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Thema: Model.de Abzocke???

  1. #21
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    ich habe zwar emails erhalten aber auch nicht viele... aber war sehr uninteressant also war ich da sogut wie nie online

  2. #22
    Mitglied Avatar von Skeeve
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    "Die Möglichkeit eines Kunden, eine (nur) auf der Webseite des Verkäufers veröffentlichte Widerrufsbelehrung zu speichern und zu reproduzieren, reicht nicht aus, um die Textform des § 126b BGB zu wahren ."--> D.h. der Anbieter hätte dir die Widerrufsbelehrung per Mail oder Post zukommen lassen müssen, sodass er keine Möglichkeit mehr hat, die Widerrufsbelehrung zu ändern und das fehlt bei Model.de, somit findet die vorzeitige Erlöschung des Widerrufs keine Anwendung.
    "Eine solche Belehrung, die eine Widerrufsfrist von 2 Wochen angibt, verstößt gegen § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB. Die Widerrufsfrist beträgt im konkreten Fall richtiger Weise einen Monat. "
    „Das ist aber keine Sicherheitslücke, sondern die Technik ist so gebaut“ Ralf Sauerzapf, Sprecher der Telekom laut Bericht in der "Märkische Allgemeine"

  3. #23
    Waldorf Avatar von siebich
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    Das verstehe ich jetzt nicht.
    Man meldet sich bei einer offensichtlich kostenpflichtigen Sache und dann interessiert es einem nicht wirklich?
    Hier etwas Lesestoff: Portal

    Die Familie von morgen
    (vorsicht Ironie)

  4. #24
    Chinchilla
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    Du mußt nicht alles verstehen.
    Ich habe oft genug erlebt, daß Mädchen Model werden wollen und erwarten, daß alles auf sie zufliegt und sie nichts anderes tun müssen außer ja oder nein zu sagen und gut auszusehen. Daß Modeln harte Arbeit ist und Selbstmarketing eine große Rolle spielt, haben die Meisten noch nicht begriffen, geschweige denn wie das geht.

  5. #25
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    tja einen versuch war es wert aber einiges hat sich dann doch verändert und habe nachgelassen... ich weis das es Harte Arbeit ist so blöd bin ich nun mal auch nicht. aber blöd das ich mich da angemeldet habe Ja

  6. #26
    Waldorf Avatar von siebich
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    Kein Problem, Fehler sind da um gemacht zu werden.
    Ich habe als junger Mensch auch genug Fehler gemacht (damals gab es noch kein Internet) und meine Tochter durfte auch schon ihre eigenen Erfahrungen machen (Stichwort Klingeltonfallen).

    Wir helfen gerne wenn noch etwas zu machen ist (bis auf Rechtsberatung im einzelnen Fall, das dürfen wir nicht).
    Hier etwas Lesestoff: Portal

    Die Familie von morgen
    (vorsicht Ironie)

  7. #27
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    so...
    ich werde nichts bezahlen, der Geschäftsführer vom M... .de ist bekannt im Fernsehen als Abzocke d.h. ich tuhe nicht!!!

  8. #28
    Senior Mitglied Avatar von madsi
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    Hallo MaLu_90!

    Wenn der Geschäftsführer schon als unseriös bekannt ist muss das nicht zwingend bedeuten, dass es im vorliegenden Fall genauso ist, kann aber.

    Unter dem Strich würde ich hier empfehlen, anwaltlichen Rat einzuholen oder zur Verbraucherzentrale zu gehen.
    Was Du nicht willst was man Dir tut, das füge auch keinem anderen zu.

  9. #29
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    In der Model-Kartei gibt es auch einen interessanten Thread dazu, vielleicht hilft dir das weiter, da du dort eher andere findest, die in der gleichen Situation sind als hier. --> [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    (Und nebenbei bemerkt: Model-Kartei ist kostenlos und korrekt.)

  10. #30
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Wurde eine Widerrufsbelehrung per e-Mail zugestellt, und wurde daraufhin mit einem Klick auf den Link in der e-Mail bestätigt, dass die Widerrufsbelehrung erhalten wurde? Wenn nicht: dann ist die Widerrufsbelehrung nicht "dauerhaft in Textform zugestellt" worden, und damit wäre sie unwirksam. Die Widerrufsbelehrung auf der Webseite reicht nicht aus. Der Dienstleister müsste sich davon vergewissert haben, dass der Verbraucher die Belehrung nicht nur auf der Webseite gelesen hat (Häkchen gesetzt...), sondern dass er sie entweder ausgedruckt oder dauerhaft am PC gespeichert hat. Nur dann ist die Belehrung wirksam.

    Falls nicht, dann hat die Widerrufsfrist von 2 Wochen niemals begonnen, und dann gibt es ein quasi unbegrenzt langes Widerrufsrecht.

    Eine andere Frage, die sich bei dem Angebot stellen könnte, wäre die völlig intransparente Beschreibung des Angebots. Was wird da überhaupt verkauft? Wo werden die Profile eingestellt?

    Der Satz:
    Es werden neue Models für nationale und internationale Aufträge gesucht:
    ...ist keine transparente, eindeutige Beschreibung eines Leistungsangebots.

    Der Verbraucher könnte also den Vertrag wegen eines Einigungsmangels (§ 155 BGB) für nichtig erklären.

    Die Verbraucherzentrale hilft ggf. dabei.
    Goofy
    ______________________________
    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
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