Maßgeblich ist hier eigentlich nunächst mal, ob irgend etwas unterschrieben wurde. Wenn ja, dann ist das der primäre Gegenstand der Streitfrage, was vereinbart wurde.
Wenn nichts unterschrieben wurde - dann gilt das, was im Gespräch gesagt wurde oder auch nicht. Wenn das "Unternehmen" keine Gesprächsaufzeichnung hat (Du müsstest in die Aufzeichnung eingewilligt haben), dann können die ohnehin gar nichts beweisen, dann gilt alles das, was im Gespräch angeblich gesagt wurde oder auch nicht, als streitig. Da der Forderungssteller (und nicht Du) in der Beweislast steht, hätte er dann schlechte Karten.
Wenn es eine genehmigte Aufzeichnung gibt, dann kommt es darauf an, was im Rahmen dieser Aufzeichnung gesagt wurde. Wenn vor dem Start der Aufzeichnung etwas anderes versprochen wurde, wird es schwierig, das zu beweisen.
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