Die Seitengestaltung wie auf dem Screenshot zu sehen verstößt gegen § 1 Abs. 6 PAngV, weil der Preishinweis "gemäß allgemeiner Verkehrsauffassung" nicht sofort erkennbar und auffindbar ist. Außerdem liegt ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht vor, insbesondere § 4 Punkt 2 UWG. Der Preishinweis ist nur sofort auffindbar, wenn man weiß, dass es dort irgendwo einen geben muss. Der Preishinweis steht grafisch und optisch getrennt vom Anmeldebutton. Es ist lebensfremd, anzunehmen, dass sich auch nur irgendwer in Kenntnis der Kostenpflicht für 192 Euro für dieses Angebot anmelden würde.
So hätte es halt vor Gericht vorgetragen werden müssen. Wurde aber nicht.
Und jetzt muss ich nochmal auf die Landing-Pages zurückkommen. Die Landing-Page wird ganz anders aussehen, wie die Button-Seite.Und jetzt muss ich doch nochmal auf die Button-Lösung zurück kommen: Stünde auf dem unübersehbaren grünen Knopf nicht "JETZT ANMELDEN" sondern sinngemäß "Jetzt für 192,- Euro anmelden" würde zumindest dieser Taschenspielertrick nicht mehr funktionieren.
Die Button-Lösung bringt nichts.
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