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Thema: Radarwarner

  1. #11
    Mitglied ernergy4you schreibt viele kluge Sachen ernergy4you schreibt viele kluge Sachen ernergy4you schreibt viele kluge Sachen ernergy4you schreibt viele kluge Sachen
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    Nur mal zur Info: Die TATSÄCHLICHE Absenderrufnummer (per Fangschaltung mehrfach ermittelt) beginnt seltsamerweise immer mit 0711 (Stuttgart), also nix Kuala Lumpur oder auch Addis Abeba und nix 0031 oder 0033.

    Mein Rat, wie sonst auch immer: Einfach eine Testbestellung machen und so den wahren Absender ermitteln, sprich erst die angebotene "Information" (der Kauf wird im Fax ja nicht direkt angeboten) anfordern, mit der man dann wahrscheinlich bestellen kann, dann per Nachnahme bestellen und die Annahme bei der Zustellung im Rahmen des 14-tägigen Widerrufsrechts verweigern, dabei aber das Begleitpapier (Lieferschein/Rechnung) kopieren oder zumindest fotografieren und möglichst die Paketnummer fürs nachträgliche Onlinetracking beim Paketdienst notieren.
    Geändert von ernergy4you (11.02.2011 um 12:00 Uhr)

  2. #12
    Urgestein Sastef ist Forum Guru Sastef ist Forum Guru Sastef ist Forum Guru Sastef ist Forum Guru Sastef ist Forum Guru Sastef ist Forum Guru Sastef ist Forum Guru Sastef ist Forum Guru Sastef ist Forum Guru Sastef ist Forum Guru Sastef ist Forum Guru
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    Uff, so hätte ichs eben auch sagen können. Perfekt dargestellt. Ich hab eben nur geschrieben ... "bestell doch mal und warte was passiert".
    sastef

  3. #13
    Mitglied ernergy4you schreibt viele kluge Sachen ernergy4you schreibt viele kluge Sachen ernergy4you schreibt viele kluge Sachen ernergy4you schreibt viele kluge Sachen
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    Was dann mit dem so ermittelten, wahren Urheber anfangen?
    - Ihn mit allen Belegen schriftlich der Wettbewerbszentrale melden, die ihm dann wettbewerbsrechtlich mit Konventionalstrafe für den Wiederholungsfall die Faxwerbung untersagen kann (kostet den Melder nichts, die WBZ finanziert dies aus eigenen Mitteln und der Abmahngebühr des Spammers; zudem bleibt man als Melder zwar nicht gegenüber der WBZ, aber gegenüber dem Spammer anonym, falls keine Akteneinsicht erfolgt).
    - Natürlich kann man stattdessen auch selbst einen Rechtsanwalt beauftragen und diesen das erledigen lassen (dann trägt man aber selbst das Kostenrisiko für den Fall, dass man die Sache - warum auch immer - nicht gewinnt; und man tritt gegenüber dem Spammer so namentlich in Erscheinung, daher ist die WBZ normalerweise zu bevorzugen).
    - Statt der WBZ kann man auch andere abmahnberechtigte Verbände (es gibt ca. eine Hand voll) anschreiben.
    - Bundesnetzagentur informieren, Rufnummern sperren lassen (falls deutsche Rufnummern über Warenbegleitpapiere bekannt - bei ausländischen Rufnummern zwecklos).
    - Ggf. Staatsanwaltschaft am Geschäftssitz des Spammers anschreiben, falls nicht nur wettbewerbswidrig für ein ansonsten legales Geschäft gespammt wird, sondern auch strafrechtlich etwas nicht in Ordnung ist (z.B. hier der Vertrieb gesetzeswidriger Radarwarner).
    - Finanzamt am Geschäftssitz des Spammers anonym anschreiben, weil der Spammer seine Südsee- oder Sonstwo-Adressen womöglich nicht nur zur Tarnung beim Spammen nutzt, sondern auch seine Umsätze darüber laufen und so in Deutschland Steuern hinterziehen könnte.

