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Thema: Frage zur Aktuellen Rechtslage

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  1. #1
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    Standard Frage zur Aktuellen Rechtslage

    Hallo,

    Ich bin in einem Unternehmen für die IT tätig und somit auch für die Sicherheit des Netzwerkes.
    Wir betreiben einen Exchange-Server und hatten bis vor kurzem auch ein Spam-Filter aktiv.
    Nun musste ich die Filtersoftware ausschalten, da man hier der Ansicht ist, dass E-Mail auf jeden Fall am Empfänger ausgeliefert muss und der Empfänger entscheiden muss ob es Spam ist oder nicht.
    Der einzige Schutz der noch aktiv ist, ist der Virenschutz.
    Da eine Email mit einem Telefonat gleichzusetzten ist, darf eine Einsicht bei Eingang der Email nicht erfolgen und muss dem internen Empfänger zugestellt werden
    Man Beruft sich auf ein Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Strafbarkeit des Ausfilterns von E-Mail 1 Ws 152/04)
    Da ich nichts weiter im Internet gefunden habe wollte ich nun einmal fragen wie es denn nun aussieht!

    Darf eine Email vor der Auslieferung an den Empfänger auf SPAM geprüft werden oder obliegt das Empfänger?
    Laut dem, was ich hier lesen konnte, liegt die Endscheidung beim „Adressaten“. Wer ist nun der Adressat? Der endgültige Empfänger oder die Domain des Unternehmens?.

    Wenn eine Email wie ein Telefonat behandelt wird, warum darf ich vorab dann ein Virentest durchführen? Da würde ich ja auch Einsicht und eine Bewertung der Email vornehmen und somit gegen das TKG oder TMG verstoßen!

    Also Grundsätzlich: Darf man vorher Filtern oder nicht
    Bitte um Infos. Wenn es geht mit Gesetzestext usw.


    Gruß
    Martin

  2. #2
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Standard Wenn ihr Recht hättet, wäre jeder Spamfilter unzulässig!

    Zitat Zitat von marerher Beitrag anzeigen
    ...da man hier der Ansicht ist, dass E-Mail auf jeden Fall am Empfänger ausgeliefert muss und der Empfänger entscheiden muss ob es Spam ist oder nicht.
    Das hört sich nach einem Besuch beim Rechtsanwalt an. Ich bin keiner, daher kann/darf ich nur allgemein antworten.
    Das Briefgeheimnis hat Verfassungsrang, also dürft ihr nicht "einfach so" Spam-Mails wegfiltern.

    Allerdings hat inzwischen wohl jeder Provider einen serverseitigen Spamfilter, und so was könnt ihr auch einführen. Der Endnutzer muss nur nachweisbar damit einverstanden sein, sprich: er darf den Spamfilter ein- bzw. ausschalten und darf auch entscheiden, ob die Spams in einem Spamordner abgekippt oder gleich gelöscht werden.

    "...darf eine Einsicht bei Eingang der E-Mail nicht erfolgen": das bedeutet nach meiner unjuristischen Ansicht, dass sie kein Mensch vorher anschauen darf. Ein Computer ist aber kein Mensch, sodass das Briefgeheimnis durch einen genehmigten Spamfilter nicht gebrochen wird.

    Aber wie gesagt: fragt einen Anwalt, er wird euch für diese Beratung schon nicht an den Bettelstab bringen!

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  3. #3
    PKV Schreck Avatar von thomas1611
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    Da wir gerade dabei sind: Eine Mail ist eher mit einer Post-Karte vergleichbar. Im Gegenzug ist eine verschlüsselte Mail eher mit einem Brief vergleichbar.

    Thomas

  4. #4
    Anfänger
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    Standard

    Gerade in Unternehmen gibt es auch Möglichkeiten, das ganze über Betriebsanweisungen zu regeln.

    Sofern es den Mitarbeitern erlaubt ist, den beruflichen E-Mail-Account auch privat zu nutzen, hat das Unternehmen dort keinen Zugriff drauf.
    Siehe auch: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Aber letzlich sollte sich damit ein Fachanwalt und der Betriebsrat beschäftigen, um eine Lösung zu finden, die auf rechtlich sicherem Boden steht.

    Und die Entscheidung eines OLGs ist immer nur eine Einzelfallentscheidung, andere Gerichte können das anders sehen.

  5. #5
    Mitglied Avatar von TheDoctor
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    Standard

    Ohne jetzt in der Lage zu sein, die Rechtslage qualifiziert einschätzen zu können, ist es natürlich immer ganz schlecht automatisiert irgendwelche Mails zu löschen. Egal ob Spam oder nicht.

    Was sich meist als akzeptabler Kompromiss machen lässt, ist eine Kennzeichnung der Mails nach 'Spammigkeit' und alle Mails mit Score größer X nicht 'nicht zuzustellen' sondern ggf. in einen 'Spamverdachts'-Ordner des jeweiligen Benutzers zu legen. Ggf. gerne auch noch individuell deaktivierbar.

