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Thema: Mantaro Marketing GmbH aus Lübeck macht rechtswidrige Terminvereinbarungsanrufe DVAG

  1. #1
    Mitglied
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    Standard Mantaro Marketing GmbH aus Lübeck macht rechtswidrige Terminvereinbarungsanrufe DVAG

    Ein unfreundlicher Herr will über Privatnummer ungefragt und damit rechtswidrig einen Termin für einen Vertreter der DVAG in der Gegend machen.
    Angezeigt wird im Display die Handynummer 0157-92375877, in der Fritzbox interessanterweise eine ellenlange 0322XXXXXXXXXXXXX.
    Als gezögert wird, bietet er an, er könne das auch per Mail schicken. Auf Nachfrage, ob der denn eine Mailadresse habe, legt er einfach auf.

    Nachfrage beim beworbenen DVAG-Vertreter: Ja, er habe die
    mantaro marketing gmbh
    Roeckstraße 47
    23568 Lübeck
    Tel: 0451 / 48 90 82 83
    Fax: 0451 / 48 96 83 12
    Mail: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    HRB: 5922 AG Lübeck
    GF: Kl. P.

    mit der Terminsvereinbarung beauftragt, die habe ihm zugesichert, dass ein Werbeeinverständnis vorliege.

    Anruf dort: Ja, der Mitarbeiter, der angerufen hat, sei "drüben tätig".

  2. #2
    Senior Mitglied
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    hi

    bei solchen Anrufen spiele ich in der Regel immer mit. Das ziehe ich bis zum Vertreterbesuch durch. Die dürfen dann an meiner Haustüre die Hauptrolle in meiner Filmreihe "Der Weg war umsonst" spielen ;-)

    Damit trifft man die Cold-Caller direkt im Nerv: unzufriedene Lead-Käufer die Arbeitszeit + Fahrkosten in den Sand gesetzt haben werden den Telefonterroristen schon die Meinung geigen. Wichtiger ist aber das man über die Vertreter mittels einen T5F relativ einfach an die Hintermänner ( = Lead-Lieferanten ) rankommen kann.

    Damit folgt man einfach dem "Weg des Geldes" ,-)

    Die Terminvereinbahrung bei dem Cold-Call dient also lediglich zum Zwecke der Beweissicherung. Ist im Grunde so was wie eine "Testbestellung".

    Rainer

  3. #3
    Senior Mitglied Avatar von RA Meier-Bading
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    Derartige Modelle sind für viele gewerbetreibende Kunden (also oft: Versicherungsvertreter) eine doppelte Falle: einerseits kann der Zugang beim Adresshändler richtig ins Geld gehen und die Gesamtkosten sind - vorsichtig ausgedrückt - nicht jedem sofort klar. Andererseits denken viele tatsächlich, dass ein Werbeeinverständnis der Angerufenen vorliegt - u.a. werden oftmals Gewinnspiele als angebliche Quelle angegeben.

    Inwieweit ein solches Einverständnis überhaupt legal per Gewinnspiel erfolgen könnte, und ob die Leads nicht doch per ColdCall generiert werden, das sehen bzw. erkennen einige Kunden nicht. Und so sind einige ganz schnell mit einem nicht ganz günstigen Abovertrag beim Adresshändler und zusätzlich mit Abmahnkosten des Angerufenen dabei.

  4. #4
    Deekaner Avatar von deekay
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    Neben der irrigen Annahme, ein Werbeeinverständnis läge vor, sind viele auch in der irrigen Annahme dass diese Anrufe keine Werbung seien. Es gehe ja nur um die Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch.

    So ist mir das vor einigen Tagen noch von einer O2 CCA gesagt worden.
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  5. #5
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    Es gehe ja nur um die Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch.
    in meinen Augen ist das eine Bewerbung einer nicht verlangten Dienstleistung/Beratung.
    Dem doppelten Sauerstoff-CCA würde ich das UWG als Lektüre empfehlen oder besser den Damen und Herren in deren flachen Hierarchie.

    einerseits kann der Zugang beim Adresshändler richtig ins Geld gehen
    Mantaro-Shop incl. Preisliste [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

  6. #6
    Senior Mitglied Avatar von RA Meier-Bading
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    Zitat Zitat von mephistopheles Beitrag anzeigen
    Mantaro-Shop incl. Preisliste [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Interessanter sind die [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ], dort § 3 Abs. 4: aus "25 Gratisadressen" wird schnell ein Abo über 6 Monate. Und auch der eine Gratislead wandelt sich in einen Vertrag.

  7. #7
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    Es gehe ja nur um die Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch.
    Telefonwerbung ist auch dann gegeben, wenn der Anruf mittelbar das Ziel verfolgt, den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen zu fördern, Beispiel: Telefonische Vereinbarung eines Termins für einen Vertreterbesuch, BGH GRUR 1989, 753, 754; GRUR 1994, 380, 381; GRUR 2000, 818, 819.
    I.Ü. ebenso, wenn im Anruf ein Werbeeinverständnis für weitere Werbung eingeholt werden soll.
    Köhler/Bornkamm, UWG, 35. A. 2017, § 7 Rn. 131.
    Geändert von cmds (27.04.2017 um 13:22 Uhr) Grund: BGB in BGH geändert

  8. #8
    Deekaner Avatar von deekay
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    oh bei denen ist ja einiges im argen....

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] - Schaut Euch mal die Partnerunternehmen an. Und wie vieeeel das sind
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  9. #9
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Die Partnerunternehmen scheinen sich nicht sonderlich für ihren SUB zu interessieren. Sonst wollte die Krankenvwersicherung wohl nicht so dilettantisch gelistet sein.

  10. #10
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Ob die "Partnerunternehmen" das so wissen?

    Und bei LBS Bausparkasse sehe ich ganz schwarz. Es gibt verschiedene LBS-Bausparkassen, je nach Verbandsgebiet.

    Die Aufzählung müffelt....
    112 - eine echt heiße Nummer
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    Lesen bildet!

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