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Thema: Wie wehrt man Abofallen am iPhone ab?

  1. #11
    Mitglied Avatar von Cornelia
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    Jo, da hätte ich von Anfang an schlagfertiger sein müssen. *lol*
    Leider bin ich dazu nicht der Typ, bis mir gescheite Antworten einfallen können Stunden/Tage/Wochen vergehen....nur ganz selten schallt mal ne knochentrockene Antwort aus mir raus ohne das ich was für kann ..... *lach*
    Ich erzähl dem Typ schon die ganze Zeit das hier kein Vertrag zustande gekommen ist und ich mein Geld will, zuletzt wich der Kerl damit aus daß sich ja jemand anders an meinem Handy vergriffen haben könnte was aber ganz sicher nicht so war, daher bin ich noch am Suchen nach guten Argumenten.
    Und dann krieg ich auch noch meine Handyrechnung und sehe, die ersten 3 Wochen sind von einem Zahlungsdienstleister kassiert worden, die letzten 2 Wochen von der Firma selbst.
    Also ich persönlich würde, zumindest was die Zahlung betrifft, doch erwarten, daß man mich darüber informiert wenn die Firma ihre Abzocke selber übernimmt statt über Dritte, ist das nicht für gewöhnlich in den AGB drin?
    Viele Grüße,
    Conny

  2. #12
    Mitglied Avatar von Cornelia
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    Hallo Walbeck,

    ich hätte wohl erst die Seite aktualisieren sollen bevor ich antworte. :-)

    Der Link ist gut. Wenn ich das richtig interpretiere, hätte mir also in jedem Fall per SMS - denn die Handynr. war denen ja bekannt - eine Widerrufsbelehrung zugesandt werden müssen. Nur ein Link der auf eine AGB hinweist ist in meinen Augen auch nicht grad aussagekräftig wenn man dieses Portal gleich wieder wegklickt.

    Wenn es nach der Firma geht habe ich einen Vertrag ja angeblich bestätigt, indem ich das Abo bestellt habe, also per Klick auf das Filmchen.
    Viele Grüße,
    Conny

  3. #13
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    Ich habe in einem Blog auch noch Aussagen von w2mobile gefunden, wie nach Ansicht der Firma der Vertragsschluß stattfindet [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Stefan Lindfors:
    9. August 2010 at 14:58
    (...)Vor einem Abo-Abschluss müssen Kunden in jedem Falle unsere Seiten besucht und dann die Transaktion auf einer weiteren Unterseite bestätigt haben.(...)
    und
    Stefan Lindfors:
    3. August 2010 at 16:07
    (...)Alle unsere Abonnenten erhalten nach Abschluss ihrer Abos im mobilen Internet unmittelbar eine Bestätigungs-SMS mit Kontakttelefonnummer, um bei Missverständnissen unmittelbar eine Klärung erreichen zu können.(...)
    Du hättest also erstens noch eine zweite Seite anklicken müssen und zweitens hätte diese Bestätigungs-SMS kommen müssen.
    Wie ich das sehe, hat die Firma da kleinere Beweisprobleme.

    Gruß,
    Walbeck

  4. #14
    Mitglied Avatar von Cornelia
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    Oh, das klingt ja noch besser! Dann schreib ich dem Herrn doch glatt nochmal eine Mail und weise ihn darauf hin. Und natürlich bestehe ich auf Erstattung des Geldes und zwar auf dem gleichen Weg wie es eingezogen wurde.....das sollte ja so machbar sein, oder?

    In dem Blog hab ich zwar auch nachgelesen, aber das muß ich wohl total übersehen haben. Gut wenn mehrere Augen mitmachen, Danke! :-)
    Viele Grüße,
    Conny

  5. #15
    Mitglied Avatar von Cornelia
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    Hi Ihr Lieben,

    ein Schreiben hab ich mal aufgesetzt. Jetzt müsste ich nur noch wissen ob die Änderung für den Einzug des Betrags - also erst durch einen Zahlungsdienstleister für diese Firma, dann diese Firma selber - in der Regel in den AGB hinterlegt sein muß. Was also bedeuten würde, man hätte mich auch darüber per aktualisierter AGB informieren müssen. Weiß das jemand?