  4. #14
    Neues Mitglied pay4 ist unglaubwürdig
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    Hallo an alle Leidensgenossen,

    da ich nun schon länger hier mitlese und dankbar für jeden Tip bin, hier mal eine aktive MItarbeit von mir.

    @energy4you

    "Ggf. Staatsanwaltschaft am Geschäftssitz des Spammers anschreiben, falls nicht nur wettbewerbswidrig für ein ansonsten legales Geschäft gespammt wird, sondern auch strafrechtlich etwas nicht in Ordnung ist (z.B. hier der Vertrieb gesetzeswidriger Radarwarner)."

    Das habe ich schon mit meinem Anwalt durchgesprochen und musste mich belehren lassen, das dem nicht so ist.

    "Finanzamt am Geschäftssitz des Spammers anonym anschreiben, weil der Spammer seine Südsee- oder Sonstwo-Adressen womöglich nicht nur zur Tarnung beim Spammen nutzt, sondern auch seine Umsätze darüber laufen und so in Deutschland Steuern hinterziehen könnte."

    Der Schuß geht schnell nach hinten los, wurde mir jedenfalls dringend von abgeraten.

    "Natürlich kann man stattdessen auch selbst einen Rechtsanwalt beauftragen und diesen das erledigen lassen (dann trägt man aber selbst das Kostenrisiko für den Fall, dass man die Sache - warum auch immer - nicht gewinnt; und man tritt gegenüber dem Spammer so namentlich in Erscheinung, daher ist die WBZ normalerweise zu bevorzugen)."

    Namentlich in Erscheinung treten, das ist ja Sinn und Zweck. Ich will Ruhe auf meinem Fax haben und bin gespannt, ob ich dies jetzt erreiche. Wenn ich das über Verbände erledige, haben die allenfalls Ruhe auf Ihrem Fax und es wird trotzdem unter neuem Namen bzw. Strohmännern weitergemacht. Bringt mir nichts, also muss ich selbst auf Unterlassung klagen. Meinen/Unserem Namen haben die Spinner doch ohnehin, woher auch sonst die Telefonnummern?

    also weiter so, irgendwann wird Ruhe sein.

  5. #15
    Mitglied headbanger schreibt viele kluge Sachen headbanger schreibt viele kluge Sachen headbanger schreibt viele kluge Sachen Avatar von headbanger
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    Zitat Zitat von pay4 Beitrag anzeigen
    Das habe ich schon mit meinem Anwalt durchgesprochen und musste mich belehren lassen, das dem nicht so ist.
    Genau. Nur der Betrieb ist strafbar, nicht der Besitz.
    ------------------------------------------------------
    Geben ist seliger denn Nehmen - Mike Tyson

  6. #16
    Neues Mitglied maus5 scheint in Ordnung zu sein
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    Zitat Zitat von headbanger Beitrag anzeigen
    Genau. Nur der Betrieb ist strafbar, nicht der Besitz.
    Das In-Verkehr-Bringen eines solchen Gerätes innerhalb der EU wäre aber strafbar, wenn das Gerät kein CE-Zeichen trägt oder wenn der In-Verkehr-Bringer keine ordnungsgemässe Registrierung nach dem ElektroG hat.

  7. #17
    Neues Mitglied pay4 ist unglaubwürdig
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    Zitat Zitat von maus5 Beitrag anzeigen
    Das In-Verkehr-Bringen eines solchen Gerätes innerhalb der EU wäre aber strafbar, wenn das Gerät kein CE-Zeichen trägt oder wenn der In-Verkehr-Bringer keine ordnungsgemässe Registrierung nach dem ElektroG hat.
    Das erschöpft sich ziemlich schnell, wenn er nicht der Erste in der Händlerreihe ist. Wird schwer nachzuweisen sein. ElektroG (!! Vorsicht dies ist eine ungeprüfte Meinung, keinesfalls fundiertes Wissen !!) wäre abmahnfähig und führt allenfalls zu Bußgeldern, eine Straftat sehe ich darin nicht.

    Anmerkung: Grundsätzlich gibt es immer wieder ein Interpretationsproblem zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit etc. Für eine Straftat muss schon einiges passieren und das hätte im Regelfall erhebliche Folgen für den Betroffenen.


