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Thema: privatspiel49 chemnitz

  1. #1
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    Standard privatspiel49 chemnitz

    Hallo,

    habe am Nachmittag, kurz nach dem Aufwachen (hatte Nachtschicht) leider einen Anruf von privatspiel49 bekommen und anstatt einfach aufzulegen habe ich eingewilligt, dass die mir was zuschicken und ich innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Ja, war dann eine Weile nicht zu Hause, am 31.05.2011 habe ich per Einschreiben ein Schriftstück bekommen und nun sind die 14 Tage um und ich bin ab dem 01.07. für 6 Monate a 49 Euro mit im Spiel. Habe nachträglich (20.06.) trotzdem noch einen Widerruf per Einschreiben geschickt und reingeschrieben, dass bei tel. Verträgen eine Widerrufsfrist von vier Wochen gilt, aber ich glaube damit komm ich nicht durch.
    Das Gespräch soll aufgezeichnet worden sein, für die Aufzeichnung habe ich eingewilligt (keine dummen Kommentare, bitte! War echt noch im Halbschlaf.) also haben die sogar einen Nachweis
    Ideen, wie ich aus der Nummer rauskomme?
    Habe ich ein Recht darauf, dass die mir die Gesprächsaufzeichnung schicken, oder geht sowas nur über einen Anwalt (nein, habe keine Rechtsschutzvers.)?

    Bin um schnelle Antworten sehr dankbar!

  2. #2
    Deekaner Avatar von deekay
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    Bin um schnelle Antworten sehr dankbar!
    Schnelle Antworten gibt es hier nicht. Zum einen weil hier ehrenamtlich gearbeitet wird und zum anderen weil wir nur gute Antworten geben. Hier kannst du dich einlesen:

    http://www.antispam-ev.de/wiki/Telefonisch_abgeschlossene_Vertr%C3%A4ge
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  3. #3
    Chinchilla
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    Hast Du nur eingewilligt, daß Dir kostenlose Informationen zugeschickt werden? Daraus ergibt sich m.E. noch kein Vertrag, aus dem sie Geld von Dir verlangen können. Auf jeden Fall das Konto beobachten und zu unberechtigten Abbuchungen eine Rücklastschrift auslösen.

  4. #4
    mareike26
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    Es gibt keine Firma namens privatspiel49, das ist der Projektname, die dazugehörige Firma heisst MVS Marketing-Vertrieb-Service ltd. und sitzt wie immer in UK. Mit Projektnamen kann man keinen rechtsgueltigen Vertrag abschliessen. Die Widerrufsfrist beginnt übrigens immer erst zu laufen, wenn Du die schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten hast. Hast Du eine?

  5. #5
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von callice Beitrag anzeigen
    ...trotzdem noch einen Widerruf per Einschreiben geschickt und reingeschrieben, dass bei tel. Verträgen eine Widerrufsfrist von vier Wochen gilt, aber ich glaube damit komm ich nicht durch.
    Doch, kommst Du.

    Zum einen ist es mehr als fraglich, ob bei dem albernen Werbegespräch überhaupt ein wirksamer Vertrag entstanden ist. Siehe dazu die letzten Postings vor meinem. Der Vertragspartner hat sich im Werbegespräch nicht bestimmbar identifiziert. "Nicht hinreichend bestimmbar", sagt der Jurist. Mit albernen Phantomnamen kommt kein bindender Vertrag zustande, auch dann nicht, wenn sich dann im Nachhinein irgendeine Trullala-Firma als "verantwortlich" erklärt.

    Zum anderen besteht, wie Du schon selbst richtig sagst, bei telefonisch geschlossenen Verträgen regelmäßig ein Widerrufsrecht von 4 Wochen - weil ja zwangsläufig die Widerrufsbelehrung in Schriftform (sofern es die überhaupt gegeben hat...) erst nach dem telefonischen Vertragsabschluss an Dich zugestellt worden sein kann.
    S. dazu auch: Widerrufsrecht

    Wenn in der Dir zugestellten Widerrufsbelehrung von einer Frist von 2 Wochen die Rede war, dann würde das sogar bedeuten, dass die Belehrung insgesamt ungültig ist ("unwirksam", sagt der Jurist...), und zwar wegen des wichtigen Formmangels der falschen Frist. Dann gilt die Belehrung quasi als nie erteilt, und Du könntest sogar rein theoretisch auch jetzt noch den Widerruf erklären.

    Die Gesprächsaufzeichnung ist in diesem Zusammenhang wohl insgesamt wertlos. Damit können die nichts beweisen.

