Deutsche Post: "Einkauf Aktuell" - Werbung oder Gratiszeitung?
Hallo Zusammen,
mich interessiert, ob es gerichtliche Entscheidungen gibt, anhand derer man feststellen kann, ob das von der DP verteilte Werbemittel "Einkauf Aktuell" als Werbung oder als Gratiszeitung anzusehen ist.
Gibt es hier bspw. Quoten, wieviel redaktioneller Inhalt vorhanden sein muss?
Ansich möchte ich mich nicht gegen Gratiszeitungen am WE wenden, der Anteil an Inhalt ist hier immer ganz brauchbar. Bei "Einkauf Aktuell" (mal davon ab, dass der Titel kaum den Eindruck von redaktionellem Inhalt macht) habe ich gerade mal durchgezählt: Auf 72 Vorder- und Rückseiten kommen 7 Seiten mit etwas, das man bei sehr gutem Willen als redaktionellen Inhalt bezeichnen könnte. Aber auch das sind Auszüge aus dem ADAC-Heftchen und damit aus meiner Sicht eher Werbung. Dazu eine Seite, die Imagewerbung für die DP darstellt.
Habe die DP jedenfalls per Mail aufgefordert die Zustellung künftig zu unterlassen.
Grüße, kehwo
PS:
Hatte Real vor 2 Monaten schonmal per Mail zur Unterlassung von Werbung aufgefordert. Die haben nun der "Einkauf Aktuell" einen Prospekt beigelegt. Nach dem 2. Verstoß wollte ich eine UE verschicken. Daher bekommt die obige Frage für mich eine praktische Bedeutung
hat dir real,- denn geantwortet? Und wenn ja, hat man deine Unterlassungserklärung unterschrieben? Ich gehe mal davon aus, das dies zu 100% NICHT geschehen ist. Dann bringt es dir nichts, wenn du nun wieder eine Unterlassungserklärung forderst, bzw. mit der Summe in der Unterlassungserklärung geliebäugelt hast.
"Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009
Da habe ich mich wohl nicht deutlich genug ausgedrückt, sorry.
Also, ich schicke zuerst immer eine Mail, ohne UE, einfach freundlich mit der Bitte die Werbung zu unterlassen. Das war vor ein paar Wochen bei Real. Hierauf hat man nicht geantwortet.
In aller Regel reicht das aus. Meist kommt eine kurze Entschuldigung dabei rum, was nett ist, aber aus meiner Sicht nicht zwingend. Hauptsache ist, dass keine weitere Werbung von dem betroffenen Unternehmen mehr kommt.
Ansonsten gebe ich dir natürlich Recht, noch eine UE, wenn schon die erste nicht unterzeichnet wurde wäre Zeit- und Geldverschwendung.
"Einkauf aktuell" ist (zumindest hier) als Postwurfsendung an alle Haushalte gekennzeichnet. Ob es sich bei dem Inhalt um eine Zeitung, ein Anzeigenblatt oder einfach nur eine Sammlung von Prospekten handelt, ist für die Beurteilung der Sachlage meines Erachtens zweitrangig. "Absender" der Postwurfsendung ist die Deutsche Post AG selber bzw. eine ihrer Töchter, also ist diese der erste Ansprechpartner, wenn es um Unterlassung geht.
Wie bei allen anderen nicht namentlich adressierten Sendungen auch gilt hier der Grundsatz, dass der am Briefkasten angebrachte Hinweis "Keine Werbung, keine Gratisszeitungen, keine Prospekte, keine Postwurfsendungen" respektiert werden muss. Wenn die DPAG dagegen verstößt, ist erst einmal sie diejenige, gegen die eine Unterlassung angestrengt werden muss.
Die Leistung, die die DPAG hier erbringt, ist meiner Ansicht nach einem ordinären Prospektverteilerdienst gleichzusetzen. Es gab in der Vergangenheit immer wieder Versuche von Supermärkten und dgl., die Verantwortung auf diese Dienstleister abzuwälzen und sich so aus dem Schussfeld zu ziehen; bei den hier im Forum diskutierten Fällen war dieser Versuch spätestens nach Beauftragung eines Anwalts schnell gescheitert.
In diesem Sinne dürfte der Versuch, eine UE von real zu erwirken, sicherlich brauchbare Erfolgschancen haben, immerhin buchen die bei der Post ja gezielt die Verteilung in bestimmten Wohngebieten, und sie wissen auch, wo Du wohnst.
