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Thema: TelDaFax und Flexstrom - die Pleitegeier am Strommarkt

  1. #771
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen möchte einen "Energiemarkt-Wächter" einrichten und dafür Unterstützungsgelder der Bundesregierung.
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    Der Energiemarktwächter soll die Sorgen und Beschwerden von Verbrauchern über problematische Stromanbieter systematisch erfassen und Verfahren bei den Aufsichtsbehörden anstoßen. In einem formellen Verfahren müssten die Behörden den Verdachtsfällen dann nachgehen. Zudem sollen Vertreter des Energiemarktwächters in Gremien der Behörden mitsprechen können.
    Der Energiemarktwächter würde Teile der Aufgaben wahrnehmen, die eigentlich der Bundesnetzagentur obliegen. Daher wird vermutlich auch das BMWI mauern und argumentieren, dass die BNETZA das bereits alles perfekt erledige.

    Weil das de facto aber nicht der Fall ist, wäre die Einrichtung sicher sinnvoll und sollte m.A.n. auf den TK-Sektor ausgeweitet werden. Stichwort: Handy-Abzocke, Gutsherrenmentalität deutscher TK-Provider beim Reklamationsmanagement.
    Goofy
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    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  2. #772
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Flexstrom kann's nicht lassen. Nach Insolvenzanmeldung und Lieferstopp landen die Kunden beim Grundversorger. Und was passiert? Wie uns ein Kunde am 23. Mai 2013 berichtet, schickt Flexstrom Betroffenen eine Mail mit folgendem Inhalt: ....
    ....
    Und wo landen die Leute? Bei EcoPowerPlus GmbH, und zwar mit eigenem Namen, Adresse, Zählernummer - alles schon voreingestellt. Und wer steckt hinter dieser Firma? Geschäftsführer ist laut Impressum U. F.

  3. #773
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    Zitat Zitat von Arthur Beitrag anzeigen
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    http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?31808-TelDaFax-und-Flexstrom-die-Pleitegeier-am-Strommarkt&p=357811&viewfull=1#post357811

  4. #774
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Hier *wink* (hemisphaericus forumsicus)
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    Zitat Zitat von antispam2006 Beitrag anzeigen
    ... Sollten Sie dennoch erhöhte Zahlungen geleistet haben, können Sie die Erhöhungs*beträge von uns zurückfordern...
    ... schon mal nem nackten in die Tasche gefasst?

    http://www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-mail-von-einem-untoten.aspx
    112 - eine echt heiße Nummer
    Ein steter Quell der Weisheit: Das
    Antispam-Wiki.
    Lesen bildet!

  5. #775
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    Zitat Zitat von Grisu_LZ22 Beitrag anzeigen
    ... schon mal nem nackten in die Tasche gefasst?

    http://www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-mail-von-einem-untoten.aspx
    Was willst du mir damit sagen? Jetzt steht der Link mittlerweile ein 3. mal in dem Thread.

    Gruß Antispam2006

  6. #776
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    Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet über [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ].
    Ein weiterer Verbraucher zahlte monatlich zunächst einen Abschlag von 95,- € an E.ON-Hanse. Nach seiner Jahresrechnung verlangte der Energieversorger plötzlich eine Vorauszahlung von ca. 900,- € pro Monat.
    Ob das der nächste Kandidat für eine Pleite ist?

  7. #777
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    Hi,

    dann wäre EON-AVACON schon lange Pleite.
    Was ich vor Jahren (und im vorletzten Jahr), als ich noch Kunde bei denen war, für Rechnungen und daraus resultierende neue Abschlagsforderungen bekommen habe, das toppt das hier locker.......
    Nach der 9. falschen Jahresrechnung habe ich der Mitarbeiterin im Kundenzentrum zum 10ten Jubiläum einen Blumenstrauß "angedroht", danach hat es komischer Weise geklappt.

    Grüße
    Snyder
    Was ist paradox? Ein Cold Call aus einem warmen Büro!
    Ein geistiges Duell mit einem ColdCaller ist unfair. Schließlich ist er unbewaffnet!

  8. #778
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    Das Kammergericht in Berlin hat das Energieunternehmen Flexstrom dazu verurteilt, allen Kunden, denen per Werbeflyer eine Preiserhöhung untergeschoben wurde, einen Korrekturbrief zu schicken, mit dem diese auf die Unwirksamkeit der Preiserhöhung hingewiesen werden. Das Urteil erging in zweiter Instanz auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg, die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen (Urteil des Kammergerichts vom 27.03.2013, Az.: 5 U 112/11).
    ...
    Erstmals wurde ein Unternehmen nach verlorenem Unterlassungsverfahren durch eine Folgenbeseitigungsklage gezwungen, jeden einzelnen betroffenen Kunden durch Brief auf seine Rückforderungsansprüche hinzuweisen.
    Schöner Erfolg für die Verbraucherzentrale. Da Flexstrom in Insolvenz ist, haben leider die Kunden nichts mehr davon.

  9. #779
    Senior Mitglied
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    Flexstrom - das Insolvenzverfahren ist eröffnet.

    http://www.test.de/Flexstrom-Insolvenzverfahren-eroeffnet-4588177-0/

    Angeblich können Kunden mit einer rückzahlung rechnen - ich wette dagegen.

    Gruß Antispam2006

  10. #780
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von antispam2006 Beitrag anzeigen
    Angeblich können Kunden mit einer rückzahlung rechnen - ich wette dagegen.
    Wenn überhaupt dann wird sich das über viele Jahre hinziehen
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    „Das Verfahren wird sich einige Jahre hinziehen“, schätzt S.-K.. Er ist Insolvenzanwalt bei der Wirtschaftskanzlei White & Case.

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