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Thema: Protell Media, Protell Medya, Glücksblättchen

  1. #1
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    Standard Protell Media, Protell Medya, Glücksblättchen

    Vor drei Wochen bekam ich den Anruf einer Dame von Protell Media. Sie wollte meine Meinung wissen zu einem neuen Magazin mit dem Titel "Glücksblättchen". Ich sollte dafür ein Probeexemplar gratis erhalten mit einer Fragebogenkarte. Überrascht war ich, dass die Betreiberfirma von ogs-200, die uns seit Monaten mit Anrufen unter diversen Phantasienamen belästigt hat, nun auf einmal unter dem richtigen Firmennamen anruft und sich als Verlag präsentiert.

    Deshalb fange ich hier ein eigenes Thema an über Protell Media und Glücksblättchen, verweise aber auf den ausführlichen Thread zu ogs-200 [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] und die Datenbank [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] .

    Der Anruf erfolgte mit der ungültigen Rufnummer 030-72340089. Die Anruferin gab mir als Servicenummer für Rückfragen an: 01805-125040. Laut Auskunft der BnetzA ist diese Nummer nicht vergeben. Als Anschrift des Verlags nannte sie Rosa-Luxemburg-Str. 15, 10178 Berlin. Es ist die Anschrift einer Filiale von Mail Boxes Etc., ein Briefweiterleitungsservice.

    Der Verlag ist die Protell Medya Iletisim ve organizasyon Ticaret Limited Sirketi (Handelsregister Ankara, Nr. 276761). Die Webseite protellmedia.com erscheint nicht. Hilfreich ist aber ein Blick auf die Nameserver und den Netblock. Dort findet sich die Webseite [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] . Die World com Service Gmbh mit ihren Call-Centern steckt also hinter der Bimmelei mit ungültigen Rufnummern, gewöhnlich mit Berliner Vorwahl (030...).

    Das Glücksblättchen, wohl eine neue Geschäftsidee der Berliner Bimmelbande, gibt es tatsächlich. Bei [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] habe ich einen Beitrag gefunden, dass jemand ungewollt ein Probeexemplar bekam. Ich selber habe dankend abgelehnt, was höflich respektiert wurde.

    Gruß von SOSiLi
    Geändert von SOSiLi (03.07.2011 um 23:10 Uhr)

  2. #2
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    Zitat Zitat von SOSiLi Beitrag anzeigen
    Der Verlag ist die Protell Medya Iletisim ve organizasyon Ticaret Limited Sirketi (Handelsregister Ankara, Nr. 276761).
    Diese Protell Media hat das Geschäftsfeld nicht nur von der angeblichen Gewinnspieleintragung auf die Verbreitung von Glücksblättchen ausgeweitet - man will sich jetzt unter dem wohlklingenden Namen Prokasso24 auch im Forderungsmanagement betätigen

    whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Als Inkassodienstleister wird die wecollect GmbH genannt.

  3. #3
    Urgestein Avatar von Eniac
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    Zitat Zitat von Walbeck Beitrag anzeigen
    whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Die Ähnlichkeiten zu whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] dürften kein Zufall sein.


    Eniac
    Die weltweit grösste Fakeseiten-Datenbank: http://db.aa419.org/fakebankslist.php
    Viele falsche Escrow-Seiten: http://escrow-fraud.com/search.php

    DER HERR ERSCHUF IN SEINEM ZORN - CLOPPENBURG UND BÜTTELBORN

  4. #4
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    Zitat Zitat von Walbeck Beitrag anzeigen
    Diese Protell Media hat das Geschäftsfeld nicht nur von der angeblichen Gewinnspieleintragung auf die Verbreitung von Glücksblättchen ausgeweitet...
    Das Kerngeschäft der Berliner Bimmelbande läuft unter Protell Media. Unter dieser Flagge bimmeln die Gewinnspieleintragungsdienste
    whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Die Drahtzieher dieser Telefonabzocke versuchen sich dabei zu verstecken, indem jeweils eine andere türkische Anschrift dieser Protell Media im Impressum angegeben wird (06700 Cankaya, 06680 Cankaya, 41000 Kocaeli). Außerdem ist im Whois dieser drei Domains als Ansprechpartner stets die PrivacyProtect.org aufgeführt, die anonyme Registrierungen anbietet.

    Ebenfalls über die PrivacyProtect.org registriert ist die Domain leicht-gewinnen.com, die für den E-Mail-Kontakt genutzt wird.

    Zum Glück sind die Chef-Seiten der Bandenführer auf einer IP-Adresse des gleichen Netblocks zusammengefasst ( [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]). Wer dort im Whois der Domains und im Impressum der (erreichbaren) Webseiten ein wenig herumschaut, weiß recht schnell, welche Herren die beiden Geschäftsinhaber sind (Türkei und Süddeutschland) und wer der Geschäftsführer (Berlin) der Berliner Bimmelbande ist.

    Vermutlich sind alle Datensätze für die (angebliche) Gewinnspieleintragung bzw. (angebliche) Kündigung dieser (angeblichen) Eintragung bzw. (angebliche) Löschung der (angeblich) weitergegebenen persönlichen Daten so gründlich durchgebimmelt, dass man neue Geschäftsideen ausprobieren muss und neue Geschäftskontakte knüpft.

    Der Auftritt als Vertriebspartner der wecollect GmbH (siehe dazu [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]) unter dem Namen Prokasso24 zeigt die Geistesverwandtschaft an und könnte einen regen Austausch von personenbezogenen Daten bedeuten...

