siehe:
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Dann, dann schaun mer mal...
Nach Auskunft der Polizei, war den älteren Herrschaften in einem persönlich an sie adressierten Schreiben versprochen worden, dass sie durch die Teilnahme an einer sogenannten "Kaffeefahrt " kostenlos einen hochwertigen "Senioren-Computer 60 plus" erhalten würden.
Klingt ja ganz nach einer Veranstaltung der Postfachbewohner der
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Bei der anschließenden Überprüfung der Hotelzimmer des festgenommenen Verkäufers wurde zudem Rauschgift gefunden und sichergestellt. Ferner ergab die Überprüfung des 29 Jährigen, dass dieser in Niedersachsen eine Freiheitsstrafe anzutreten hätte.
Oh oh, gut dass die Polizei hier energisch durchgegriffen hat.
Konsequentes Handeln durch Landratsamt und Polizei führt zum Erfolg
Wie heute zu lesen ist:
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brechen die vorgesehenen Kaffeefahrten im Raum Freising, Erding und Dachau zusammen:
Tag für Tag kontrollierten nun Mitarbeiter der Landratsämter gemeinsam mit der Polizei Reisebusse, unter anderem eines Augsburger Reiseunternehmens, das bereits kürzlich in Zusammenhang mit solchen Kaffeefahrten in Erscheinung getreten war.
Bei den Veranstaltern liefen daraufhin offenbar die Telefone heiß: Alle Verkaufsveranstaltungen, die von den Reisebussen hätten angefahren werden sollen, wurden von den Moderatoren abgesagt. Auch ein bereits für die Folgewoche für Abzockveranstaltungen reservierter Saal wurde von den Veranstaltern storniert.
Über die erfolgreichen Aktivitäten und gezielten Maßnahmen dieser Behörden wurde schon in unterschiedlichen Threads berichtet:
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Wenn die Ämter nur alle so gut zusammenarbeiten würden, dann wäre das bald das Ende dieser unseriösen Kaffeefahrten. Bitte weiter so!
Verstorbene können ihren Gewinn logischerweise nicht abholen
Jemand sollte den Kaffeefahrtenabzockern mitteilen, dass der Versand von Gewinnbriefen an bereits vor Jahren verstorbenen Verbrauchern wenig Chance auf Erfolg hat und eher für Empörung sorgt.
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Die Dreistigkeit der Absender zeigte sich in einem Fall vom 12.11.11, bei dem eine bereits seit Jahren verstorbene Seniorin angeschrieben und aufgefordert wurde, ihre vermeintlich gewonnenen 1000 Euro bei einer Werbefahrt, mitsamt anderen Geschenken, in Empfang zu nehmen. Das entsprechende Schreiben wurde von dem mit Recht erbosten Enkel der Verstorbenen bei der Polizeiinspektion Rosenheim abgegeben.
Mein gut gemeinter Rat an die Kaffeefahrtenveranstalter: bitte sorgt dafür, dass Eure Datenbanken aktuell gehalten werden und kauft künftige Adressen nur von seriösen Quellen ein.
Grundsätzlich spricht nichts gegen die Teilnahme an einer Kaffeefahrt. Vorausgesetzt es handelt sich um einen seriösen Veranstalter [...]
Unser Forum ist ja voll mit Berichten von seriösen Kaffefahrten... Meiner Meinung nach gibt es keine seriösen Veranstalter in dieser Branche. Ein solcher müsste:
- seinen tatsächlichen Firmennamen wie im Handelsregister eingetragen nennen
- auf unwahre Gewinnversprechen verzichten
- klarstellen, dass es sich um eine Verkaufsveranstaltung handelt
- das tatsächliche Ziel der Reise angeben
- auf "erpresserische" Methoden bei der Veranstaltung verzichten und die Gäste nicht unter Druck setzen
- verkehrssichere Reisebusse mieten
- und und und...
Was die Adressdatenbanken betrifft: Meine Mutter hat mal ihren Vornamen geändert (ist ne lange Geschichte) und erhält Jahre später immer noch Post an ihren alten Namen. Da wundert es mich auch nicht wenn Verstorbene angeschrieben werden.
Meiner Meinung nach gibt es keine seriösen Veranstalter in dieser Branche.
offtopic:
Es gibt sie schon und gar nicht so selten, allerdings wird man hier im Forum bedingt durch das Oberthema der Plattform kaum darüber lesen. Neben karitativen Einrichtungen (Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, Caritas, Kirchengemeinden, etc.), die häufig Fahrten für Senioren anbieten, findet man Tagestouren zu beliebten Ausflugszielen in vielen Katalogen von Reisebusunternehmen mit entsprechend großer Flotte. Bei letzteren kostet sie Busfahrt dann aber in der Regel mehr als 20 Euro, und man bekommt alle von Dir geforderten Angaben. Und wenn in diesem Rahmen Verkaufsveranstaltungen angefahren werden, dann ausschließlich in Form von frei zugänglichen Messen oder Märkten ohne „Intensivberatung“.
