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Thema: Deutsche Post: "Einkauf Aktuell" - Werbung oder Gratiszeitung?

  1. #31
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    @ Arthur
    die Post wird sich in den meisten fällen nicht auf Menschliches Versagen berufen sondern: Der Böse Nachbar war das. und nun Beweise das Gegenteil.

    Selber so erlebt.
    janssen76@gmx.de

  2. #32
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Der/die böse/n Nachbar/n schmeissen bei uns den unerwünschten/unerlaubten
    Werbemüll auf die innenliegende Briefkastenanlage. Zu faul um die 10 Meter zu
    den Papiercontainern zu gehen

    PS: Wir haben keinen Hausmeister
    Geändert von Arthur (23.07.2019 um 12:36 Uhr)

  3. #33
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Zitat Zitat von Arthur Beitrag anzeigen
    Es gibt doch seit langem ein BGH Urteil
    Deine Argumentation geht an der Sache vorbei.

    Uns geht es jetzt darum, dass wir dieses Recht einklagen, sich einfach schriftlich oder sogar per Telefon abzumelden. Aber dazu braucht es ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, damit das zu bundesweit geltendem Recht wird.
    Ich lasse das mal so unkommentiert stehen. Es geht darum, dass die DP AG einzelne Empfänger mit Ihrem "Einkauf Aktuell" verschont, OHNE dass du einen entsprechenden Aufkleber auf deinen Briefkasten klebst.
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  4. #34
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von truelife Beitrag anzeigen
    Deine Argumentation geht an der Sache vorbei.
    ok
    bisher galt/gilt: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Wer keine Werbung im Briefkasten wünscht, muss darauf hinweisen. Dazu genügt gemeinhin ein Aufkleber, der deutlich sichtbar am Briefkasten oder der Haustür angebracht ist.
    Mal sehen wie die das sehen: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Werbung im Briefkasten ist ein Infoportal vom Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter

  5. #35
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    Zitat Zitat von Arthur Beitrag anzeigen
    Zu faul um die 10 Meter zu
    den Papiercontainern zu gehen
    Der Plastikmüll gehört da nicht rein. Am besten in die Wertstofftonne, die Zementwerke thermischen Verwerter freuen sich darüber.
    ____
    IANAL

  6. #36
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    Dazu gab doch schon vor 7 oder 8 Jahren eine Entscheidung vom LG Lüneburg. Die Entscheidung ist auch nach meinen Infos rechtskräftig geworden, weil die Deutsche Post AG keine Revision oder Berufung dagegen eingelegt hatte.

    Unzumutbare Belästigung: Postwurfsendungen gegen den Willen des Empfängers

    1. Das Zusenden von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.

    2. Postwurfsendungen, die der Empfänger erkennbar nicht wünscht, stellen stets eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG dar.

    3. Für die Erkennbarkeit eines entgegenstehenden Willens des Empfängers genügt eine entsprechende Mitteilung an das werbende Unternehmen, es besteht keine Pflicht zum Anbringen eines Aufklebers "Werbung - Nein danke" auf dem Briefkasten.

    LG Lüneburg 4. Zivilkammer, Urteil vom 04.11.2011, 4 S 44/11, ECLIE:LGLUENE:2011:1104.4S44.11.0A

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 7 Abs 2 Nr 1 UWG

    Verfahrensgang
    vorgehend AG Lüneburg, 1. Juni 2011, Az: 9 C 17/11, Urteil


    Tenor

    1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Lüneburg vom 01. Juni 2011 aufgehoben und insgesamt, wie folgt, neu gefasst:

    Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den jeweiligen gesetzlichen Vertretern, zu unterlassen, dem Kläger die Werbesendung „EINKAUF AKTUELL“ an seine Adresse P.-weg, A., zu übersenden oder übersenden zu lassen.

    2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

    3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

    4. Die Revision wird zugelassen.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

  7. #37
    Mitglied Avatar von Speedy56
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    Der Plastikmüll gehört da nicht rein.
    Das ist genau das Problem bei dieser Werbung.
    Mann muss die Plastikverpackung erst Öffnen damit man das Ganze regelkonform entsorgen kann...
    Wenn überhaupt in die Restmülltonne
    *genugklugscheiß*
    „Man muss dem Leben immer um mindestens einen Whisky voraus sein“ (Humphrey Bogart)

  8. #38
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Standard Entsorgung in den gelben Briefkasten?

    Drehen wir doch den Spieß um: was könnte die Post machen, wenn man diese unerwünschten Werbesendungen der Post in einen ihrer gelben Briefkästen entsorgt?

    Macht es ein einzelner, wirft man die "Einkauf-Aktuell"-Rückläufer im Briefzentrum achselzuckend weg, machen es zu viele, wäre man bei der Post zum Nachdenken gezwungen. Ganz ohne Anwalt und Gericht.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
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    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  9. #39
    Mitglied Avatar von Speedy56
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    Wuschel - eine grandiose Idee!
    *gefälltmir*
    „Man muss dem Leben immer um mindestens einen Whisky voraus sein“ (Humphrey Bogart)

  10. #40
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Die Idee gefällt mir ausgesprochen gut. Ich werde die "An alle Bankkunden" oder ähnlich adressierten Briefe in Zukunft auch im gelben Kasten entsorgen.

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