Allerdings werden hier keine Quellen genannt, ich finde bei einer Recherche auch keine Urteile.
Aber es klingt plausibel, wenn man die Werbung für Spenden seitens eines gemeinnützigen Vereins für zulässig ansieht, weil es keine (geschäftliche) Wettbewerbshandlung ist.
Trotzdem ist es de facto so, dass durch die insgesamt überhand nehmende Telefonwerbung die zunehmende Gefahr besteht, dass auch ein telefonischer Spendenaufruf bzw. Werbung für Fördermitgliedschaft als belästigend, mindestens als aufdringlich empfunden wird. Erschwerend kommt hinzu, dass man bei dem Medium Telefon nie sicher sein kann, ob tatsächlich der betreffende Verein anruft - oder ob ein betrügerisches Unternehmen unter Namensmissbrauch Daten erschleichen will (z.B. Kontoverbindungen). Tatsächlich gibt es ja z.B. die Anrufe unter dem falschen Namen der Verbraucherzentrale.
Meiner Ansicht nach (und ich glaube, dass die von vielen hier geteilt wird) täte Greenpeace gut daran, solche Telefonwerbeaktionen ganz zu unterlassen. Man darf mit Fug und Recht vermuten, dass eine (generell zulässige) Briefwerbung wohl nicht als aufdringlich empfunden wird, und dass die Erfolgsquote hierbei (trotz vielleicht höherer Kosten) besser aussieht, weil der Spender in Ruhe das Angebot schwrarz auf weiß prüfen kann.
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