    Pass in der nächsten Zeit auf Dein Konto auf. Und sag uns ggf., welche "Firma" bei den Lastschrifteinzügen im Kontoauszug auftaucht, das kann u.U. sehr interessant sein. Lastschriften darfst Du in dem Fall als ungenehmigt betrachten und von Deiner Bank zurückbuchen lassen mit "Widerspruch".
    Goofy
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  6. #6
    Neues Mitglied
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    Hallo,

    danke erstmal für die schnellen Reaktionen.

    @deekay: Sollte nicht als Aufforderung gemeint sein. Nur, dass es mich freut, wenn schnell geantwortet wird. Danke, da hab ich alles gelesen. Sind trotzdem Fragen ofen geblieben.

    @mareike26: Ja, hast ja Recht. Die Spielgemeinschaft schimpft sich so und wird über MVS vertrieben. Aber es gibt eine Internetseite, die heißt privatspiel49.com und dort im Impressum ist auch eine Adresse in Chemnitz.

    @Chnichilla: Also ich habe dem kostenlosen Spiel für zwei Wochen zugesagt und dass ich mich innerhalb der zwei Wochen zu melden habe, wenn ich nicht für sechs Monate kostenpflichtig mitspielen möchte. Befürchte schon, dass das als abgeschlossener Vertrag gelten kann, wenn denn alles andere drumherum stimmig ist.

    @Goofy: Die haben keine Kontodaten von mir bekommen. Deshalb konnte sie mir das "supergünstige Angebot", von dem sie in einem endlosen Monolog gefaselt hat, auch nicht mehr anbieten und hat mir stattdessen ein kostenloses Mitspiel für zwei Wochen aufgeschwatzt und wenn ich mich zwei Wochen nach Erhalt der "Unterlagen" (ein beidseitig bedruckter Zettel; AGB mit Widerrufsbelehrung hinten) nicht gemeldet habe, werden die mir ein Formular zur Übermittlung meiner Bankdaten schicken und dann spiele ich für 49,90 Euro/Monat für sechs Monate mit und nach den sechs Monaten brauche ich nicht zu kündigen. Dann hat sie mich noch darauf hingewiesen, dass der Widerruf binnen 14 Tagen per Telefon/ Mail/ Fax oder Brief erfolgen könnte. Das wurde alles aufgezeichnet. Ich kann mich allerdings nicht daran erinnern, dass sie mir eine Anschrift genannt hat. Aber bin mir nicht sicher.

    Daher meine Frage, ob ich ein Recht darauf habe, dass die mir eine Kopie der Aufzeichnung des Gesprächs zukommen lassen, um die Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen, die sicher bald im Briefkasten landen werden, nachzuweisen. Ist doch auch mein gesprochenes Wort... Oder geht das nur über einen Anwalt oder Gericht und man muss ansonsten auf den guten Willen der Firma hoffen?

    Mir ist klar, dass die Firma nicht seriös ist, aber bisschen Bammel hab ich doch, dass die es drauf ankommen lassen und vor Gericht Recht bekommen könnten.

    Wie ist das überhaupt mit Lotto und Spielgemeinschaften? Müssen die dort nicht registriert sein? Ich weiß ja gar nicht wirklich, für was ich da einen Vertrag geschlossen haben soll. In dem Schreiben stehen ein paar Zahlen, die von denen ausgesucht wurden und das ich 10 von 490 Anteile habe. Ich glaube Letzteres hat die Tante auch nicht erwähnt...
    Habe dem Lotto-Kundenservice Niedersachsen eine Mail geschrieben und mal nachgefragt. Oder gibt es neben diesem bundesweiten LOTTO noch weitere? Ansonsten ist der Vertrag doch sowieso für nix und damit nichtig.

    Beste Grüße und vielen Dank nochmal-auch schon für weitere Antworten!
    callice

  7. #7
    Senior Mitglied Avatar von madsi
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    Soweit mir bekannt dürfen nur ausgesuchte Firmen Lotto anbieten. Des weiteren meine ich gelesen zu haben, dass Werbung für Lotto mehr oder weniger untersagt ist.

    Die Typen am Telefon erzählen trotzdem sie dürften dies und müssten sich an jenes nicht halten. Was man nicht schwarz auf weiß hat ist nicht verbindlich!

    Ob du von denen einen Mitschnitt des Telefonats bekommst kann ich nicht beantworten. Normalerweise haben die kein Interesse daran, dass ihre "Kunden" genau informiert sind... die sind doch eher aufs Verschleiern aus. Echte Adressen gibt es nicht, die "Firmen" sind Projektnamen, die sich schneller ändern als das Wetter zur Zeit... etc. Also alles Dinge, die nicht gerade von übereifriger Seriösität sind, um das mal freundlich auszudrücken.

    Bei solchen Dingen sollte man sich also überhaupt keine Sorgen machen. Auch wenn sie offiziell deine Kontodaten nicht haben, pass bitte auf dein Konto auf!

