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Thema: Deutsche Stadtauskunft Marketing AG

  1. #11
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Maßgeblich ist hier eigentlich nunächst mal, ob irgend etwas unterschrieben wurde. Wenn ja, dann ist das der primäre Gegenstand der Streitfrage, was vereinbart wurde.

    Wenn nichts unterschrieben wurde - dann gilt das, was im Gespräch gesagt wurde oder auch nicht. Wenn das "Unternehmen" keine Gesprächsaufzeichnung hat (Du müsstest in die Aufzeichnung eingewilligt haben), dann können die ohnehin gar nichts beweisen, dann gilt alles das, was im Gespräch angeblich gesagt wurde oder auch nicht, als streitig. Da der Forderungssteller (und nicht Du) in der Beweislast steht, hätte er dann schlechte Karten.

    Wenn es eine genehmigte Aufzeichnung gibt, dann kommt es darauf an, was im Rahmen dieser Aufzeichnung gesagt wurde. Wenn vor dem Start der Aufzeichnung etwas anderes versprochen wurde, wird es schwierig, das zu beweisen.
    Goofy
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  2. #12
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    Hallo Goofy und Solli,
    danke.
    @Goofy: es wurde meines Wissens keine Aufnahme gemacht und ich wurde darüber auch nicht informiert bzw. gefragt, ob ich einverstanden bin das Gespräch aufnehmen zu lassen (weder vorher noch nachher).

    Es gibt keinen schriftlichen Vertrag, den ich unterschrieben habe.
    Ich habe allerdings eine Auftragsbestätigung und eine sog. Dauerrechnung erhalten, die die Leistung und Kosten der SEO auflistet.
    Darin stehe ich als Auftraggeberin.
    Ich wäre froh, wenn die Stadtauskunft hier schlechte Karten bei der Beweislast hätte. Sind die Auftragsbestätigung und Dauerrechnung also keine "Beweismittel"?

    @Solli: nach deinem Verständnis wäre ich keiner arglistigen Täuschung auf dem Leim gegangen. Dann eher "haltlosen Versprechen" wie es mein Anwalt formulierte zB. bei dem versprochenen Erfolg der SEO.

  3. #13
    Urgestein Avatar von Eniac
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    Zitat Zitat von elise44 Beitrag anzeigen
    Ich habe allerdings eine Auftragsbestätigung und eine sog. Dauerrechnung erhalten, die die Leistung und Kosten der SEO auflistet.
    Darin stehe ich als Auftraggeberin.
    Ich wäre froh, wenn die Stadtauskunft hier schlechte Karten bei der Beweislast hätte. Sind die Auftragsbestätigung und Dauerrechnung also keine "Beweismittel"?
    Irgendwelche Zettelchen ausdrucken kann jeder. Solange Du nichts unterschrieben hast, beweist das gar nichts.


    Eniac
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  4. #14
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    Hallo Eniac,
    ok klingt plausibel. Allerdings habe ich im Schriftverkehr ja Bezug genommen auf die mündliche Vereinbarung, somit habe ich ja diese anerkannt. Oder nicht? Ich hätte ja von Anfang an die Vereinbarung als haltlos anfechten sollen.

  5. #15
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Anwalt fragen. Der muss prüfen, was Du da geschrieben hast.

    Sofern lediglich auf irgendeine Vereinbarung Bezug genommen wurde, ist immer noch strittig, was genau da vereinbart wurde. Das allein muss also noch überhaupt nichts heißen.

    Der Anwalt soll das vor Ort prüfen. Fernberatung für Gewerbetreibende können und dürfen wir hier nicht machen.
    Goofy
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  6. #16
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    Alles klar, wollte hier keine Rechtsberatung erzwingen. Nur besser verstehen. Danke für alle Kommentare.

