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Thema: mediacenter24 ....was soll ich machen?

  1. #121
    Hyperparasit Avatar von wahwah
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    Wer auf einen Anruf von mediacenter24 hereingefallen ist, hat seine Einzugsermächtigung telefonisch erteilt
    Ach ja? Alle mir bekannten Fälle haben wissentlich keine Einzugsermächtigung erteilt!

    Und bei Lastschriften in betrügerischer Absicht gilt meines Wissens immer noch eine Frist von 13 Wochen.

    SEPA hin oder her, ich lasse mich da gern eines besseren belehren.
    Ignorantia non est argumentum

  2. #122
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    Zitat Zitat von SOSiLi Beitrag anzeigen
    ... die Richtlinien für SEPA-Lastschriften zugrunde zu legen, die von den Abzockern gar nicht genutzt werden...
    So grundsätzlich stimmt das nicht. Ich hab' vom Konto meiner Mutter auch schon eine SEPA-Lastschrift stornieren lassen.
    Statistik: Die Liste der Gewinnspielfirmen, die seit 2008 meine Mutter angeschrieben hat, ist inzwischen bei 148 Firmen!

  3. #123
    Forenbarbar Avatar von alariel
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    Ich gebe zu, den Ursprungspost von sge-irgend-eine-nummer (den vom 24.) nicht wirklich verstanden zu haben, aber ich bin auch kein Kryptologe.

    Meines Erachtens gehst Du aber von der Annahme aus, dass hier eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist - was aber nirgendwo in den Beiträgen steht. Oder anders ausgedrückt, es gibt keine Einzugsermächtigung; die Abbuchungen sind gemeinhin illegal.
    Also, wenn die bei mir abbuchen würden und meine Bank das nicht zurückbucht, darf sich $Bank direkt auf eine Strafanzeige einstellen, ganz abgesehen davon, dass ich da schneller weg bin als die "Kredit" sagen könnten. Wider besseres Wissen, mit Vorsatz... da ist aber mal mindestens Beihilfe drin. OK, bei der deutschen Justizlogik sei ein Erfolg mal dahingestellt, aber erstmal wär' das auf dem Tisch.
    Klickibunti, zur Dunklen Seite dieser Weg Dich führt!
    Isediatur ignoratia vestra ac stupitiatae causa!
    Barbar - und stolz darauf!! ~***~ Nam et ipsa scientia potestas est!

  4. #124
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    Zitat Zitat von SOSiLi Beitrag anzeigen
    Und für diese Lastschriften gelten die entsprechenden Geschäftsbedingungen, also die 6-Wochen-Frist, usw.
    Hey SOSiLi, Grundsätzlich magste ja recht haben (SEPA usw. - das WIKI ist da vielleicht nicht wirklich präzise), aber Du übersiehst auch was.
    Zwar steht in allen AGB der Banken etwas von 6-Wochen-Frist. Da steht aber bis auf einen Fall (und die AGB dürften insoweit unwirksam sein) auch stets etwas von Lastschriften, "für die er eine Einzugsermächtigung erteilt hat". Da die ganzen Knalltüten am Telefon aber immer was von "im Auftrag der Deutschen Glückdynastie" und ähnliches faseln, statt ihre Identität offenzulegen, hat es der Angerufene mit einer nicht identifizierbaren Person zu tun. Einer solchen Person gegenüber kann wohl eher nicht wirksam eine Einzugsermächtigung erteilt werden, denn sonst könnte hinterher jeder kommen und sagen, er sei der Typ, der da angerufen hätte usw. Da die Banken für die Erteilung der Einzugsermächtigung - was schon die Formulierung der 6-Wochen-Frist in den AGB deutlich macht - in der Beweispflicht sein dürften, haben sie ein Problem.

