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Thema: Warnung vor Gewinnspielanrufen (Kündigungs-Masche): 01805329999

  1. #101
    Gesperrt federico ist uneingeschränkt vertrauenswürdig federico ist uneingeschränkt vertrauenswürdig federico ist uneingeschränkt vertrauenswürdig federico ist uneingeschränkt vertrauenswürdig federico ist uneingeschränkt vertrauenswürdig federico ist uneingeschränkt vertrauenswürdig federico ist uneingeschränkt vertrauenswürdig
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    § 45h Telekommunikationsgesetz

    Soweit ein Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit dem Teilnehmer eine Rechnung erstellt, die auch Entgelte für

    - Telekommunikationsdienste,
    - Leistungen nach § 78 Abs. 2 Nr. 3 [ = Telefonauskunftsdienste ] und
    - telekommunikationsgestützte Dienste

    anderer Anbieter ausweist, die über den Netzzugang des Teilnehmers in Anspruch genommen werden, muss die Rechnung dieses Anbieters die Namen, ladungsfähigen Anschriften und kostenfreien Kundendiensttelefonnummern der einzelnen Anbieter von Netzdienstleistungen und zumindest die Gesamthöhe der auf sie entfallenden Entgelte erkennen lassen.

    Zitat Zitat von jas Beitrag anzeigen
    uns wurde [ von der Telekom eine Telefonrechnung erstellt ], die auch Entgelte für ???? - Dienste eines anderen Anbieters auswies.

    Wir haben KEINEN Rückruf an eine 0900er oder 0800er oder sonstige Nummer getätigt!
    Die auf eurer Telekom-Rechnung aufgeführten Drittanbieter-Entgelte -

    a) - welche konkreten "telekommunikationsgestützten Dienste" sind auf eurer Rechnung benannt, welche diese Entgelte ausgelöst haben sollen
    b) - wer ist als ANBIETER der entsprechenden Dienste auf der Rechnung benannt?

    Von einer telomax GmbH [ ... haben damit nichts zu tun, sie sind lediglich der Service-Provider. ]
    Das Gesetz schreibt der Telekom vor, daß sie dann, wenn sie Fremdanbieter-Entgelte auf ihrer Rechnung mitaufführt, den Namen des ANBIETERS der Dienste aufführen muß. Der Telekom wird geläufig sein, daß die telomax GmbH lediglich als ( vorgeblich nicht verantwortlicher ) Serviceprovider tätig ist. Wie steht die Telekom dann zu ihrer nicht vorschriftsmäßigen Rechnungserteilung, wenn sie Fremdanbieter-Entgelte ausweist, und anstatt des Namens und der ladungsfähigen Anschrift des eigentlichen Diensteanbieters lediglich den Namen des ( für die Dienste-Erbringung offenkundig nicht verantwortlichen ) Service-Providers telomax GmbH auf ihrer Rechnung anführt?

    f.

  2. #102
    Neues Mitglied jas scheint in Ordnung zu sein
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    Zitat Zitat von federico Beitrag anzeigen
    § 45h Telekommunikationsgesetz





    Die auf eurer Telekom-Rechnung aufgeführten Drittanbieter-Entgelte -

    a) - welche konkreten "telekommunikationsgestützten Dienste" sind auf eurer Rechnung benannt, welche diese Entgelte ausgelöst haben sollen
    b) - wer ist als ANBIETER der entsprechenden Dienste auf der Rechnung benannt?



    Das Gesetz schreibt der Telekom vor, daß sie dann, wenn sie Fremdanbieter-Entgelte auf ihrer Rechnung mitaufführt, den Namen des ANBIETERS der Dienste aufführen muß. Der Telekom wird geläufig sein, daß die telomax GmbH lediglich als ( vorgeblich nicht verantwortlicher ) Serviceprovider tätig ist. Wie steht die Telekom dann zu ihrer nicht vorschriftsmäßigen Rechnungserteilung, wenn sie Fremdanbieter-Entgelte ausweist, und anstatt des Namens und der ladungsfähigen Anschrift des eigentlichen Diensteanbieters lediglich den Namen des ( für die Dienste-Erbringung offenkundig nicht verantwortlichen ) Service-Providers telomax GmbH auf ihrer Rechnung anführt?

    f.
    Ausschnitt aus der Telefonrechnung hier

  3. #103
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    Das passt auch hier rein: http://www.antispam-ev.de/forum/show...l=1#post281187

    Eine Leserin unseres Forums hat uns eine Antwort von win-finder.com eingescannt, die Ihr aufgrund eines Widerspruchs zugesandt wurde.

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  4. #104
    Neues Mitglied Autumn scheint in Ordnung zu sein
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    Und ihr empfehlt trotzdem weiterhin, keinen Widerspruch innerhalb der 7 Tage zu senden?