    Für mich wäre das jedenfalls eine Änderung die ein Kunde auf jeden Fall wissen und daher auch informiert werden sollte, sonst guckt jeder so blöd wie ich auf die Rechnung und versteht nicht, wieso erst eine Drittfirma die Kohle abkassiert und dann die Firma selber. Daher denke ich, das normalerweise eine Informationspflicht auch bei solchen Änderungen in den AGB besteht, oder?
    Geändert von Cornelia (14.09.2010 um 00:10 Uhr) Grund: Ergänzung
    Viele Grüße,
    Conny

  6. #16
    Mittwoch
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    Zitat Zitat von Cornelia Beitrag anzeigen
    Was also bedeuten würde, man hätte mich auch darüber per aktualisierter AGB informieren müssen. Weiß das jemand?
    IANAL. Meines Erachtens gehören die Zahlungsmodalitäten nicht zwingend mit in die AGB. Dort müssen "nur" Leistungen und dafür zu zahlende Preise aufgeführt sein bzw. auf entsprechende Preislisten verwiesen werden. Über die Zahlungsmodalitäten können/müssen dann gesonderte Absprachen getroffen werden, z.B. für Lastschrifteinzug.

    Wenn nun allerdings eine Firma eine dritte Partei mit dem Zahlungseinzug (nicht Inkasso, das ist was anderes) beauftragt, so muss sie sich das Einverständnis zur Datenweitergabe holen. Und diese kann eigentlich nur zielgerichtet erfolgen, also in etwa "Ich berechtige Firma ABC, zum Zwecke der Zahlungsabwicklung meinen Namen und meine Kontodaten sowie die Höhe der fälligen Beträge an Firma XYZ weiterzugeben."
    Mit dritter Partei ist dabei eine andere Firma gemeint, die Datenweitergabe an die Banken bedarf keiner Zustimmung, denn sie ist ja essentiell, außerdem sind Banken dem Bankgeheimnis verpflichtet.

    Wenn Du also keine Mitteilung erhalten hast, dass Dein Einverständnis stillschweigend übertragen wird, solange Du nicht binnen Frist von ... Tagen widersprichst, dürftest Du problemlos aus dem Vertrag rauskommen, so überhaupt einer besteht.

    Aber nochmal: IANAL, im Zweifel also Fachleute fragen.
    Schönen Gruß
    Mittwoch

  7. #17
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    Passend zum Thema war ein Bericht von Wiso:

    Abofallen bei Smartphones
    Kostenlose Spiele, Organizer- oder Service-Anwendungen sind auch bei Smartphone-Besitzern sehr beliebt. Diese Apps sind meist werbefinanziert und überfluten derzeit zu tausenden die virtuellen Läden. Doch Vorsicht: Bei manchen Mini-Programmen reicht schon ein falscher Klick, und der Nutzer hat ein teures Abo abgeschlossen - ohne, dass er davon etwas merkt.
    Mehr >> [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Das Risiko lässt sich wohl nur ausschließen, wenn man die Mehrwertdienste sperren lässt.
    Das gilt dann leider aber für alle.

  8. #18
    Mitglied Avatar von Cornelia
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    Na da schau, da heißt es also bei Wiso, das im Grunde schon beim Klick auf diese Werbung die Rufnummer an den Drittanbieter übermittelt wird und nicht erst, wie die Firma in dem Blog behauptet, beim zweiten Klick auf die Bestätigung.
    Meine Mail habe ich nochmal umformuliert und das mit den AGB erstmal rausgelassen. Definitiv klar ist aber, das ich zu keiner Zeit eine Bestätigungs-SMS erhalten habe, und das weiß ich deshalb so sicher weil ich nicht viele SMS bekomme, da hätte mir das ganz sicher auffallen müssen. Ich habe denen jetzt eine Frist zur Rückzahlung gesetzt und mit Anwalt gedroht. Wenn sich nichts seitens der Firma tut gehe ich auch hin, da geht es mir jetzt echt ums Prinzip.

    Vielen Dank für Eure Hilfe! Soviele Infos hätte ich so nie gefunden!
    Viele Grüße,
    Conny

  9. #19
    Mitglied Avatar von Skeeve
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    In der aktuellen c't (kommt am 11.10. in die Läden) steht auch was zum Thema drin.
    „Das ist aber keine Sicherheitslücke, sondern die Technik ist so gebaut“ Ralf Sauerzapf, Sprecher der Telekom laut Bericht in der "Märkische Allgemeine"

  10. #20
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    hi ihr,
    ich hatte 5 monate übelst hohe handy rechnungen und mir war lange zeit unklar warum, bis ich dann das mit den versteckten Abos mitbekommen hab!! hab sie auch alle schon gekündigt wie beschrieben wurde!!! danke dafür
    aba jetzt will ich versuchen das ich mein geld wieder bekomm! hat von euch vielleicht jemand einen Muster Brief oder sowas in der art? wenn ja, wär nett wenn mir den jemand schicken könnte =)
    Danke schon mal!

    Lg bobby

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