    Dank unseres lieben Gesetzgebers sind die Rückforderungsmöglichkeiten seit 01.11.2009 allerdings mit [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] zeitlich deutlich begrenzter als zuvor - unabhängig von SEPA oder nicht, wenn ich das recht verstanden habe. Die 6-Wochen-Frist können die Banken wohl auch schon allein deshalb in die Tonne treten, weil sie in den meisten Fällen nicht mal der Pflicht zur Bekanntgabe des Abbuchenden nachkommen. Nach der oben verlinkten Norm übrigens auch die 13 Monatsfrist. Und da wirds spannend, wie hoch die Hürde genau ist, wenn es heißt:
    "Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn der Zahlungsdienstleister den Zahlungsdienstnutzer über die den Zahlungsvorgang betreffenden Angaben gemäß Artikel 248 §§ 7, 10 oder § 14 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich."
    Unterrichtung heißt unter anderem Info über Identität des Abbuchenden:
    eine dem Zahlungsvorgang zugeordnete Kennung, die dem Zahler die Identifizierung des betreffenden Zahlungsvorgangs ermöglicht, sowie gegebenenfalls Angaben zum Zahlungsempfänger,
    "Gegebenenfalls" bezieht sich nach meinem Verständnis auf die Frage, von wem die Zahlung ausgelöst wurde, so dass bei nicht vom Zahler angestoßenen Vorgängen, z. B. bei Lastschriften, selbstverständlich über die Identität des Abbuchenden zu unterrichten ist. Wie soll er auch sonst die Berechtigung zur Abbuchung überhaupt auch nur prüfen? M. a. W. Wird die Identität des Abbuchenden nicht mitgeteilt, dann ist es auch nichts mit der 13 Monatsfrist. Was aber muss genau mitgeteilt werden? Gute Frage, dazu fehlt es wohl derzeit noch an Rechtsprechung. "Deutsche Glcksdynastie" u. ä. dürfte aber kaum reichen. Oder bei wem willste Dich beschweren, wenn auf dem Kontoauszug im Verwendungszweck eben nur steht, "Deutsche Glücksdynastie" habe der Bank angeblich ne Einzugsermächtigung vorgelegt? Wer solchen Schrott zulässt, haftet meines Erachtens nach.

    Während die Banken eigentlich der treuhänderische Wächter zu den Gütern ihrer Kunden sein sollten, haben sie in Wirklichkeit das Tor schön weit aufgemacht, alle auf der Straße zu ner großen Sause eingeladen und von ihren Kunden den Personalausweis verlangt, wenn er wissen wollte, was da in seinem Haus los ist. Einige besonders dreiste haben nicht nur gepennt, sondern kräftig Zoll kassiert von denen, die Rückenschmerzen vom Geldrausschleppen hatten. Als der Kunde nach Hause kam und die Bescherung sah, haben sie gesagt, zu spät und auf ihre AGB verwiesen, in denen wortwörtlich was anderes stand, wenn man genau liest. So siehts aus.
    sastef

  5. #125
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    Hallo, hätte ne Frage habe vorhin en Anruf von denen bekommen, wegen einer gewinnspielerweiterung um (weitere) 3 monate...habe (nach dem ich schlag den raab beim gewinnspiel mitgemacht habe) im februar einen Anruf bekommen von einer gewissen Dorit Engel (name von dem Gewinnspiel weiß ich nimmer aber irgendwas mit 24) Diese Frau hat mich beschwätzt und ich habe meine Kontodaten etc. rausgerückt...habe dann aber beim Kontrollanruf mich aus dem system löschen lassen und somit nichts bezahlt (habe ich zumindest gedacht dass ich gelöscht wurde).

    Doch heute hat mich Pegasus24 angerufen. Dieser Mann hatte alle Daten von mir.

    Habe jetzt Folgendes Problem: Habe mir am telefon wieder das abo andrehen lassen (55 euro im monat )und will da eigentlich nicht mitmachen.

    Das gespräch verlief so:
    -der Typ rückte informationen(wie das gespräch ablauft, und dass er dann einfache antworten von mir haben wollte, welche aufgezeichnet werden) heraus und versprach große gewinne....

    Bei der Aufnahme:
    1.) fragte er mich ob ich damit einverstanden bin dass das gespräch als beweiß für einen Vertragsabschluss aufgezeichnet wird. antwort:Ja
    2.) Persönliche Daten abgefragt (auch Konto) und mich die letzten 4 ziffern meiner Kontonummer sagen lassen) antwort: Ja + 4 letzten nummern
    3.) Er fragte ob das mir bewusst ist, dass das jeden monat 55 euro kostet und dass ich das gewinnspiel 4 wochen vor ablauf kündigen muss. (ab jetzt 3 monate) -->Ja
    4.) Er fragte mich ob das ok ist, dass sie mir die schriftform zuschicken (hat auch irgendetwas mit Widerruf geschwafelt) -->Ja
    5.) ich versuchte mich rauszureden (schlechte handyverbindung etc.) dass ich momentan beschäftigt bin...er drohte mir dass wenn ich heute nicht die telefonzusage mache mein (nicht vorhandenes)ABO um 6 monate verlängert wird....dann hat er alle fragen noch mal von anfang an gemacht... also mit frage des mitschnitts etc., nur in dem Mitschnitt darin kommen nie die Drohungen und die "ABO-Verlängerung" vor... er Sagte in 7 tagen kommt die schriftform....

