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Thema: "Fortschritte" bei Abzockern

  1. #21
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Die Seitengestaltung wie auf dem Screenshot zu sehen verstößt gegen § 1 Abs. 6 PAngV, weil der Preishinweis "gemäß allgemeiner Verkehrsauffassung" nicht sofort erkennbar und auffindbar ist. Außerdem liegt ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht vor, insbesondere § 4 Punkt 2 UWG. Der Preishinweis ist nur sofort auffindbar, wenn man weiß, dass es dort irgendwo einen geben muss. Der Preishinweis steht grafisch und optisch getrennt vom Anmeldebutton. Es ist lebensfremd, anzunehmen, dass sich auch nur irgendwer in Kenntnis der Kostenpflicht für 192 Euro für dieses Angebot anmelden würde.

    So hätte es halt vor Gericht vorgetragen werden müssen. Wurde aber nicht.

    Und jetzt muss ich doch nochmal auf die Button-Lösung zurück kommen: Stünde auf dem unübersehbaren grünen Knopf nicht "JETZT ANMELDEN" sondern sinngemäß "Jetzt für 192,- Euro anmelden" würde zumindest dieser Taschenspielertrick nicht mehr funktionieren.
    Und jetzt muss ich nochmal auf die Landing-Pages zurückkommen. Die Landing-Page wird ganz anders aussehen, wie die Button-Seite.
    Die Button-Lösung bringt nichts.
    Goofy
    ______________________________
    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
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    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  2. #22
    Mitglied Avatar von brixmaster
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    2 Ursachen für die Urteile

    Ich zahle dir 500€ und du lässt sich verklagen

    Es wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung vom Geschädigten "Kunden" unterschrieben,später hat dieser sich informiert und nicht gezahlt.
    Da haben die Abzocker dann leichtes Spiel.
    Der Shredderbehälter Heimat für Briefe von Abzockern.

  3. #23
    Urgestein
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    Zitat Zitat von Solli Beitrag anzeigen
    Das immer wieder vorgebrachte Argument gegen die Bestätigungslösung ist, dass man dann telefonisch keine Pizza bestellen kann bzw. Online-Shopping erschwert wird. Für Leute mit gesunden Menschenverstand ist der Unterschied klar, aber das kann man wohl nicht von jedem erwarten.
    Tja, Politiker wollen wohl nicht den Unterschied zwischen Inbound und Outbound erkennen.
    mein Credo: die 10 größten ROKSO-Spammer aus dem Verkehr gezogen, und 80 % des weltweiten Spam-Problems hätte sich mit einem Schlag erledigt....
    Ausserdem fordere ich die Abschaffung aller Affiliate-Programme, da mir bis heute niemand ein 100 % seriöses Affiliate-Programm benennen konnte.

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