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Thema: [HILFE] Abzocke von NEXT ID technologies GmbH

  1. #241
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    Zunächst einmal möchte ich mich bei Goofy und truelife herzlich bedanken für eure Antworten. DANKE

    @ truelife : Es wurden zwei Gespräche abgerechnet. Ich soll angeblich 28 min. die 85555 (Mr. next id GmbH) und 32 min. die 66666 (Amano mobile) angerufen haben. Das kuriose ist: Ich habe seit Jahren das gleiche Handy, welches nun schon mega alt ist (also kein smartphone). Noch nie ist mir solch ein Hosentaschenanruf passiert. Und nun auf einmal soll es zweimal in einem Monat passiert sein. Es ist schon statistisch unwahrscheinlich, dass überhaupt EIN Anruf zustande kommt. Wie ist es möglich dass ich genau 5 mal die 6 drücke (warum auch ausgerechnet 5 mal die 6?) und dann die Anruftaste ... und dann auch schön nach 32 min. auflege... alles natürlich in der tasche. Und mein Handy WAR zu dem Zeitpunkt in meiner Tasche... die Gewissheit habe ich zumindest bei dem einem Anruf.

    Angenommen o2 legt mir ein Protokoll einer technische Prüfung hin (§45i Abs. 1), aus welcher hervorgeht, dass diese Verbindung tatsächlich stattgefunden haben sollen. Wie kann ich nun vorgehen? Was ist eurer Meinung nach hier die beste Strategie? Das Gesetz muss einen doch auch dann davor schützen, wenn durch irgendwelche Hinterlistigkeiten (Trojaner etc.) oder aber sogar Zufälle solch eine Verbindung zustande gekommen ist. Ich las in eurem Forum, dass bei Gewinn spielen etc. die Teilnahme bestätigt werden muss (z.B. durch Drücken einer speziellen Taste oder Antworten per SMS)... ist das bei Sprachanrufen auch so oder reicht da eine simple Kostenansage vorab ?


    PS: habe gerade von o2 die dritte und angeblich letzte Mahnung erhalten, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten ... was tun ?

    Gruß
    Bubis
    Geändert von Bubis (13.12.2013 um 13:23 Uhr)

  2. #242
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Das Gesetz muss einen doch auch dann davor schützen, wenn durch irgendwelche Hinterlistigkeiten (Trojaner etc.) oder aber sogar Zufälle solch eine Verbindung zustande gekommen ist.
    Nein, das Gesetz schützt davor nicht. Nennt der Jurist "Fahrlässigkeit".

    Es kommt hier auf das Ergebnis des Prüfprotokolls an. Wenn das Prüfprotokoll ergibt, dass der Anruf stattgefunden hat, kommt man um die Zahlung nicht herum.

    Falls nicht, dann wird O2 möglicherweise trotzdem drohen und mahnen (ohne allerdings das Protokoll vorzulegen). In dem Fall muss man ein dickes Fell haben und sich auf eine (widerrechtliche!) Sperrung der SIM-Karte einstellen, was man dann wiederum als Anlass für eine außerordentliche Kündigung nehmen kann.
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  3. #243
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Nein, das Gesetz schützt davor nicht. Nennt der Jurist "Fahrlässigkeit".
    Jein. Es stimmt, dass man für eine Verbindung zahlen muss, die man "versehentlich" (sprich. fahrlässig) aufgebaut hat. Bei Trojanern und dergleichen könnte aber (Computer-)Betrug bzw. Datenveränderung vorliegen. Und wenn eine Verbindung abgerechnet wurde, die nie stattgefunden hat, handelt es sich ziemlich sicher auch um Betrug.
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  4. #244
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Natürlich liegt bei Handy-Trojaner-Apps der Fall anders, aber dann ist der Anschlussinhaber in der Darlegungspflicht.
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  5. #245
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    Die Abzocke "Verbindungsaufbau durch Zufall" scheint ja ein wasserdichtes Konzept zu sein. Und bei allein 80 Mio. Einwohner in DE dürfte die Anzahl solch zufälliger Anrufe in der Hosentasche nicht gering ausfallen. Vor allem, wenn man bedenkt, das manche Abzocke-Kurzwahlen zum Beispiel reserviert sind von 4 mal die neun (9999) bis 21 mal die neun (999999999999999999999).

    Zu beweisen, dass in meinem Handy wohl etwas manipuliert oder aber schief gelaufen sein muss... könnte ebenfalls ziemlich schwierig werden. Gerade bei alten Handys kann ich mir vorstellen, dass eine Manipulation viel einfacher ist als bei den komplexen Betriebssystemen der Smartphones (auf welchen auch Antivirusprogramme draufgeladen werden können etc.)