Hier ist keine Kennzeichnung angebracht, nur ein Aufdruck mit der PLZ und den Angaben "Paket 1 von 19 - Inhalt 40 Stück". Ich stimme dir aber zu, dass angesichts des Verhältnisses Werbung/"Inhalt" kaum eine andere Bewertung als Werbung zustande kommen dürfte, als dass hier Werbung vorliegt.
Ich warte jetzt ersteinmal die Reaktion der DPAG ab - mit etwas Glück kann man aus der Antwort schließen, ob man selbst "Einkauf Aktuell" als Werbung sieht. Dann stünde einem Vorgehen gegen Real nichts im Wege. Ansonsten ist mir das Prozessrisiko zu groß. Es wäre ärgerlich an einen Richter zu geraten (ich rechne nicht damit, dass Real die UE unterzeichnen wird), der die Meinung vertritt, dass eine Gratiszeitung bereits bei minimalem redaktionellen Inhalt vorliegt.
Den Unterschied Werbung/Gratiszeitung halte ich vor folgendem Hintergrund für bedeutsam: Handelt es sich um Werbung haftet Real als Werbende und die DPAG als Störer. Wäre "Einkauf Aktuell" jedoch eine Gratiszeitung wäre der Einwurf bei uns zulässig und der Realprospekt als Beilage nicht zu beanstanden.
Die DPAG hat schnell reagiert und eine (offensichtlich) aus Textbausteinen bestehende Antwort geschickt - das geht natürlich in Ordnung bei einem Massengeschäft.
Wie Sie auf Ihrem Briefkasten deutlich vermerkt haben, möchten Sie keine Werbung erhalten. Trotzdem wurde Ihnen die Postwurfsendung "Einkaufaktuell" zugestellt. Dass Sie sich hierüber ärgern, verstehen wir gut. Bitte entschuldigen Sie die durch das Versehen entstandenen Unannehmlichkeiten.
Selbstverständlich schließt der Hinweis auf Ihrem Briefkasten auch die Zustellung von "Einkaufaktuell" aus. Aufgrund Ihres Schreibens haben wir unseren Mitarbeiter nochmals eindringlich darauf hingewiesen. Wir gehen deshalb davon aus, dass Ihr Hinweis künftig von allen Mitarbeitern beachtet wird.
Das lasse ich mal sacken und vielleicht bekommt Real dann in den nächsten Tagen die UE. Denn die DPAG schreibt ja eindeutig, dass der Hinweis ausreicht um die Werbung nicht zugestellt zu bekommen. Mithin sieht selbst die DPAG "Einkauf Aktuell" nicht als Gratiszeitung, sondern als Werbung und damit war auch der Einwurf des Prospekts mit der „Einkauf Aktuell“ unzulässig.
PS:
Sie teilen uns außerdem mit, dass Sie der Nutzung und Übermittlung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung widersprechen.
LG Kassel zu "Einkauf Aktuell": Siehe in
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] Parallelthread bzw.
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ].
Leider kein Az auffindbar.
Kernaussage (
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]):
„Durch die erkennbare und unerwünschte Werbung belästigt die Deutsche Post durch geschäftliche Handlungen die Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise. Deshalb sei ihr geschäftliches Handeln unzulässig.“
Das gelte insbesondere, wenn die Werbung in einer Plastikfolie verschweißt ist und die Betroffenen eine Trennung der die unerwünschte Werbung zusammenfassenden Plastikhülle von dem Werbepapier legal durchführen müssen.
Die unzulässige Zustellung von eingeschweißter Werbung stelle zudem eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen sowie eine Eigentums- oder Besitzstörung da.
Anfang März hatte ich endlich an meinem persönlichen Briefkasten einen deutlichen "Keine Werbung"-Aufkleber angebracht. Dennoch warf der Verteiler der Deutschen Post AG am 22.3.2014 dort eine neue Ausgabe der "Einkauf Aktuell"-Sammlung ein. Darüber beschwerte ich mich bei der Deutschen Post AG per E-Mail. Antwort erhielt ich ebenfalls per E-Mail, die ich bis auf den Ausflug zur Robinsonliste auch einigermaßen akzeptabel fand:
Zitat von Deutsche Post AG per E-Mail
Sehr geehrter xxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Auf Ihrem Briefkasten haben Sie vermerkt, dass Sie keine Werbung erhalten möchten. Dieser Hinweis wurde nicht beachtet – das tut uns leid.
