Für die Strafanzeige ist zuständig die Staatsanwaltschaft am Geschäftssitz des betreffenden Unternehmens. Der Geschäftssitz muss nicht identisch sein mit dem Ort der Handelsregistereintragung (der ist dafür uninteressant).
In diesem Fall wäre also die StA Bonn zuständig.
http://www.sta-bonn.nrw.de/
Lesezeichen