Warnung vor Werbung für Gewinneintragungsdienst: 01805329999 / 0180-5329999
Es gibt Hinweise, dass neuerdings versucht wird, Telefonwerbung für obskure "Gewinnspieleintragungen" zu verkaufen, und dabei die Verbraucher dazu zu überreden, zur "Kündigung" eines angeblichen Gewinnspielvertrags bei dem "Unternehmen" zurückzurufen, weil sonst Geld über die Telefonrechnung abgebucht werde.
http://whocallsme.com/Phone-Number.aspx/01805329999
Solche Abbuchungen über die Telefonrechnung sind tatsächlich so ohne weiteres gar nicht möglich. Sondern das geht eigentlich nur, wenn der Verbraucher selbst eine Mehrwertnummer (0900-x) angerufen hat.
Dabei könnte zur "Kündigung" eine solche Nummer angesagt werden, wo man anrufen solle, oder aber es könnte auf eine solche Nummer weiterverbunden werden.
Wir raten allen betroffenen Verbrauchern dringend davon ab, bei dem "Unternehmen" anzurufen. Es könnten gerade dadurch erst Kosten für Mehrwertverbindungen entstehen.
Vermutlich handelt es sich hierbei um den sogenannten Service "win-finder", denn auf der Webseite "win-finder.com/index.php?page=impressum" wird eben diese Telefonnummer im Impressum genannt:
Falls Sie doch wegen einer Kündigung dort angerufen haben sollten, raten wir dringend, die Telefonrechnung zu beobachten und uns zu informieren, falls dort Posten für Mehrwertverbindungen bzw. Leistungen Dritter auftauchen sollten. Falls eine 0900-Mehrwertnummer genannt wurde, bitten wir dringend, diese uns mitzuteilen, sowie eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur zu richten.Marketing & Project Service Inc.
9 Pelican Drive
Road Town, Tortola VG1110
British Virgin Islands
Telefon: 0180 5 329999*
Fax: 0180 5 015211*
E-Mail: service@win-finder.com
Das Beschwerdeformular gibt es hier:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/7662.pdf
Ebenso bitten wir, uns mitzuteilen, welches zwischengeschaltete Unternehmen als sogenannter "Verbindungsnetzbetreiber" die Abbuchungen bei den Telefonprovidern durchführt.
Das Geschäftsmodell, einen Gewinneintragungsdienst mit regelmäßigen Abrechnungen im Abo über die Telefonrechnung anzubieten, ist illegal gem. § 66l TKG. Ein Gewinneintragungsdienst ist keine telekommunikationsgestützte Dienstleistung. Da nutzt es auch nichts, wenn die britisch-jungfräuliche "Firma" in ihren AGB dies penetrant behauptet.





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