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Thema: Kabel Deutschland schickt Werbung trotz schriftlicher Zusicherung der Sperrung

  1. #1
    Neues Mitglied jaiko verfasst oft hilfreiche Beiträge jaiko verfasst oft hilfreiche Beiträge
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    Standard Kabel Deutschland schickt Werbung trotz schriftlicher Zusicherung der Sperrung

    Wir schreiben das Jahr 2007 und in meinem Briefkasten ladet ein Werbeschreiben von Kabel Deutschland. Selbstverständlich versendete ich einen T5F mit bitte einer Sperrung und Nennung der Datenquelle. Die Sperrung wurde mir schriftlich zugesichert. Zur Verfügung gestellt wurden meine Daten von Arnold, Demmerer & Partner aus Stuttgart. Selbstverständlich wurde auch diesem Unternehmen ein T5F gesendet. A+D+Partner sicherte mir ihrerseits ebenfalls die Sperrung zu.

    12.05.2010:
    Ich finde ein namentlich an mich adressiertes Werbeschreiben von Kabel Deutschland in meinem Briefkasten !

    Das hat wohl mit der Sperrung nicht so ganz geklappt, um es mal SEHR vorsichtig auszudrücken. Man könnte auch sagen, in diesem S..laden schert man sich einen Dreck um den Datenschutz.
    Im Oktober 2009 bin ich umgezogen. Allerdings ist der Datenschutz eine personenbezogene Geschichte und hat mit der Adresse nichts zu tun.

    Was kann ich tun ?
    Morgen setze ich nun halt wieder ein T5F auf. Mal schauen, wo die Daten diesmal herkommen.
    Aber was kann ich darüber hinaus tun ?
    Die Ignoranz dieses Unternehmens ist nicht hinnehmbar.

    Jaiko

  2. #2
    Neues Mitglied Froschauge verfasst oft hilfreiche Beiträge Froschauge verfasst oft hilfreiche Beiträge
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    Standard

    Eine "Zusicherung" der Sperre ist zwar nett, aber kaum wirklich verbindlich. Und da es keine Vertragsstrafe gibt, tut es denen auch nicht weh, sich einfach darüber hinweg zu setzen. Besser wärs gewesen, man setzt gleichzeitig auch eine Vertragsstrage auf - z.B 3.000.- pro weiterer Zusendung und klagt die dann bei jedem weiteren Verstoss gnadenlos ein.

    lg
    /me

  3. #3
    mareike26
    Gast

    Standard

    Das stimmt so nicht, der User hat schon alles richtig gemacht. Birefwerbung ist erst einmal erlaubt, bis man sie dem entsprechenden Unternehmen untersagt. Daher kann man nicht gleich eine strafbewehrte Unterlassungserklaerung fordern. Hat das Unternehmen nach einer Beschwerde allerdings bestaetigt, keine Werbung mehr zu versenden, und tut es dann trotzdem, kann man mit Anwalt abmahnen und eine Strafbewehrte Unterlassungserklaerung ordern. Der naechte Gang fuer den User ist also der zum Anwalt, der eine entsprechende Abmahnung aufsetzt.

  4. #4
    Neues Mitglied jaiko verfasst oft hilfreiche Beiträge jaiko verfasst oft hilfreiche Beiträge
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    Standard

    Hat jemand einen guten Tipp für einen Anwalt in Hamburg bzw. auf welches "Recht" sollte sich die Kanzlei spezialisiert haben ?
    Gerne auch per PM.

  5. #5
    jens69
    Gast

    Standard

    Als ich umgezogen bin war der zuständige Datenschützer ebenso wie die Deutsche Post "Lesersevice" der Meinung, daß dies nach Umzug mit neuer Adresse zulässig ist auch wenn deutlich erkennbar ist, daß der Personenbezug zwischen den beiden Adressen vom Versender nachvollzogen wurde. Allerdings ist auch mein persönlicher Eindruck, daß die DP bei der Behörde im Wesentlichen einen Freibrief hat. Sämtliche Angelegenheiten bezüglich der DP waren bisher zwecklos und der Datenschützer interessiert sich auch nicht dafür, daß die DP bis heute ihren Auskunftspflichen nicht vollständig nachgekommen ist und bei jeder Anfrage prinziliell Punkte offen läßt.