Alle denen ist eins gemeinsam: Die Veranstalter sind namentlich bekannt, recherchierbar,
und "auffindbar". Dies ist bei den hier zur Diskussion gestellten nie der Fall,
sondern nur unter fiktiven Phantasieadressen in Cloppenburg etc...
Die Rede war von seriösen Kaffeefahrten, nicht allgemein von Tagesausflügen. Nach meinem Verständnis hat eine Kaffeefahrt "per Definition" eine Verkaufsveranstaltung zum Ziel, siehe auch Kaffeefahrt und
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Tagesausflüge von den angesprochenen Organisationen wie der Caritas, AWO, Gemeinden, Kirchengemeinden und örtlichen Vereinen sind etwas ganz anderes. Man erkennt seriöse Veranstalter unter anderem daran, dass sie nicht mit angeblichen Gewinnen und Geschenken werben und sich nicht hinter Postfachadressen verstecken.
Aber genug, ich will hier nicht öffentlich über Begriffe diskutieren. Bei Bedarf gerne Privatnachricht an mich... Beabsichtigte Aussage meines vorheringen Beitrags war, dass Kaffeefahrten grundsätzlich und durch die Bank unseriös sind und man am besten grundsätzlich nicht teilnehmen sollte.
Beabsichtigte Aussage meines vorheringen Beitrags war, dass Kaffeefahrten grundsätzlich und durch die Bank unseriös sind und man am besten grundsätzlich nicht teilnehmen sollte.
offtopic:
FULL ACK: Der Begriff Kaffeefahrt ist zum Synonym der Abzocke vornehmlich älterer Mitbürger geworden:
offtopic:
Zitat von de.wikipedia.org/wiki/Kaffeefahrt
Eine Kaffeefahrt ist die verschleiernde Bezeichnung für eine organisierte Fahrt mit dem Bus oder Schiff mit angeschlossener Verkaufsveranstaltung. Teilnehmer sind typischerweise Rentner, die das Angebot einer scheinbar billigen Ausflugsfahrt mit Kaffee und Kuchen (daher der Name) oder einem Mittagessen nutzen.
offtopic:
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Wird eine Busfahrt oder ein Treffen mit weiteren "Gewinnern" in einem Hotel oder einem Lokal angekündigt, sollten die Teilnehmer mit einer Verkaufsveranstaltung rechnen.
Da die Kaffeefahrtenabzocker nach einem erfolgreichen Tag oft viel Bares bei sich haben, sind diese ideale Opfer für Raubüberfälle.
Das Urteil zu diesem Kaffeefahrtenüberfall wurde jetzt verkündet:
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Die Richter sprachen den 25 Jahre alten Haupttäter aus Lindern und einen 21-jährigen Mann aus Werlte wegen schweren Raubes schuldig
Der Emsländer wurde zu zweieinhalb und der 25-jährige zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Was lernt man daraus? Senioren auf Kaffeefahrten um mehrere tausend Euro zu betrügen endet meistens, wenn überhaupt, mit einer Geldstrafe für die Abzocker aber das ergaunerte Geld (in diesem Fall 15.000,00 Euro Tageseinnahmen) aus einer erfolgreichen Kaffeefahrt auf andere Weise zu beschaffen (Überfall) führt zu Haftstrafen. Natürlich muss hier der Tatvorgang und die Schwere der Vorgehensweise berücksichtigt werden. Die Täter haben sich in diesem Fall das Geld beschafft, in dem Sie das Opfer mit einem Messer bedroht haben. Bei Kaffeefahrten wird das Geld nicht mit Messern oder Schießeisen beschafft, sondern mit Überredungskünsten, psychologischem Druck und natürlich auch Drohungen, z.B. „wir fahren Sie nicht mehr nach Hause, wenn Sie nichts kaufen“. Also, ist eine Differenzierung zwischen den beiden Delikten schon gerechtfertigt, oder?
Ich frage mich wie das Ganze ausgegangen wäre, wenn einige betrogene Rentner sich zusammen getan hätten, um nur ihren versprochenen und den ihnen zustehenden Gewinn auf diesem Wege zu beschaffen.
Gruß von SpamKampf
Geändert von SpamKampf (21.11.2011 um 15:36 Uhr)
Grund: Link repariert
Ich will hier gar nicht darüber diskutieren, ob das Strafmaß im vorliegenden Fall gerechtfertigt war oder nicht. Dies können wir gerne in einem anderen Bereich vertiefen. Nur so viel: Es hat schon einen Grund, warum allgemein die Mindeststrafe für schweren Raub so hoch angesetzt ist. Denn die Situation kann leicht eskalieren, was dann zu schweren oder tödlichen Verlezungen des Opfers führen kann. Insofern ist eine derartige Tat kaum mit Betrug zu vergleichen, denn da kommt neben dem finanziellen Schaden bestenfalls eine seelische Beeinträchtigung des Opfers in Betracht.
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