    Damit kommt man auch um den Teil herum, daß die 'Entscheidung' letztendlich vom Adressaten getroffen werden soll. Denn der Spamfilter sagt jetzt nicht mehr "Das ist Spam, das kriegst Du nicht" sondern er sagt "Auf einer Skala von 0-10000 mit 0 sehr sehr wahrscheinlich kein Spam und alles über 20 wahrscheinlich Spam, ist diese Mail eine 7893" - lass doch den Adressaten diesen Hinweis beachten oder nicht

  6. #6
    Anfänger
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    Standard

    Das kommt dazu. Gerade für ein Unternehmen ist es schlecht, zu sagen: Wir haben die Mail nicht erhalten, weil der Spamfilter die gelöscht hat...

    Professionelle Lösungen in Unternehmen schieben die Mails entweder in einen Ordner, markieren die über eigene X-Header oder schicken z.B. täglich einen Report mit entsprechenden Listen der Mails in Quarantäne und der Möglichkeit, diese zuzustellen oder dauerhaft zu löschen.

  7. #7
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
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    Standard Machen Sie sich mit "Blacklisting" strafbar?

    Viele Firmen und Privatanwender setzen E-Mails auf "schwarze Listen. Thomas Feil zeigt auf, ob dies sinnvoll ist - und ob der Gesetzgeber das überhaupt erlaubt.
    Weiter [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]


    Ich habe es absichtlich hier zur Diskussion gestellt und nicht in die Presseschau
    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages!
    Dieser Eintrag wurde extrem umweltfreundlich, aus wiederverwendeten Buchstaben gelöschter E-Mails geschrieben und ist vollständig digital abbaubar.
    „Ich fürchte den Tag, wenn Technologie unsere Wechselbeziehungen beeinflusst, die Welt wird Generationen von Idioten haben.” Albert Einstein 1879-1955
    „Die ältesten Wörter sind die besten und die kurzen die allerbesten." Sir Winston Churchill 1874–1965
    "Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht."Thomas Jefferson1743-1826




  8. #8
    Senior Mitglied Avatar von madsi
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    Standard

    Tja, das ist also tatsächlich eine gute Frage!

    Einerseits will man sich vor Spam schützen, andererseits können da auch Informationen verloren gehen, wenn man allzu schnell alles über einen Kamm schert. Bei mir kommt es oft genug vor, dass ebay-Nachrichten bzw. Mitteilungen von ebay-Mitgliedern, die mich erreichen sollten, im Spam-Ordner landen.

    So ähnlich wird es wohl oft passieren, dass man wichtige Informationen einfach nicht erhält. Andererseits wäre es natürlich auch eine Sysiphus-Arbeit, sämtliche Spam-Mails vor dem Löschen zumindest vom Betreff her "manuell" zu filtern.

    So fällt es mir zumindest relativ schwer, ein abschließendes Votum pro oder kontra einer pauschalen Löschung abzugeben...

    Die rechtlichen Bedenken müssten eindeutig seitens der Verantwortlichen geklärt werden, damit da nicht die oft vorhandenen "Entscheidungslücken" bleiben.
    Was Du nicht willst was man Dir tut, das füge auch keinem anderen zu.

  9. #9
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
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    N 53° 07.274′ E 7° 58.678′
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    Standard

    Für einen privaten Mailaccount ist das meiner Meinung nach nicht relevant.

    Bei Firmen Accounts ist das Argument mit dem Post/Fernmeldegeheimnis nicht zu vernachlässigen.
    Auch wenn es nur ein Compuerprogramm ist, es liest in den Mails und entscheidet nach Vorgaben (Black Lists) ob eine Mail zugestellt wird, oder nicht.
    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages!
    Dieser Eintrag wurde extrem umweltfreundlich, aus wiederverwendeten Buchstaben gelöschter E-Mails geschrieben und ist vollständig digital abbaubar.
    „Ich fürchte den Tag, wenn Technologie unsere Wechselbeziehungen beeinflusst, die Welt wird Generationen von Idioten haben.” Albert Einstein 1879-1955
    „Die ältesten Wörter sind die besten und die kurzen die allerbesten." Sir Winston Churchill 1874–1965
    "Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht."Thomas Jefferson1743-1826




  10. #10
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Standard

    Zitat Zitat von cmds Beitrag anzeigen
    Bei Firmen Accounts ist das Argument mit dem Post/Fernmeldegeheimnis nicht zu vernachlässigen.
    Auch wenn es nur ein Compuerprogramm ist, es liest in den Mails und entscheidet nach Vorgaben (Black Lists) ob eine Mail zugestellt wird, oder nicht.
    Eine Firmenmail geht an "die Firma", die zur Bearbeitung lediglich einen Mitarbeiter abstellt. Also hat auch "die Firma" als Empfängerin das Recht, selbst zu entscheiden, wer ausser ihr und dem Mitarbeiter die Mail noch liest.

    Es handelt sich hier also mithin um Geschäftspost, die nicht in die Privatsphäre des Mitarbeiters fällt.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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