    Gruß von SOSiLi

  5. #5
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Man sollte aber doch meinen, dass in Berlin die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt und ein Rückgewinnungsverfahren führt.
    Hat der Berliner etwa doch noch nicht den Hals voll?
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    Goofy
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Man sollte aber doch meinen, dass in Berlin die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt und ein Rückgewinnungsverfahren führt.
    Die Erklärung der Beliner Staatsanwaltschaft im Fall der DTM Service GmbH zeigt allerdings auch die Problematik des Schadensersatzes bei erwiesener Abzocke: Jeder Geschädigte „muss – gegebenenfalls unter Einschaltung eines Rechtsanwalts – selbst entscheiden, ob die Beschreitug des Rechtswegs, auch unter Berücksichtigung dabei anfallender Kosten, überhaupt lohnend erscheint.“

    Anders gesagt, in den meisten Fällen legt man drauf. Das macht es umgekehrt den Abzockern leicht. Denn, zum Beispiel: 20.000 mal 59 € is ook ne dicke Million. Wer von den 20.000 Geschädigten holt sich das Geld auf dem Rechtsweg zurück – "unter Berücksichtigung dabei anfallender Kosten"?

    Den oben angedeuteten Rechtsweg gab es auch nur für kurze Zeit. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.09.2010 wurde die Sicherstellung von Vermögenswerten aufgehoben (Mitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin vom 14.12.2010). Man konnte nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens Ansprüche geltend machen.

    Das zeigt, wie wertvoll die Ratschläge im Wiki und im Forum sind, wie man möglichst umgehend sein Geld über die Bank zurückholt.

    Gruß von SOSiLi

  7. #7
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Hat der Berliner etwa doch noch nicht den Hals voll?
    Nee, die Berliner haben noch lange nicht genug. Bei einer solchen Performance! Die schaffen in einer Woche ein ganzes Telefonbuch. [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Gruß von SOSiLi
    Geändert von Mittwoch (07.08.2011 um 18:46 Uhr) Grund: Link wegen Klarnamen über tinyurl umgeleitet

  8. #8
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    Zitat Zitat von SOSiLi Beitrag anzeigen
    Die Erklärung der Beliner Staatsanwaltschaft im Fall der DTM Service GmbH zeigt allerdings auch die Problematik des Schadensersatzes bei erwiesener Abzocke: Jeder Geschädigte „muss – gegebenenfalls unter Einschaltung eines Rechtsanwalts – selbst entscheiden, ob die Beschreitug des Rechtswegs, auch unter Berücksichtigung dabei anfallender Kosten, überhaupt lohnend erscheint.“

    Anders gesagt, in den meisten Fällen legt man drauf. Das macht es umgekehrt den Abzockern leicht. Denn, zum Beispiel: 20.000 mal 59 € is ook ne dicke Million. Wer von den 20.000 Geschädigten holt sich das Geld auf dem Rechtsweg zurück – "unter Berücksichtigung dabei anfallender Kosten"?

    Den oben angedeuteten Rechtsweg gab es auch nur für kurze Zeit. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.09.2010 wurde die Sicherstellung von Vermögenswerten aufgehoben (Mitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin vom 14.12.2010). Man konnte nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens Ansprüche geltend machen.

    Das zeigt, wie wertvoll die Ratschläge im Wiki und im Forum sind, wie man möglichst umgehend sein Geld über die Bank zurückholt.

    Gruß von SOSiLi
    Jein. Die DTM kann man vergessen. Was aber die nicht beiseige geschafft haben und der Insolvenzverwalter übrig gelassen hat, ist so wenig, dass es gar nichts an Schäden deckt, was der Rede wert wäre. Ich würde nicht mal daran denken, den Insolvenzverwalter anzuschreiben, um da was zur Tabelle anzumelden. Aber die drei verknackten Jungs haben das System in Kenntnis der Rechtswidrigkeit geplant und geführt; sie haften grundsätzlich allesamt persönlich, gesamtschuldnerisch, wegen Vorsatzdelikt. Das lohnt ein Vorgehen möglicherweise.
    sastef

  9. #9
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    Standard Mahnung zum angeblichen Abonnement

    Hallo allerseits,
    ich bin neu hier und hoffe ich darf hier mein Anliegen einfach so schildern:
    Vor ein paar Wochen bekam ich eine Zeitschrift, unbestellt mit sexuellen Inhalten, ins Haus. Nur zur Klarheit ich bin 74 Jahre alt, weiblich und habe an derlei kein Interesse.
    Nun bekam ich letzte Woche eine Mahnung von Protell Media (Berliner Adresse) über insgesamt 149,- € incl. Mahnkosten. Angeblich hätte ich über Telefon bestellt und könnte über 0180/5123511-0 mir die Bestellung nochmal anhören. Mein Sohn hat nun aber innerhalb der Telefonanlage diese Nummern gesperrt.
    Wie soll ich mich nun verhalten? Soll ich die Mahnung ignorieren ? Kommt der Gerichtsvollzieher ins Haus ? Muß ich zum Anwalt gehen (Ich habe wirklich sehr wenig Rente zur Verfügung)? Vielen Dank für Ihre Ratschläge .

  10. #10
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Standard

    Nicht bestellte Zeitschriften müssen nicht bezahlt werden. § 241a Abs. 1 BGB.

    Man hat auch keine Rechtspflicht, in so einem Fall reagieren zu müssen. So weit hier bekannt ist, gibt es von diesem "Verlag" ohnehin keine ladungsfähige Anschrift; die Adresse in der Rosa-Luxemburg-Str. ist jedenfalls ein Briefkasten des privaten Postdienstleisters Mail Boxes Etc.

    Wenn es sich also um eine Postfachfirma handelt, besteht keinerlei Handlungsbedarf.

    Auf welches Konto soll denn überwiesen werden? Und wer fungiert als Zahlungsempfänger?
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    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

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