    Ich würde denoch auf jeden Fall die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ins Boot ziehen!

  6. #6
    Neues Mitglied jaiko verfasst oft hilfreiche Beiträge jaiko verfasst oft hilfreiche Beiträge
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    Standard

    Mit anderen Worten: Nach einem Umzug bin ich automatisch wieder Freiwild ?
    Und alle erwirkten und schriftlich zugesicherte Sperrungen müssen jetzt erneuert werden ?
    Das ist doch krank. Datenschutz ist Personenbezogen und nicht Adressabhängig.

    Jaiko

  7. #7
    jens69
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von jaiko Beitrag anzeigen
    Mit anderen Worten: Nach einem Umzug bin ich automatisch wieder Freiwild ?
    ja, leider ist das so nach meinem Kenntnisstand.

    Unser Rechtssystem läßt sich nach meiner Erfahrung nur verstehen, wenn man jeglichen gesunden Menschenverstand abschaltet.

  8. #8
    Huhngeheuer Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Avatar von Mittwoch
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    Standard

    Zitat Zitat von jaiko Beitrag anzeigen
    Das ist doch krank. Datenschutz ist Personenbezogen und nicht Adressabhängig.
    Wir alle wollen, das möglichst wenig Daten über uns gespeichert werden. Eine personenbezogene Zuordnung eines Widerspruchs gegen Briefwerbung ist m.E. nach nur dann machbar, wenn man neben der Adresse auch noch ein weiteres, unveränderliches Merkmal abspeichert, z.B. Geburtsdatum und -ort. Und genau das geht einen Adresshändler nichts an.

    Ihm bleibt nichts anderes, als zu speichern, dass Herr Mittwoch in $Straße, $Ort keine Werbung wünscht. Wenn ich nun umziehe, ohne ihn davon in Kenntnis zu setzen und meinen Widerspruch somit zu aktualisieren, stimmt $Straße und $Ort nicht mehr mit der Datenbank überein. Wie kann der Adresshändler also nachvollziehen, dass ich derselbe Herr Mittwoch bin?

    Ja, die Deutsche Post sollte es eigentlich wissen, schließlich beauftragen die meisten Deutschen die Nachsendung, die sich die DPAG mittlerweile ja auch teuer bezahlen lässt. Mag damit zusammenhängen, dass die Direktmarketing-Sparte der DPAG eine eigene Tochterfirma ist, die offiziell nichts mit dem Briefversand zu tun hat. Dass die DPAG (alle Firmen des Konsortiums) allerdings einen Freibrief bei den Datenschützern hat, kann ich nicht nachvollziehen. Die haben in Einzelfällen z.B. von Thilo Weichert schon ordentlich Gegenwind bekommen.

    Schönen Gruß
    Mittwoch
    21 ist nur die halbe Wahrheit!

    »Er aber, sag's ihm, er kann mich im Arsche liken!«
    Gesichtsbuch 1, Dritter Aufzug

  9. #9
    jens69
    Gast

    Standard

    In meinem Fall hat man sogar durchblicken lassen, daß man den Zusammenhang zur alten Adresse kannte. Woher hat mie nie verraten. Der aufsichtsbehörde war dieses detail gleichgültig und der DO sowieso.

  10. #10
    Neues Mitglied jochen scheint in Ordnung zu sein
    Registriert seit
    25.05.2010
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    6

    Standard

    Hallo,

    dieses Unternehmen nervt mich auch, nicht nur mit Werbebriefen. Eine -vielleicht blöde- Frage: Was ist ein T5F ?

    Gruß Jochen

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