  5. #105
    Mitglied FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht
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    Hi,

    Zitat Zitat von federico Beitrag anzeigen
    Das Gesetz schreibt der Telekom vor, daß sie dann, wenn sie Fremdanbieter-Entgelte auf ihrer Rechnung mitaufführt, den Namen des ANBIETERS der Dienste aufführen muß.
    Yo, tun sie ja auch.
    Zitat Zitat von federico Beitrag anzeigen
    Der Telekom wird geläufig sein, daß die telomax GmbH lediglich als ( vorgeblich nicht verantwortlicher ) Serviceprovider tätig ist.
    Und genau das weiß sie nicht!
    Der "Diensteanbieter" ist derjenige, der diese Rufnummern etc. beantragt hat. In diesem Fall telomax. Und deren Daten stehen deutlich auf der Rechnung. Was telomax mit den Rufnummern macht (da i.d.R. eine Weitervermietungserlaubnis besteht), kann sie so nicht prüfen, da sie die Verträge des Anbieters mit seinen Vertragspartnern nicht kennt. Das ist aber (zum großen Teil leider!) in dieser "Branche" so üblich. Man denke nur an die ganzen 0900er XXX-Lines. Die werden auch zum großen Teil bei der T-Com gemietet und dann in kleinen Häppchen an Firmen weitervermietet. Dass es in diesem Fall vermutlich nur dazu dient, um den Zugriff zum eigentlichen Banditen zu erschweren, kann nicht der T-Com angelastet werden.
    Sie muss schließlich, wie schon geschrieben, die Rechnungslegung für diese Herzchen durchführen und bekommt außer Kloppe nichts dafür. Deshalb führt sie dann auch kein Inkasso aus, wenn etwas nicht koscher ist.
    Wenn man die Rechnungen genau liest, steht dort auch "Verbindungen über XXXXX GmbH"!
    Zitat Zitat von federico Beitrag anzeigen
    Wie steht die Telekom dann zu ihrer nicht vorschriftsmäßigen Rechnungserteilung, wenn sie Fremdanbieter-Entgelte ausweist, und anstatt des Namens und der ladungsfähigen Anschrift des eigentlichen Diensteanbieters lediglich den Namen des ( für die Dienste-Erbringung offenkundig nicht verantwortlichen ) Service-Providers telomax GmbH auf ihrer Rechnung anführt?
    Wieso nicht vorschriftsmäßig? Steht doch alles drauf?!
    T-Com kann auf der Rechnung nur das ausweisen, wass sie von telomax bekommt. Telomax ist für sie der Vertragspartner und Diensteanbieter. Dass telomax sich dann den Kunden gegenüber als nicht zuständiger Service-Provider ausgibt, ist nicht das Problem/die Schuld der T-Com!
    Hier muss vielmehr der BNetzA Druck gemacht werden, damit solche Konstrukte unterbunden werden.

    @autumn
    Wenn Du keinen Vertrag mit jemandem abgeschlossen hast, brauchst Du auch bei niemandem zu widersprechen (was willst Du denn bei wem widersprechen?).
    Lediglich den falschen Rechnungsbetrag bei der T-Com musst Du reklamieren, damit das Geld nicht weggeht.
    Der angebliche "Vertragspartner" wird dann schon aus seinem Loch kriechen, wenn er wirklich etwas von Dir will.
    Grüße
    Snyder
    Geändert von FSnyder (03.10.2010 um 11:42 Uhr) Grund: Ergänzung
    Was ist paradox? Ein Cold Call aus einem warmen Büro!
    Ein geistiges Duell mit einem ColdCaller ist unfair. Schließlich ist er unbewaffnet!

  6. #106
    Verbalakrobat Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von FSnyder Beitrag anzeigen
    T-Com kann auf der Rechnung nur das ausweisen, wass sie von telomax bekommt. Telomax ist für sie der Vertragspartner und Diensteanbieter. Dass telomax sich dann den Kunden gegenüber als nicht zuständiger Service-Provider ausgibt, ist nicht das Problem/die Schuld der T-Com!
    Hier muss vielmehr der BNetzA Druck gemacht werden, damit solche Konstrukte unterbunden werden.
    Vielleicht zunächst einmal nicht. Jedoch hat die T-Com bei Bekanntwerden solcher mißbräuchlicher Rechnungslegungen eine Mitverantwortung ihren Kunden gegenüber. Die Kunden der T-Com haben einen berechtigten Anspruch darauf, vor solchen Machenschaften geschützt zu werden. Und das kann die T-Com jederzeit tun, indem sie schleunigst den Factoring-Vertrag kündigt. Ansonsten hat die T-Com die dadurch auch für sie entstehende Rufschädigung direkt mit zu verantworten.