    Ich las in eurem Forum, dass bei Gewinn spielen etc. die Teilnahme bestätigt werden muss (z.B. durch Drücken einer speziellen Taste oder Antworten per SMS)... ist das bei Sprachanrufen auch so oder reicht da eine simple Kostenansage vorab ? Weiss das jemand ?
    Geändert von Bubis (13.12.2013 um 16:21 Uhr)

  6. #246
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Ich weiß ja gar nicht, wofür denn überhaupt Geld kassiert werden soll. Bei Mehrwertdiensten muss der Preis genannt werden, eine Bestätigung durch den Anrufer ist aber nicht erforderlich.

    P.S.: Tastensperre gab's auch schon bei alten Handys. Außerdem kann ich nur empfehlen, eine Drittanbietersperre einrichten zu lassen.
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  7. #247
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Verträge für kostenpflichtige "Gewinnspieleintragungen" bedürfen inzwischen ausschließlich der Schriftform (Mail/SMS reicht nicht).

    Darum geht es hier aber gar nicht, sondern es geht um die Nutzung von Mehrwertnummern. Die typischen Hosentaschen-Nummern (z.B. 66666 oder 99999) sind gar keine Mehrwertnummern der zugelassenen 090X- und 070X-Gassen, sondern es handelt sich um Premium-SMS-Nummern. Diese Premium-SMSen dürfen nach meiner Kenntnis höchstens 4,99 pro SMS kosten. Eine zeitabhängige Mehrwertdienstverrechnung von Netzanrufen (nicht SMS) auf diesen Nummern ist m.W. gar nicht zulässig.

    Daher wird auch O2 ziemlich sicher kein qualifziertes Prüfprotokoll rausrücken.
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  8. #248
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    Bei mir gibt es Neuigkeiten. Der Vertragspartner hat nun erstmals Stellung genommen. Entgegen aller Erwartungen fiel der Brief sehr höflich aus, ohne Drohung, Mahnung etc. Natürlich wurde darauf hingewiesen das der Mobilfunkanbieter nur den technischen Zugang bereitstellt, abkassieren darf & sonst nichts mit der Sache zu tun hat. Bei Risiken & Nebenwirkungen haftet der Drittanbieter
    Netterweise wurden, trotz Aufforderung, keine Infos über den Drittanbieter mitgeteilt, aber dafür die Kündigung eventuell abgeschlossener Abonnements veranlasst (seit wann sind die so zuvorkommend?!)
    Auch auf das angeforderte Prüfprotokoll ist man natürlich mit keinem Sterbenswörtchen eingegangen. Stattdessen will man beim Drittanbieter entsprechende Logfiles anfordern (die es natürlich nicht gibt, da kein Anruf stattgefunden hat).
    Kurzum: Laut Mobilfunkanbieter ist alles rechtens, die Gebühren sind weiterhin fällig.
    Na, mal schauen wer von uns hier den längeren Atem hat.

  9. #249
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    Zitat Zitat von Opal1 Beitrag anzeigen
    Netterweise wurden, trotz Aufforderung, keine Infos über den Drittanbieter mitgeteilt, aber dafür die Kündigung eventuell abgeschlossener Abonnements veranlasst (seit wann sind die so zuvorkommend?!)
    Na sowas aber auch.
    sastef

  10. #250
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    Hallo Leute,

    Person X hat es auch, war auf der Rechnung und Person X hat natürlich niemals die 1 und die 9 zum abschließen eines ABO´s gedrückt. X hatte Mailkontakt über die Mailadresse von Eingangskommentar. X stellte die Frage was FestentgeldCCO für eine Zielnummer sei, die für Null Sekunden angerufen wurde und 8€ kostet, wie man kündigt und sein Geld zurück bekommt. Dann kam eben das von Satz 1 (s.o.) und das die Leistung/Dienst eingestellt wurde, auf Grund des Schreibens von X. Allerding will X sein Geld wieder zurück haben daher ging alles an einen Anwalt. Zuvor habe ich versucht über den Anbieter zu kündigen (z.b. Kabeldeutschland). Aber dieser antwortet dass der Anbieter der Leistung für alles zuständig ist. Dann hat X ganz frech veranlasst sämtliche mr.next Sonderrechnungen separat zu schicken. Den Kundenservice hat X auch angeschrieben, die habe keine Informationen. Die hat X dann gleich angeschnautzt. Lastschrift wurde vorher aus anderen Gründen beendet. Sollte man unbedingt machen, sonst fällt es evtl. nicht auf, wenn man nicht seine Rechnungen ansieht. So...das wars also im Grunde sollte man mr.next gegenwärtig direkt anschreiben, wenn man von denen mal ne Rechnung bekommen soll, bzw. auch wenn nicht,....das ist übrigens auch sehr seltsam. Ab dem Widerspruch kam der erste Brief von NEXT und es war gleich eine Mahnung!!! Weil halt Next, seit dem erkennen, nicht von X bezahlt wurde. - Ende

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