Selbst wenn es Realität werden sollte, öffnen sich umgehend Schlupflöcher und/oder andere Interpretationen - siehe DSGVOOb und wenn wann das Realität wird?![]()
Selbst wenn es Realität werden sollte, öffnen sich umgehend Schlupflöcher und/oder andere Interpretationen - siehe DSGVOOb und wenn wann das Realität wird?![]()
Dieses Beispiel bestätigt erneut, dass ein Eingreifen der Behörden an den Abholstellen zum Erfolg führen kann. Oft ist der Bus nicht verkehrssicher oder der Lenker, wie in diesem Fall, überhaupt nicht befugt Fahrgäste zu transportieren. Dann fällt die Abzocktour gleich ins Wasser.![]()
Und wie bei solchen betrügerischen Kaffeefahrten üblich, sollte das versprochene Ziel nicht angesteuert werden.Auch bei der Verkehrskontrolle des Busses wurden die Polizisten fündig und nahm mehrere Verstöße auf: So hatte der Busfahrer nicht einmal im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines und hätte daher auf keinen Fall Fahrgäste transportieren dürfen.![]()
Selbstverständlich war die vorgesehene Verkaufsveranstaltung nicht angemeldet.Auch der tatsächliche Zielort der Kaffeefahrt war ein ganz anderer: Statt nach Münster sollte es in die Gemeinde Nottuln (Kreis Coesfeld) gehen.![]()
Gruß von SpamKampfDas für die Veranstaltung zuständige Ordnungsamt in der Gemeinde Nottuln wurde ebenfalls informiert und wird voraussichtlich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Gewerbeordnung gegen den Veranstalter einleiten.
Guten Tag allerseits,
ich hole diesen alten Thread mal aus der Versenkung und zwar aus folgendem Grund:
Das Kaffeefahrten-Geschäft hat durch das Corona-Virus sicherlich einen Schlag erhalten. Zumindets hört und liest man dazu kaum noch etwas. Aber: Einige Veranstalter scheinen stattdessen Hausbesuche zu machen. [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] Das ist besonders übel, denn ein Teil der betreffenden Senioren ist ja gugläubig und leicht zu manipulieren und droht daher auf die Verkäufer herinzufallen und den überteuerten nutzlosen Plunder zu kaufen.
Grüße von
Mission Imposible
Ja, aber sobald die Einschränkungen zurückgefahren sind und die Normalität wieder zurückgekehrt ist, dann dürften sich die Gauner wieder ihre Kaffeefahrtenopfer suchen.
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Allerdings wird der Verkauf von den beliebten und gewinnbringenden Nahrungsergänzungsmitteln künftig verboten und bei Verstoß ab dem 28. Mai 2022 mit Bußgeldern bis 10.000 Euro bestraft.Durch die Corona-Pandemie konnten sie zuletzt nicht mehr stattfinden, was sich ab Sommer/Herbst 2021 vermutlich wieder ändern wird.
Gruß von SpamKampfUnter anderem wird konkret der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln verboten und der Bußgeldrahmen von 1.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht.
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Bisher nur ein Teil RealitätErweiterung des Instrumentariums zur Bekämpfung unseriöser Kaffeefahrten: Ausdehnung der Anzeigepflicht auf grenzüberschreitende Kaffeefahrten und die Beförderung der Teilnehmer zum Veranstaltungsort, Vertriebsverbote für ungeeignete Produkte (Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte, Finanzdienstleistungen und ggf. Pauschalreisen), Erweiterung der Publizitätspflicht des Veranstalters (Name und Wohnung oder gewerbliche Niederlassung, keine Postfachanschrift), Anhebung der Bußgeldbeträge für Verstöße;
Änderung §§ 4, 56a, 60d und 145 Gewerbeordnung
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Update: Der Verkauf von Medizinprodukten und Finanzdienstleistungen soll künftig verboten werden
Geändert von Arthur (19.07.2021 um 07:41 Uhr)
Danke fürs Querverlinken, Arthur.
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Fortsetzung im LinkDer Verkauf von Versicherungen, Bausparverträgen, Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten – etwa Kapseln mit Fett- oder Kohlenhydratblockern – auf sogenannten Kaffeefahrten ist ab 28. Mai 2022 grundsätzlich verboten. Mit dem „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht“ wird den häufig irreführenden Verkaufsmethoden für diese Produkte auf solchen Veranstaltungen ein Riegel vorgeschoben. Insbesondere ältere Menschen als bevorzugte Zielgruppe sollen so vor missbräuchlichen Praktiken geschützt werden.
Hätte man schon vor vielen Jahrzehnten machen sollen.
Geändert von blizzy (05.05.2022 um 07:24 Uhr)
Der Gesetzgeber mahlt noch langsamer als die Justiz.
Oo:..
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