  7. #17
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    Ich hatte einen netten Herrn Lacher..... am Telefon, der mir ganz unermüdlich die Vorteile einer Internetseite von der Dt. Stadtauskunft erläutert hat. Nachdem ich langsam Ohrenbluten bekam, habe ich ihm gebeten, dass er mit seine mündlich dargelegten Sachverhalte doch bitte einmal schriftlich per Fax zukommen lassen soll und das ich mir einen Tag Bedenkzeit erbitte. Daraufhin bekamm ich per Post eine Auftragsbestätigung und eine Dauerrechnung mit Lastschifteinzug (die Daten hatte man aus einem anderen tatsächlich ausgelösten Vertrag übernommen)
    Von anderen Anbietern bin ich es gewohnt, dass bei fernmündlicher Auftragserteilung eine Aufzeichnung des Vertagsabschlusses erfolgt. Man wird dabei darauf hingewiesen, dass diese Aufzeichnung beginnt. Dann wird ein Vertragstext vorgelesen der punktuell vom Auftragnehmer mit Ja oder Nein zu beantworten ist.
    Da ich dementsprechend stink sauer war, habe ich dem Auftrag sofort per Fax widersprochen und die Unterlagen mit einem Anschreiben dazu an die Firma zurück gesendet. Auf meine schriftliche Bitte, in Zukunft auf telefonische Kontakte zu verzichten, begann nunmehr etwas was ich als Storking bezeichnen möchte. Wir wurden 4 - 6 am Tag angerufen wobei auch nicht nach 10 x klingeln schluss war. Da wir die Anrufe nicht entgegen genommen haben, wurde als Schritt zwei mit unterdrückter Nummer weiter gemacht. Heute bin ich dann leider einer anderen Dame ins Netz gegangen. Diese wollte mir ernsthaft erzählen, dass ich einen Auftrag ausgelöst haben muss, sonst hätte mir Herr Lacherm... keinen Auftrag zugeschickt. Zum Glück hat meine Arbeitskollegin das Gespräch mit verfolgt und kann im Falle eines Falles bezeugen, dass ich um ein schriftliches Angebot und einen Tag Bedenkzeit gebeten habe.

    Naja, ich muß halt jetzt mal mein Konto für Abbuchungen sperrren lassen, zum Anwalt meines Vertrauens gehen und Herr Lacherm..... bekommt eine persönliche Anzeige wegen Betrug und Nötigung. Vielleicht ist dann ja Schluss mit dem Theater.

    Die Idee mit der IHK ist nicht schlecht. Aber vielleicht sollten wir doch mehr zur der Variante mit den Anzeigen übergehen und unsere Aktenzeichen austauschen. Dann sehen die Staatsanwälte nämlich, dass es sich hierbei nicht nur um Einzelfälle dusseliger Leute handelt, sondern wirklich um vorsätzlichen Betrug.

    Vorsorglich werde ich in Zukunft alle Anrufer ignorieren, die mit 020 - beginnen.

  8. #18
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    Bloß die Finger lassen von diesem Laden.
    Das sind PEEP vom Feinsten.

    Nicht nur dass wir genau so ein Problem hatten, wie oben beschrieben (angeblich am Telefon irgendeinen Vertrag geschlossen und dann Geld verlangen). Die haben auch vom Design- und Websiteerstellungen keine Ahnung. Die wollten z.B. doch tatsächlich für ein einfaches Bildaustauschen über 600 € (= eine Arbeit von 10 sekunden)...

    Ich hoffe, dass hier lesen möglichst viele Leute...
    Geändert von cmds (05.12.2012 um 15:25 Uhr) Grund: Peep eingefügt

  9. #19
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    ja genau auch meine erfahrung , leider bin ich deren falschen versprechen hinsichtlich einer seo voll auf den leim gegangen -

  10. #20
    Deekaner Avatar von deekay
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    Zitat Zitat von Bibu Beitrag anzeigen
    Heute bin ich dann leider einer anderen Dame ins Netz gegangen. Diese wollte mir ernsthaft erzählen, dass ich einen Auftrag ausgelöst haben muss, sonst hätte mir Herr Lacherm... keinen Auftrag zugeschickt.
    Ich weiss, die nerven ... aber: Ich würde solche Leute eiskalt abbügeln. Wenn die meinen sie hätten einen Vertrag und ich zahle nicht, sollen sie einen gerichlichen Manbescheid erwirken.
    Geändert von Mittwoch (22.01.2013 um 09:58 Uhr) Grund: Quelle des Zitats kenntlich gemacht
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

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