    Ich verfolge nur ein Ziel, das bei mir Ruhe ist, alles andere ist zu aufreibend und kostet unnötig Zeit. Wer natürlich nichts zu tun hat, kann sich dem gerne hingeben, meine Zeit ist mir dafür zu wertvoll und teuer.

  8. #18
    Mitglied ernergy4you schreibt viele kluge Sachen ernergy4you schreibt viele kluge Sachen ernergy4you schreibt viele kluge Sachen ernergy4you schreibt viele kluge Sachen
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    Hallo pay4,

    ich denke, der Spammer in diesem Fall hier dürfte sicherlich Ärger (wie auch immer der genau ausschaut) wegen dem Vertrieb der Radarwarner bekommen - denn warum bietet er sie nicht direkt im Spamfax an, sondern geht den Umweg über eine zunächst anzufordernde "Information"? Das hätte er nicht nötig, wenn der Vertrieb astrein wäre.

    Zum Finanzamt: Was soll Dir als anonymem Anzeiger passieren? Dagegen habe ich schon häufiger Geschichten gehört, dass (Spam-)Firmen wegen sowas komplett bankrott gegangen sind - von daher erscheint mir das nicht völlig sinnlos.

    Generell hast Du natürlich Recht, dass es deutlich einfacher sein wird, den Spammer dazu zu bewegen, nur nicht mehr an DICH zu faxen, statt das "Business" komplett einzustellen. Allerdings wäre es mir nicht wert, dafür ein Kostenrisiko von einigen hundert bis tausende Euros zu tragen, wenn ich einen eigenen Anwalt beauftrage und es womöglich noch vor Gericht geht. Daher finde ich die Variante, alle Hebel in Bewegung zu setzen, die Dich selbst keinem Kostenrisiko aussetzen, sinnvoller. Denn wenn das genug Leute machen (und dafür "vereinigen" wir uns ja hier in der Community), ist der Spammer vielleicht doch irgendwann mit den Nerven am Ende.

  9. #19
    Mitglied ernergy4you schreibt viele kluge Sachen ernergy4you schreibt viele kluge Sachen ernergy4you schreibt viele kluge Sachen ernergy4you schreibt viele kluge Sachen
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    Die Relation zwischen Gewinn und Aufwand plus Risiko muss eben für den Spammer ungünstiger werden. Die können ja schließlich auch rechnen. Folglich ist es für diese Leute bestimmt durchaus relevant:
    - ob sie sich alle paar Stunden, Tage oder Wochen einen neuen Faxanschluss besorgen müssen.
    - ob auf 10 normale Bestellungen 0,1 oder 1 Testbestellung oder sonstige Retoure kommt.
    - ob sie ihrem Anwalt im Monat 100, 1.000 oder 5.000 Euro bezahlen müssen.
    - ob sie alle paar Wochen, Monate oder Jahre umziehen müssen.
    - ob sie ihre Faxnummernlisten und jegliche zugekaufte Listen mit 10, 100 oder 1.000 Leuten mit Unterlassungsklagen abgleichen müssen, um Konventionalstrafen zu vermeiden.

    Noch was zu den Namen: Die dürften die Spammer meist gar nicht mal haben. Die Faxnummern reichen doch, egal wem sie gehört. Die faxen doch eh jeden an, und personalisiert sind die Faxe ja auch so gut wie nie.

  10. #20
    Neues Mitglied Ninchen scheint in Ordnung zu sein
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    Auch auf die Gefahr hin, meiner nun hinlänglich beschriebenen Haarfarbe alle Ehre zu machen ... aber ... was macht Euch denn bei dieser Sache so sicher, dass die Abzocke tatsächlich im Verkauf der Radarwarner liegt? Ich habe das Spam-Fax zunächst wirklich so interpretiert, dass schlicht und ergreifend überhöhte Telefonkosten, ähnlich den 0180 o.ä. Servicenummern über die (Auslands?)nummern entstehen und weiterhin einfach gar nichts passiert.

    Offensichtlich lag ich da komplett daneben!?

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