Hallo Zusammen,

mich interessiert, ob es gerichtliche Entscheidungen gibt, anhand derer man feststellen kann, ob das von der DP verteilte Werbemittel "Einkauf Aktuell" als Werbung oder als Gratiszeitung anzusehen ist.

Gibt es hier bspw. Quoten, wieviel redaktioneller Inhalt vorhanden sein muss?

Ansich möchte ich mich nicht gegen Gratiszeitungen am WE wenden, der Anteil an Inhalt ist hier immer ganz brauchbar. Bei "Einkauf Aktuell" (mal davon ab, dass der Titel kaum den Eindruck von redaktionellem Inhalt macht) habe ich gerade mal durchgezählt: Auf 72 Vorder- und Rückseiten kommen 7 Seiten mit etwas, das man bei sehr gutem Willen als redaktionellen Inhalt bezeichnen könnte. Aber auch das sind Auszüge aus dem ADAC-Heftchen und damit aus meiner Sicht eher Werbung. Dazu eine Seite, die Imagewerbung für die DP darstellt.

Habe die DP jedenfalls per Mail aufgefordert die Zustellung künftig zu unterlassen.

Grüße, kehwo


PS:
Hatte Real vor 2 Monaten schonmal per Mail zur Unterlassung von Werbung aufgefordert. Die haben nun der "Einkauf Aktuell" einen Prospekt beigelegt. Nach dem 2. Verstoß wollte ich eine UE verschicken. Daher bekommt die obige Frage für mich eine praktische Bedeutung