    Und mit so einem Laden muss die T-Com unbedingt auch noch einen Factoring-Vertrag schließen?

    Wie merkbefreit ist das denn?

    Pfui Teufel, Herr Obermann!
    Geändert von siebich (19.11.2010 um 19:41 Uhr) Grund: editiert
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  7. #107
    Mitglied FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht
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    Hi,

    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Jedoch hat die T-Com bei Bekanntwerden solcher mißbräuchlicher Rechnungslegungen eine Mitverantwortung ihren Kunden gegenüber.
    Korrekt!
    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Die Kunden der T-Com haben einen berechtigten Anspruch darauf, vor solchen Machenschaften geschützt zu werden. Und das kann die T-Com jederzeit tun, indem sie schleunigst den Factoring-Vertrag kündigt. Ansonsten hat die T-Com die dadurch auch für sie entstehende Rufschädigung direkt mit zu verantworten.
    Schon, aber seit wann ist denn diese Masche bekannt? Es sind gerade die ersten Geschädigten hier aufgeschlagen! Weißt Du denn, ob und was die T-Com schon unternommen hat?
    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen


    Und mit so einem Laden muss die T-Com unbedingt auch noch einen Factoring-Vertrag schließen?

    Wie merkbefreit ist das denn?


    Du weißt also genau, wann dieser Vertrag geschlossen wurde? Kann ich mir die Glaskugel bei Gelegenheit mal ausleihen?
    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Pfui Teufel, Herr Obermann!
    Kommentiere ich nicht weiter.........

    Grüße
    Snyder
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  8. #108
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    Ich kann mir nicht recht vorstellen, dass die T-Com absolut nicht wissen will, mit wem sie da Verträge schließt.

    http://www.kanzlei-richter.com/such-...&submit=Search

    Die Telomax ist mindestens seit 2008 auffällig. Es hat wiederholt Abschaltungsverfügungen gegeben. Zuletzt erst im September.
    http://www.computerbetrug.de/nachric...ummern-100920/
    Aber auch früher schon.
    So schon im Februar, wegen der von-Haber/Götz-0900-Anrufe.
    http://www.bundesnetzagentur.de/Shar....html?nn=64836

    Wenn es zu Abschaltungsverfügungen mit Rechnungslegungs- und Inkassoverboten kommt, dann bekommen alle TK-Provider davon Kenntnis.
    Muss man mit solchen Unternehmen auch noch Factoring-Verträge schließen?
    Goofy
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  9. #109
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    Die verständnisheischende Nachsicht ggü. der T-Com erstaunt mich etwas...

    Früher war man schon bei viel geringeren Anlässen zu herber Kritik bereit.

  10. #110
    Mitglied FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht FSnyder hat immer Recht
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    Hi,

    es gab und gibt schon gegen viel mehr Firmen Abschaltungsverfügungen.
    Wo steht denn überhaupt, dass die T-Com mit denen einen Factoring-Vertrag hat? *koppkratz*
    Was soll die T-Com denn Deiner (Goofys) Meinung nach tun, wenn diese Firmen von der BNetzA laufend neue Rufnummern(blöcke) zugeteilt bekommen, mit denen sie ihren "Geschäften" nachgehen können?
    Ob die geforderten Gelder aus (nicht geführten) Gesprächen zu Mehrwertdiensten oder wasweißich zu Stande kommen, das erfährt die T-Com doch gar nicht! Sie bekommt vom Provider/Anbieter eine Auflistung mit dessen Forderungen dem Kunden gegenüber. Diese Forderungen hat sie dem Kunden in Rechnung zu stellen, dazu ist sie verpflichtet (diese Verpflichtung kommt übrigens auch von der BNetzA!), so lange für diese Rufnummern/Dienste kein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot besteht. Sie ist aber nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen zu prüfen! Das kann sie auch gar nicht, da sie ja den konkreten Hintergrund der Forderungen nicht kennt.

    @Arthur
    Das ist keine verständnisvolle Nachsicht, das sind einfach (jedenfalls für mich) Tatsachen.
    T-Com ist zur Weiterleitung dieser Rechnungsposten verpflichtet, ob denen das passt oder nicht.
    Hier kann die T-Com nichts dafür und wird trotzdem zum Buhmann gemacht.
    Man sollte vielmehr der BNetzA und den Ermittlungsbehörden auf die Füße treten, damit diese Butzen generell dicht gemacht werden, dann muss die T-Com auch nicht diese Kosten von denen in Rechnung stellen und die Kunden können wieder ruhig schlafen!!!

    Grüße
    Snyder
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