Ich habe mir mal „§ 56a Ankündigung des Gewerbebetriebs, Wanderlager“
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angesehen und stelle fest, dass es bei der Interpretation der Wörter „öffentliche Ankündigung“ offensichtlich zu Problemen kommt:
Was ist unter „öffentliche Ankündigung“ zu verstehen … Werbeplakate, die zu einer Verkaufsveranstaltung aufrufen … Flyer, die auf der Straße verteilt werden und zu einer Verkaufsveranstaltung einladen …oder auch Infopost, die gezielt an Verbraucher persönlich adressiert ist und unter Tarnung einer Gewinnmitteilung ebenfalls zu einer Verkaufsveranstaltung (Wanderlager) einlädt? Ganz offensichtlich meinen einige Gewerbeämter, dass an Verbraucher versandte Lockbriefe nicht unter „§ 56a Ankündigung des Gewerbebetriebs, Wanderlager“ fallen, da sie ja persönlich adressiert wurden und es sich deshalb nicht um eine öffentliche Ankündigung handelt, obwohl selbstverständlich ein Wanderlager besteht und es sich im weitesten Sinne auch um eine öffentliche Ankündigung handelt, nur mit einem anderen Verteilungsweg (Post anstatt Flyer, Plakate, Zeitungsinserat, usw.). Wie kann man es allen Gewerbeämtern klar machen, dass auch der direkt adressierte Postweg eine „öffentliche Ankündigung“ darstellt?(1) Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ist zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll …“
Der Rems-Murr-Kreis
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definiert im Detail, was unter eine öffentliche Ankündigung fällt:
Auch hier ist der persönlich adressierte Infobrief mit Einladung zu einer Verkaufsveranstaltung, die nur für den Empfänger und seinen Gästen offen steht, leider nicht erwähnt.Die öffentliche Ankündigung kann beispielsweise durch Plakate, Inserate in Zeitungen und Zeitschriften, Postwurfsendungen, Ausrufen auf der Straße, Werbung in Radio und Fernsehen erfolgen. Auch das Verteilen von "persönlichen Einladungen" (z.B. an die Bewohner eines Häuserblocks) gilt als öffentliche Bekanntmachung, wenn die Verkaufsveranstaltung grundsätzlich allen Personen offen steht.
Gruß von SpamKampf
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