    Einen Tipp noch zum Schluß: Lass dir bitte von solchen nicht den Tag versauen! Das ist es garantiert nicht wert!

    Nachtrag: was ist aus deinem Einschreiben geworden?
    Was Du nicht willst was man Dir tut, das füge auch keinem anderen zu.

  8. #8
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    Zitat Zitat von callice Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Mir ist klar, dass die Firma nicht seriös ist, aber bisschen Bammel hab ich doch, dass die es drauf ankommen lassen und vor Gericht Recht bekommen könnten.
    Bevor die Fuzzis vor Gericht gehen friert eher die Hölle samt Nebengebäuden ein
    Aussitzen, abwarten, zurücklehnen.
    Gruß
    Hape

  9. #9
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Mit wem soll denn am Telefon ein "Vertrag" zustandegekommen sein? Eine eingetragene Firma "privatspiel49" gibt es nicht. Wenn die sich am Telefon also mit "Privatspiel49" gemeldet haben, dann hat sich die Vertragspartei "nicht hinreichend identifiziert", sie ist "nicht bestimmbar gewesen", wie der Jurist sagen würde. Zum Zeitpunkt des Anrufs wurde also mit einem unbekannten Phantom telefoniert. Mit einem Phantom kommt im Vertragsrecht keine bindende Absprache zustande. Wenn jetzt im Nachhinein eine Firma "MVS Trullala Ltd" auftritt und behauptet, Betreiber des "Projekt" und Anspruchsteller zu sein, dann nutzt denen das nichts. Alles, was da am Telefon gesagt wurde, ist nichtig.

    Abgesehen von der Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen war, wurde hier falsch über das Widerrufsrecht aufgeklärt. Bei telefonisch geschlossenen Verträgen, wo zwangsläufig die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluß zugestellt werden kann, gibt es ein 4-wöchiges Widerrufsrecht (und nicht nur 2 Wochen). Wenn das Anschreiben dann kommt und auch dort wieder nur von einer 2-wöchigen Frist die Rede ist, dann wäre das auch nichtig, die Belehrung wäre ungültig ("unwirksam"), sie gilt als nie erteilt. Damit hat man ein unbegrenzt langes Widerrufsrecht.

    Unter diesen Umständen ist es eigentlich unnötig, mit solchen Unternehmen irgendeine Brieffreundschaft anzufangen. Nur, wenn man es 157-%-ig haben will, kann man trotzdem den Widerruf erklären, weil es hier zumindest so etwas wie eine ladungsfähige Anschrift gibt. Aber eigentlich ist das hier unnötig.
    Goofy
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    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
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  10. #10
    Neues Mitglied
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    Hallo,
    @Goofy: Ich weiß nicht mehr, ob sie MVS-Marketing oder privatspiel49 genannt hatte. Die reden und reden ja und holen dabei mit dem Hintern Luft...
    Ja, das Einschreiben ist ja schon weg jetzt. Die etwa 4 Euro hätte ich mir wohl lieber sparen und ein paar Tafeln Nervennahrung kaufen sollen...
    Mit dem Widerrufsrecht bist du dir sicher? Dieser Satz aus dem BGB hier macht mich stützig: "Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat." Gut, da wäre auf jeden Fall wieder die Sache mit der Identität...

    @madsi: Habe bislang nur den Rücksendeschein gestern bekommen. Das Schreiben hab ich ja Montag erst abgeschickt. Werde berichten, wenn eine Antwort kommt.

    Vielleicht mach ich mir den Spaß und ruf Montag mal bei denen an und frag was denn mit der Bestätigung ist, dass mein Vertrag nichtig ist und meine Daten gelöscht werden. Die haben ja eine Festnetznummer angegeben. Gehe stark davon aus, dass da eine elektronische Ansage kommt, ich solle irgendeine 0180 oder 0900er Nummer anrufen. Oder schlimmer, ich werde sofort zu so einer Nummer weitergeleitet... Darf es ja nicht geben so eine Weiterleitung. Ist das technisch trotzdem machbar? Mmh, ich lass da wohl besser gleich die Finger von.

    Deren Schreiben kam übrigens auch per Einschreiben. Ist das nur, genau wie die Gesprächsaufzeichnung, zur Einschüchterung, damit Trottel wie ich denken, dass der Vertragsschluss von denen bewiesen werden kann? Bei mir funktioniert es... :-(

    LOTTO hat sich via Mail (wirklich schnelle Antwort!) übrigens klar von MVS und privatspiel49 distanziert. Eine Antwort zu den Funktionsweisen und der Registrierung von bestehenden Spielgemeinschaften war nun allerdings nicht dabei. Werde da nochmal telefonisch nachhaken.

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