    Meine Frage: Was muss ich tun um da auszusteigen, also den vertrag nicht geltend zu machen? habe ein mulmiges gefühl bei dieser ganzen sache bin azubi und will mir das nicht leisten =(

    Problematik dabei ist im Mitschnitt hört es sich so an, als wenn ich einen ganz normalen Vertrag abgeschlossen habe und die Einwilligung des Einzugs der 55 euro gemacht habe.

    In 7 Tage oder so sollte die Schriftform kommen.. whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Bitte um Antwort.
    Geändert von siebich (28.05.2011 um 13:13 Uhr) Grund: Whois eingefügt. Forenregeln lesen, verstehen, anwenden.

  6. #126
    Waldorf Avatar von siebich
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    Bitte hier mal lesen:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] und
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Vertrag
    und selbstredend diesen Thread.

    Es sollten in den Verlinkungen und in diesem Thread alle Fragen erschöpfend beantwortet werden.
    Hier etwas Lesestoff: Portal

    Die Familie von morgen
    (vorsicht Ironie)

  7. #127
    Graue Pestilenz Avatar von Fidul
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    Zitat Zitat von Razcal Beitrag anzeigen
    In 7 Tage oder so sollte die Schriftform kommen.. whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Ach ja, immer wieder schön: Der virtuelle Ficki-Victor im Whois und gehostet by Lasercrest. Da lacht sich jemand ins Fäustle.


    Edit:
    Zitat Zitat von AGB
    Ladungsfähige Anschrift:
    Agro Aromunia Ltd.
    1 Kings Avenue
    London N21 3NA
    United Kingdom
    -> [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Wir kriegen euch alle!

  8. #128
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Aber er findet immer wieder Strohmänner aus Zypern, die ihm helfen, neue Firmen zu gründen.

    Da die Firma aber in Deutschland keine Niederlassung hat, dürfte die Durchsetzung von Forderungen schwer fallen.

    Auch hier könnte ein kleiner Tip an die Finanzbehörden helfen. Immerhin gibt es ja ein deutsche 180-er Nummer und ein Postfach in DE sowie eine Menge Kunden, die gewerbliche Aktivitäten mit Begründung einer Steuerpflicht in Deutschland vermuten lassen.
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  9. #129
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    also muss ich einfach nur wenn das schreiben kommt nach zurückschreiben?





    Eigener Name
    und Adresse

    Name und
    Adresse
    des
    Vertragspartners Datum


    Betreff: Schreiben vom xx.xx.xxxx, AZ: xxxxxxxxxxxx


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich widerspreche jeglichen Zahlungsforderungen
    und bestreite das Vorliegen eines wirksamen Vertrags.
    Sollte ich mich bezüglich letzterem im Rechtsirrtum befinden,
    erkläre ich hilfsweise und vorsorglich den Widerruf.
    [Den nächsten Satz nur einfügen, wenn Sie möglicherweise Ihre
    Kontonummer bekanntgegeben haben]
    Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich Lastschriftabbuchungen
    von meinem Konto als ungenehmigt betrachte und eine Rückbuchung
    zu Ihren Lasten vornehmen lassen werde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Unterschrift





    und die adresse steht dann auf deren post, weil london die adresse ja nicht ladungsfähig

  10. #130
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    Zitat Zitat von Razcal Beitrag anzeigen
    also muss ich einfach nur wenn das schreiben kommt nach zurückschreiben?
    Nein, musst Du nicht.
    Eine Korrespondenz mit Nutzlosen und Gewinnbimmelkaspern ist eher kontraproduktiv und kaum erfolgversprechend.
    Wichtig ist dagegen, sein Konto im Auge zu behalten und unberechtigte Lastschriften sofort zurückbuchen lassen.

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