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Thema: Allgemeine Hinweise bzw. Artikel über Kaffeefahrten

  1. #481
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard Kaffeefahrtabzocker steht im Juni 2016 vor Gericht / Halle

    Wieder mal muss sich ein Werbesprecher für den Verkauf von angeblich medizinischen Produkten (Matratzenauflagen) vor Gericht verantworten.

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Dem im September 1992 geborenen Angeklagten wird versuchter Betrug in Tateinheit mit irreführender Werbung und Verstößen gegen das Medizinproduktegesetz und das Heilmittelwerbegesetz zur Last gelegt
    Im Falle einer Verurteilung kommt die Verhängung einer Geldstrafe oder auch einer Freiheitsstrafe in Betracht.
    Gruß von SpamKampf

  2. #482
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    Standard Kaffeefahrt vereitelt!

    Wie heute auf der Internetseite: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] zu lesen ist, sind die Kaffeefahrtenveranstalter im Raum Cottbus unterwegs, um Senioren angebliche Heilmittel sowie Technikartikel als Gesamtpaket für teures Geld (6.000 Euro) aufzuschwatzen. Um schnell an das Geld zu kommen, wurden die potenziellen Opfer per Kleinbus zur Bank gefahren.

    Erfreulicherweise konnte das Geschäft rechtzeitig vereitelt werden und die 6.000 Euro blieben auf der Bank.

    Gruß von SpamKampf

  3. #483
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    Standard Hohe Haftstrafen für Kaffeefahrtenbetrüger

    Zitat Zitat von SpamKampf Beitrag anzeigen
    wurde in Oldenburg ein neuer Prozess gegen Kaffeefahrtenveranstalter eingeleitet
    Wie gestern auf [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] zu lesen war, hat das Gericht harte Urteile gegen die angeklagten Kaffeefahrtenabzocker gefällt.

    Im Prozess gegen die fünf Kaffeefahrten-Veranstalter, darunter drei Brüder aus Lindern, die sich seit Januar dieses Jahres vor dem Oldenburger Landgericht wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betruges in mehreren Fällen verantworten mussten, sind die Angeklagten am Freitag zu hohen Haftstrafen verurteilt worden.
    Einer der Brüder wurde zu einer 4 ½ jährigen Gefängnisstrafe verknackt! Ein anderer Bruder muss für 3 Jahre ins Gefängnis. Die restlichen Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen.

    Gruß von SpamKampf

  4. #484
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard Gefängnisstrafen für Kaffeefahrtenbetrüger

    Etwas ausführlicher berichtet die NWZ Online heute über den Ausgang des Gerichtsverfahrens:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Natürlich sieht die Verteidigung das völlig anders:
    Die Verteidiger der Hauptangeklagten hatten auf Freispruch plädiert. Sie konnten ein strafbares Handel ihrer Mandanten nicht erkennen, wohl aber das Gericht – und das in aller Deutlichkeit.
    Natürlich muss jetzt damit gerechnet werden:
    Es ist zu erwarten, dass die Verteidigung Revision einlegt.
    Aus dem Artikel geht auch hervor, dass nicht nur zwei der Brüder ins Gefängnis müssen, sondern auch ein weiterer Angeklagter soll zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden sein.

    Gruß von SpamKampf

  5. #485
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Standard

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung. Dabei werden – anders als bei der Berufung (Appellation) – grundsätzlich nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht, sondern lediglich das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft.
    Die Revision dürfte wenig Erfolgschancen haben.

  6. #486
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Standard

    Zitat Zitat von Arthur Beitrag anzeigen
    Die Revision dürfte wenig Erfolgschancen haben.
    Außerdem möchte der Anwalt für das Revisionsverfahren Geld haben. Sonst gibt's nix!

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  7. #487
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard

    Zitat Zitat von Arthur Beitrag anzeigen
    Die Revision dürfte wenig Erfolgschancen haben.
    Der letzte Versuch eines vom Landgericht Oldenburg verurteilten Kaffeefahrtenmitstreiters sich aus der Schlinge zu ziehen ist gescheitert. Hoffentlich ist es diesmal auch so.

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Der Organisator von Kaffeefahrten ist zu recht in sieben Fällen wegen Urkundenfälschung vor dem Landgericht Oldenburg verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen ….
    Warten wir jetzt mal ab, ob die Verteidigung Revision einlegt.

    Gruß von SpamKampf

  8. #488
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard Kaffeefahrt abgebrochen

    Wie heute auf der folgenden Seite zu lesen ist, hat der Veranstalter nach einer Buskontrolle die Kaffeefahrt abgebrochen.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Anfang dieser Woche bekam die Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg Wind von einer geplanten „kostenlosen Kaffeefahrt“, zu der ein bislang unbekannter Veranstalter bereits zu Monatsmitte per Postwurfsendung Senioren, unter anderem aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg, eingeladen hatte.
    Mit diesem Wissen entschlossen sich die Beamten der örtlichen Polizeiinspektion, den für Donnerstagmorgen (22.09.2016) gegen 07.00 Uhr am Bahnhof Sulzbach-Rosenberg angekündigten Bus zu kontrollieren.
    Aus gut unterrichteten Kreisen war im Nachgang zu erfahren, dass das geplante Unternehmen „Kaffeefahrt“ im Raum Forchheim abgebrochen wurde und der Busfahrer seine Fahrgäste allesamt an ihre Ausgangsorte zurück bringen musste.
    Gruß und schönes Wochenende von SpamKampf

  9. #489
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Standard

    zum selben Ereignis
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Bei solchen Veranstaltungen, die in der Behördensprache auch als sogenannte „Wanderlager“ bezeichnet werden, reichen die feilgebotenen Waren von Betten und Decken über Kochtöpfe, Nahrungsmittel bis hin zu Badezusätzen, schreibt die Polizei weiter.
    ...
    In stundenlangem zermürbendem Vortrag werden rhetorisch professionell die Produkte angepriesen“, so die Polizei. Bustransporte ins grenznahe Ausland und massive Beeinflussung der älteren Veranstaltungsteilnehmer am Veranstaltungsort seien keine Seltenheit. Es wurde der Polizei vom Versperren von Türen an der Veranstaltungsörtlichkeit oder vom Verweigern der Rückreise bei Kaufverweigerung berichtet.
    Leider fehlen oft die rechtlichen Werkzeuge:
    Zwar konnte die Polizei bislang keinen der Verantwortlichen straf- oder bußgeldrechtlich wirksam zur Rechenschaft ziehen, dennoch ist sie ihrer „vornehmsten Aufgabe, nämlich der Gefahrenabwehr, gerecht geworden“, heißt es abschließend im Polizeibericht.

  10. #490
    Senior Mitglied
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    Standard

    Bustransporte ins grenznahe Ausland
    Was ich mich schon laenger Frage: hat das (ungefragte) Verschleppen aus dem Hoheitsgebiet eine strafrechtliche Relevanz?
    ____
    IANAL

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