Ihr Anliegen haben wir an die zuständige Abteilung vor Ort weitergeleitet. Damit wollen wir sicherstellen, dass Sie wie gewünscht künftig keine unadressierten Werbesendungen mehr von uns erhalten.
Ihren Widerspruch gegen die Nutzung und Übermittlung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung haben wir erhalten.
Deshalb wurde Ihre Anschrift in der zentralen Sperrdatenbank unseres Unternehmens – der Deutschen Post AG – gespeichert. Somit werden Sie künftig weder an Sie adressierte Eigenwerbung unseres Unternehmens noch unseren Postoffice-Katalog erhalten. Da Werbemaßnahmen immer eine gewisse Vorlaufzeit benötigen, ist es aber möglich, dass Sie innerhalb der nächsten Zeit noch Werbesendungen in Ihrem Briefkasten finden. Diese Werbeaktionen wurden bereits angestoßen, bevor wir Ihre Adresse in die Sperrdatenbank aufgenommen haben. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anschrift nur für Werbung unseres eigenen Unternehmens sowie der Markt- und Meinungsforschung gesperrt wird. Informationsschreiben im Rahmen von bestehenden Vertragsverhältnissen mit dem Unternehmen erhalten Sie nach wie vor.
Außerdem gilt die Sperre nur für unsere beanschriftete Eigenwerbung. Als Brief- und Logistik-Dienstleister sind wir verpflichtet, bezahlte und beanschriftete Werbung von anderen Unternehmen auch weiterhin zu transportieren und zuzustellen.
Weiterhin bewirkt die Sperre, dass eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte zu Werbezwecken ausgeschlossen ist.
Natürlich bezieht sich die Sperre nur auf die von Ihnen angegebene Anschrift. Bitte beachten Sie auch, dass beispielsweise eine neue Adresse aufgrund eines Umzugs oder eine Namensänderung nicht automatisch von der Sperre erfasst werden.
Hier noch eine wichtige Anmerkung:
Sofern Sie die Anzahl der Werbesendungen allgemein einschränken möchten, empfehlen wir den Eintrag in die sogenannte Robinsonliste des Deutschen Direktmarketing Verbandes. Derartige Einträge sind zwar nicht rechtlich bindend, jedoch orientieren sich seriöse Werbeversender an den Richtlinien dieses Verbandes und gleichen Ihre Anschriftendateien vor Aussendung entsprechender Werbung mit den dort hinterlegten Sperradressen ab. Die Kontaktdaten fügen wir bei:
DDV Deutscher Direktmarketing Verband e.V.
Hasengartenstr. 14
65189 Wiesbaden
Bitte beachten Sie, dass Ihr Eintrag in die Robinsonliste nur fünf Jahre gültig ist und danach erneuert werden muss.
Dieses Schreiben gilt als Bestätigung Ihres Widerspruches. Bitte nehmen Sie diese Hinweise zu Ihren Unterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
--
Ihr Kundenservice BRIEF
Deutsche Post AG
Kundenservice BRIEF
53247 Bonn
Deutschland
www.deutschepost.de
Deutsche Post DHL – The Mail & Logistics Group
Deutsche Post AG; Sitz Bonn; Registergericht Bonn; HRB 6792
Vorstand: Dr. Frank Appel, Vorsitzender; Ken Allen, Roger Crook, Jürgen Gerdes, John Gilbert, Lawrence Rosen, Angela Titzrath
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann
Dies ist eine Nachricht der Deutschen Post AG und kann vertrauliche, firmeninterne Informationen enthalten. Sie ist ausschließlich für die oben adressierten Empfänger bestimmt. Sind Sie nicht der beabsichtigte Empfänger, bitten wir Sie, den Sender zu informieren und die Nachricht sowie deren Anhänge zu löschen. Unzulässige Veröffentlichungen, Verwendungen, Verbreitung, Weiterleitung sowie das Drucken oder Kopieren dieser E-Mail und ihrer verknüpften Anhänge sind strikt untersagt.
E-POST. Organisiert, denkt mit, erledigt.
Nutzen Sie www.epost.de
Die Werbung in eigener Sache zum Schluss der E-Mail war freilich schon etwas frech wieder.
Am 1.9. fand ich nach einem kurzen Urlaub erneut eine Ausgabe der "Einkauf Aktuell" in meinem Briefkasten. Ich beschwerte mich erneut per E-Mail und diesmal antwortete die Deutsche Post AG fast schon einsilbig per Brief:
Zitat von Deutsche Post AG per Brief
Sehr geehrter xxx,
Sie haben sich die Mühe gemacht, uns Ihre Erfahrungen mit unserem Service zu schildern. Dafür sagen wir "Danke".
