Das Unternehmen DGS Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung mbH hatte wahllos Verbraucher anrufen lassen, um über das Produkt Hausnotruf zu informieren.
Im Verlauf des Telefongesprächs wurde insbesondere Senioren ein Vertreterbesuch zu diesem Thema angekündigt. Dadurch fühlten sich viele Angerufene überrumpelt; es wurde ein Überraschungsmoment erzielt, das geeignet war, beim Angerufenen eine abgewogene Entscheidung zu verhindern.
Vermittlung von Beratungsterminen
Auch Anrufe zum Zwecke der Vereinbarung eines Beratungstermins stellen Werbeanrufe dar – dies gilt selbst dann, wenn über Produkte fremder Unternehmen beraten werden soll. Dem Unternehmen war nach den Ermittlungen der Bundesnetzagentur dabei zudem vollumfänglich bewusst, dass für die Werbeanrufe keine Einwilligungen der Verbraucher vorlagen.
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