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"Marktforschung" 040-6921820
Die Firmen
PhoneResearch KG
Bramfelder Straße 121
D-22305 Hamburg
bzw. die mit ihr verbandelte
mindline GmbH
Bramfelder Straße 115
D-22305 Hamburg
bimmeln wieder fleißig durch die Gegend und veranstalten über die Nummer 040-6921820 Befragungen zur Bekanntheit von Rundfunksendern, Zigarettenmarken - augenscheinlich im Auftrag von Rundfunksendern, Zigarettenherstellern.
Die gewohnte Argumentation: Es handele sich bei solchen Umfragen regelmäßig um „wissenschaftliche Erhebungen zum Zweck der Meinungsforschung“, die vom Begriff der Werbung auszunehmen, folglich ungefragt zulässig seien.
Ist nur leider unzutreffend:
Wie Fezer-Mankowski, UWG, § 7 Rnrn. 51 f., demgegenüber feststellt, wird grundsätzlich kein Unternehmen Geld für „Meinungsumfragen“ ausgeben, die ihm nichts nützen und deren Ergebnisse es sich nicht für seine Absatztätigkeit zunutze machen will. Von Unternehmen in Auftrag gegebene Meinungsumfragen zielen in aller Regel zumindest auch auf Absatzförderung und Eigennützigkeit für das beauftragende Unternehmen, es gilt die rechtstatsächliche Vermutung, dass von Unternehmen in Auftrag gegebene Umfragen keinen wissenschaftlichen, sondern wirtschaftlichen Zwecken dienen.
Ergo: Solche Marktforschung ist damit (jedenfalls gleich zu behandeln wie) Werbung, unterfällt § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG - und ist nur zulässig, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich eingewilligt hat.
Wenn nicht: Beschwerde an die BNetzA; ggf. auch zum Anwalt, um eine Unterlassungserklärung einfordern zu lassen. Zumal, wenn augenscheinlich auch zu unmöglichen Zeiten angerufen wird.
Geändert von radan (07.12.2011 um 19:58 Uhr)
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