Auf Ihrem Briefkasten haben Sie vermerkt, dass Sie keine Werbung erhalten möchten. Dieser Hinweis wurde nicht beachtet - das tut uns leid.
Ihr Anliegen haben wir an die zuständige Abteilung vor Ort weitergeleitet. Damit wollen wir sicherstellen, dass Sie wie gewünscht künftig keine unadressierten Werbesendungen mehr von uns erhalten.
Haben Sie noch Fragen rund um die Deutsche Post DHL, dann melden Sie sich bei uns. Wir sind gerne für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundenservice
Hat sich da wer im Textbaustein verklickt? Die DHL hat hier ja nun nix verloren.
Ansonsten ist die Antwort eine Frechheit wie sie im Buche steht. "Meine Erfahrung" steht nicht im Zusammenhang mit der Nutzung "deren Services". Vielmehr erbringt die Deutsche Post AG einen Service gegenüber Dritten und das entgegen der gesetzlichen Bestimmungen gegen meinen ausdrücklichen Willen. Die Weiterleitung an die Abteilung vor Ort hatten wir schon im März. Das hat nicht mal ein halbes Jahr gehalten, also momentan eine Fehlerquote von irgendwas in der Nähe von 10%.
Aber ich sammele die Vorfälle mal weiter, wird sicherlich irgendwann für rechtliche Schritte ausreichen.
Und wieder das "EinkaufAktuell" im Briefkasten, diesmal sehr kurz nach meiner letzten Beschwerde.
Natürlich wollte ich mich erneut bei der Deutschen Post AG per E-Mail beschweren, musste aber feststellen, dass weder die bis vor kurzem im Impressum auf www.deutschepost.de angegebene E-Mail-Adresse info@ noch die jetzt dort neu angegebene impressum.brief@ funktionieren. Beide liefern einen Bounce:
header:
01: Return-Path:
02: Received: from mout-bounce.kundenserver.de ([212.227.15.31]) by
03: mx.kundenserver.de (mxeue005) with ESMTPS (Nemesis) id
04: xxx for <???@???.de>; Tue, 16 Sep 2014 xx:xx:xx
05: +0200
06: Received: from mda by moeue003.server.lan ID: [ID filtered]
07: Tue, 16 Sep 2014 xx:xx:xx +0200
08: Date: Tue, 16 Sep 2014 xx:xx:xx +0200
09: From: Mail Delivery System <mailer-daemon [at] kundenserver.de>
10: To: ???@???.de
11: Subject: Mail delivery failed: returning message to sender
12: MIME-Version: 1.0
13: Content-Type: text/plain; charset=utf-8
14: Content-Transfer-Encoding: 8bit
15: X-UI-Out-Filterresults: unknown:0;
16: Envelope-To: <???@???.de>
17: X-UI-Filterresults: notjunk:1;xxx
This message was created automatically by mail delivery software.
A message that you sent could not be delivered to one or more of
its recipients. This is a permanent error. The following address
failed:
"
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]":
SMTP error from remote server after RCPT command:
host: mx1.dhl.iphmx.com
#5.1.0 Address rejected.
--- The header of the original message is following. ---
Received: from xxx (xxx)
by mrelayeu.kundenserver.de (node=mreue006) with ESMTP (Nemesis)
id xxx; Tue, 16 Sep 2014 15:04:25 +0200
From: "xxx" <???@???.de>
To: <
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]>
Subject: xxx
Date: Tue, 16 Sep 2014 15:04:19 +0200
Message-ID: <xxx@de>
MIME-Version: 1.0
Content-Type: text/plain;
charset="iso-8859-1"
Content-Transfer-Encoding: quoted-printable
X-Mailer: Microsoft Office Outlook 12.0
Thread-Index: xxx
Content-Language: de
X-Provags-ID: xxx
X-UI-Out-Filterresults: notjunk:1;
Offensichtlich hält die Deutsche Post AG daher momentan im Impressum keine funktionierende Kontaktmöglichkeit per E-Mail vor. Darüber habe ich eine Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale eingeworfen.
Zwei weitere Zustellversuche per E-Mail (zuletzt gerade eben) scheiterten erneut an demselben Problem. Die Deutsche Post AG scheint die Bereitstellung eines funktionierenden E-Mail-Kontakts für entbehrlich zu halten.
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