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Thema: VSR-Verlagsgsservice

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Waldorf Avatar von siebich
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    Standard VSR-Verlagsgsservice

    Meiner Tochter ist es passiert: Sie hat sich in der Fußgängerzone ein Zeitschriften-Abo aufschwatzen lassen.

    Die Jugendlichen welche die Zeitschrift austragen würden seien ehemalige Drogenabhängige und man würde sie dadurch unterstützen.

    Kurz gegoogelt ziehen diese Drücker immer mit der Masche durch die Lande sie würden Jugendliche unterstützen...mal sind es HartzIV-Jugendliche, mal ehemalige Drogenabhängige....
    Immer dasselbe Muster.

    Widerruf geht selbstredend via Einschreiben raus.
    Hier etwas Lesestoff: Portal

    Die Familie von morgen
    (vorsicht Ironie)

  2. #2
    Graue Pestilenz Avatar von Fidul
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    whois:vsr.cc (VSR Verlag Service GmbH, München), lädt auch Inhalt von whois:abo-direkt.de (intan interactive GmbH, Osnabrück). Nicht ganz unbekannt hier im Forum.
    Wir kriegen euch alle!

  3. #3
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Dumme Frage: Besteht überhaupt ein Widerrufsrecht bei Verträgen über Zeitschriftenabos, die bei einem Drücker in der Fußgängerzone abgeschlossen werden? §312d Abs. 4 Nr. 3 sagt ja: "Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen [...] zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat".

    Ich bezweifle durchaus, dass der Vertrag rechtsmäßig ist. Die Geschichte mit den drogenabhängigen Jugendlichen könnte arglistige Täuschung sein. Außerdem gibt's wenn die Tochter minderjährig ist immer noch den Hebel mit der schwebenden Unwirksamkeit. Ich möchte nur wissen ob tatsächlich ein Widerrufsrecht besteht und wenn ja nach welchem Paragraphen.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  4. #4
    Waldorf Avatar von siebich
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    § 312 I BGB : 14 Tage Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften: "...wenn der Verbraucher an einem Ort, an dem er regelmäßig nicht damit rechnen muss, zu einem Vertragsschluss veranlasst wird, so z.B. an der Haustüre oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen."

    Quelle: http://www.aboalarm.de/vertrag-kuendigen-tipps/widerruf-abonnement-vertrag
    Hier etwas Lesestoff: Portal

    Die Familie von morgen
    (vorsicht Ironie)

  5. #5
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    2.072

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    OK, Sorry, ich bin wohl verrutscht und bei den Fernabsatzverträgen gelandet.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  6. #6
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    Der VSR Verlag Service muß sein auf Täuschung angelegtes Vertriebsmodell ändern - es gibt ein entsprechendes Urteil: Landgericht München I, Anerkenntnis-Urteil v. 3.9.2011, 17 HK O 1489/11.

    Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Wenn Mitarbeiter der VSR Verlag Service GmbH weiterhin behaupten, Verbraucher könnten sich nach Ablauf der zwei Monate Gratisbezug frei entscheiden, ob sie ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollen oder die Verbraucher würden mit der Bestellung ein Projekt gegen Arbeitslosigkeit unterstüzten, wird es für die Firma teuer.

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