Heute Mittag fand ich in meinem mit einem eindeutigen "Keine Werbung"-Hinweis1 gekennzeichneten Postkasten ein Exemplar "Regionales Telefonbuch" von einem Verlag hier in der Region.
Ich frage mich nun, ob ein solches Telefonbuch eine Postwurfsendung darstellt? Immerhin handelt es sich um ein rein durch Anzeigenwerbung finanziertes Produkt, dass damit anderen werbefinanzierten Druckwerken gleichzusetzen ist, auf die sich mein Einwurfverbot ja ganz eindeutig erstrecken würde.
Die Unterlassungserklärung an den Verlag geht im Laufe der kommenden Woche in die Post, vielleicht noch eine Meldung an die Wettbewerbszentrale. wäre schön, wenn ich die Schreiben noch mit ein paar Urteilen/Belegen anreichern könnte. Kennt da jemand was?
Schönen Gruß
Mittwoch
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1 "Keine Werbung einwerfen! Keine Gratiszeitungen, Pizzakarten, Flyer aller Art, Kataloge, Postwurfsendungen, Jobangebote oder sonstige nicht persönlich adressierte Sendungen!"


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