustimmung zu einer teuren Mitgliedschaft geben.
    Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind auf der Seite der Vz auch abrufbar.

    @mods: das gehört doch eigentlich in die Rubrik Telefonspam?
    [Modedit] Joar, danke für den Hinweis. Ich habe es verschoben [/Modedit]
    Geändert von Mittwoch (08.07.2011 um 19:40 Uhr) Grund: Thread verschoben

  2. #22
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
    Registriert seit
    15.01.2007
    Ort
    Avalon
    Beiträge
    13.392

    Standard

    Im Anschreiben wird nur ein Postfach genannt
    Postfach 100235
    Duisburg
    Zitat Zitat von verbraucherzentrale-sh.de
    und die in der schriftlichen Mitgliedsbescheinigung genannte Internetseite whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] existiert nicht, trotzdem wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 159,00 ¤ gefordert.
    Die Domain ist auf den Laden ( und Namen T.T. ) registriert, der bei Google Maps für die Adresse Wesel Xantenerstr 3 angezeigt wird, hat aber keinen Inhalt.

  3. #23
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    19.10.2005
    Beiträge
    1.650

    Standard

    Zitat Zitat von Hasan Beitrag anzeigen
    Hi,
    Hätte ein Telefonmitschnitt überhaupt Chance, vor Gericht verwendet zu werden, falls es tatsächlich dazu käme? Und noch einmal: Kann einer abbuchen auf Grundlage eines Telefonats? Kann man abbuchen, wenn Vater explizit JA gesaagt hatte?
    Im Prinzip ja, aber etwas anders als von einigen Herren vorgestellt. Wenn es keinen Beweis für eine Erlaubnis zum Telefonmitschnitt gibt, dann macht man halt eine kleine Strafanzeige wegen einem verbotenen Telefonmitschnitt, und ja, dann kann er vor Gericht verwendet werden. Aber nur im Rahmen der Strafanzeige. Und dann können sich die Herrschaften ja schon mal an ein Gespräch mit einem Herren Staatsanwalt gewöhnen.
    Manmanman, es gibt heute so viele üble "Geschäfts"modelle, da werden so viele gerade ältere Leute verarscht, diesen Geschäftsleuten möchte ich gerne mal in den Ar.... treten (ach ja, zeigt mich doch an, ihr üblen Typen, dann lernen wir un s eben vor Gericht kennen )
    Ach ja, nur am Rande, das ja bezog sich auf die Frage: "Hätte ein Telefonmitschnitt überhaupt Chance, vor Gericht verwendet zu werden"
    Geändert von Call-Center Fresser (09.07.2011 um 11:51 Uhr) Grund: Zusatz hinzugefügt
    Mir gefallen 2 Arten von Cold Callern: Die, deren Geschäfte so schlecht gehen, dass sie den Gürtel enger schnallen müssen. Und die, die sich den Gürtel zum Engerschnallen nicht mehr leisten können.

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