Konkrete Ratschläge können und dürfen wir dir hier leider nicht geben. Du kannst ja mal in unserem Wiki nachlesen, zum Beispiel unterTelefonisch_abgeschlossene_Verträge .
Aber ganz allgemein: Wenn du nichts bestellt hast besteht auch keine Verpflichtung, irgendetwas zu zahlen. Dann kann man auch die Mahnpost getrost ignorieren. Nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattern sollte (was etwa so wahrscheinlich ist wie von einem Kometen erschlagen zu werden) muss man diesem widersprechen. Zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt es bei derartigen Firmen so gut wie nie, und selbst wenn müssten die erst einmal nachweisen dass du etwas bestellt hast (was unmöglich ist, denn du hast ja nichts bestellt).
Gerichtsvollzieher werden erst tätig wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt.
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